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Vereinsarbeit unterstützen! Rücknahme der Kündigungen für den Bunker in der Schäfflestraße im Riederwald!

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
2 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert die Rücknahme der Kündigungen für den Bunker in der Schäfflestraße und eine Zusammenarbeit mit der Karnevalsgesellschaft "Narrhalla" zur Planung der Sanierung und Sicherstellung der Nutzungsänderung. Dies soll unter Berücksichtigung der ehrenamtlichen Vereinsarbeit in Frankfurt geschehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 02.11.2026 antworten. Noch 8 Tage.Warum?

Schäfflestraße — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.09.2026.

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Anregung

Der Ortsbeirat begrüßt, dass die Stadt Frankfurt den Bunker in der Schäfflestraße im Riederwald sanieren will. Jetzt hat der Hauptnutzer, die Karnevalsgesellschaft "Narrhalla" völlig überraschend seitens des Vermieters, der Stadt Frankfurt, die Kündigung ihrer Räume zum 31.10.2026 erhalten. Im Kündigungsschreiben wird der Rückbau aller vorgenommenen Einbauten verlangt. Im Rahmen der Protestaktion der "Narrhalla" am 29.07.2026 berichtete der Amtsleiter des ABI, dass für den Bunker derzeit keine Nutzungserlaubnis für Vereinsaktivitäten vorhanden sei. Eine diesbezügliche Änderung sei angestrebt, könne jedoch aufgrund denkmalrechtlicher Fragestellungen nicht garantiert werden.

Der Bunker wurde in den letzten 40 Jahren vom Verein, auf eigene Kosten, liebevoll ausgebaut und gestaltet. Allein der Rückbau von Einbauküche, Theke, Bühne, Tanzböden, etc. übersteigt die finanziellen Möglichkeiten des Vereins. Es würde das Ende des Vereinslebens und der Kinder- und Jugendarbeit, unter anderem mit drei Garden, bedeuten.

Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die ausgesprochenen Kündigungen zurückzunehmen und gemeinsam mit der Karnevalsgesellschaft "Narrhalla" und weiteren Nutzern des Bunkers, die Sanierung des Gebäudes gemeinsam zu planen und falls notwendig, während der Sanierungszeit, Ersatzräume zur Verfügung zu stellen. Zugleich hat der Magistrat auf eine Nutzungsänderung des Bunkers hinzuwirken, sodass die Narrhalla den Bunker nach der Sanierung wieder für ihre Vereinstätigkeit nutzen kann. Sofern eine Rücknahme der Kündigung nicht möglich ist, soll mit der Narrhalla eine vertragliche Vereinbarung (Vorvertrag) getroffen werden, dass sie im Fall einer erfolgreichen Nutzungsänderung als Mieter für den Bunker vorgesehen ist. Es sind die Mietkonditionen aus dem bisherigen Mietverhältnis anzuwenden.

Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, im Rahmen der Sanierung des Bunkers auch den Bunkervorplatz zu sanieren.

Begründung

Ehrenamtliche Tätigkeit und Vereinsleben muss in Frankfurts Stadtteilen unterstützt werden.

Die FKG Narrhalla darf nicht darunter leiden, dass in den letzten Jahrzehnten ihre Aktivitäten im Bunker trotz einer entsprechenden Nutzungserlaubnis geduldet wurden. Der Magistrat ist daher gefordert, die erforderliche Nutzungsänderung herbeizuführen. Durch einen Vorvertrag soll ausgeschlossen werden, dass der Bunker im Falle einer erfolgreichen Nutzungsänderung an einen anderen Mieter vermietet wird. Zugleich soll der bisherige Mietzins auch künftig Anwendung finden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Juli 2026OFOF 49/11Vereinsarbeit unterstützen! Rücknahme der Kündigungen für den Bunker in der Schäfflestraße im Riederwald!Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, fraktionslos
  2. 10. August 2026Sie sind hier
    OMOM 466Vereinsarbeit unterstützen! Rücknahme der Kündigungen für den Bunker in der Schäfflestraße im Riederwald!
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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