Ausdrücklicher Widerspruch gegen den Einbehalt der Budgetmittel des Ortsbeirates 10 und Forderung auf Rückübertragung
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 fordert die Rückübertragung von ca. 100.000 Euro Budgets, die dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung entzogen wurden. Der Entzug stellt eine massive Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Ortsbeirats dar und gefährdet die Umsetzung geplanter Projekte. Ziel ist es, wieder die volle finanzielle Ausstattung für lokale Projekte im Stadtteil zu gewährleisten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 10 widerspricht dem Entzug seiner angesparten und zweckgebundenen Budgetmittel in Höhe von ca. 100.000 Euro durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nachdrücklich.
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung werden aufgefordert, die eingezogenen Finanzmittel in voller Budgethöhe zurück an den Ortsbeirat 10 zu übertragen.
Begründung
Die Ortsbeiräte sind die direkt gewählten Vertreter der Bürger auf der bürgernächsten Stufe der kommunalen Selbstverwaltung. Die Mitglieder der Ortsbeiräte engagieren sich ehrenamtlich für die gezielte Weiterentwicklung ihrer Stadtteile und die unmittelbaren Belange vor Ort.
Der rückwirkende Entzug von bereits fest verplanten und für konkrete Stadtteilprojekte zugesagten Geldern stellt einen massiven Eingriff in die Handlungsfähigkeit dar. Ein solches Vorgehen konterkariert das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder und zerstört das Vertrauen nachhaltig.
Ohne eine vollständige Rückübertragung der angesparten Rücklagen von rund 100.000 Euro ist der Ortsbeirat 10 bei einem regulären Jahresbudget von ca. 25.000 Euro für die kommenden drei bis vier Jahre massiv eingeschränkt. Nennenswerte lokale Projekte können in diesem Zeitraum nicht mehr realisiert werden. Selbst die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Verdoppelung der Ortsbeiratsmittel ab dem Jahr 2027 kann dieser Verlust nicht mehr kompensiert werden.
Zudem wird explizit auf § 81 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verwiesen. Demnach ist der Ortsbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, rechtzeitig zu hören. Der Entzug von Haushaltsmitteln, der die örtliche Gestaltungskraft für fast eine gesamte Wahlperiode einschränkt, stellt zweifellos eine solche wichtige Angelegenheit dar. Eine vorherige, ordnungsgemäße Anhörung des Ortsbeirates zu diesem Eingriff ist nicht erfolgt, womit ein wesentliches Beteiligungsrecht aus der HGO verletzt wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. August 2026 brachte AfD im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.08.2026 im OBR 10 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme)