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Höchst: Barrierefreiheit vor der Robert-Blum-Schule

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anregung fordert die Barrierefreiheit vor der Robert-Blum-Schule durch das Absenken des Bordsteins oder durch geeignete Maßnahmen, um die Querung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu ermöglichen. Dies wird als notwendig erachtet, da die Bordsteinabsenkung aufgrund von Schulwegsicherungsmaßnahmen nun blockiert ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 03.11.2026 antworten. Noch 2 Tage.Warum?

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, am markierten Querungsbereich vor und gegenüber der Robert-Blum-Schule den Bordstein abzusenken oder so zu gestalten, dass Menschen mit Rollator oder Rollstuhl an dieser Stelle die Fahrbahn queren können.

Begründung:

Begründung

In Folge der Schulwegsicherung wurden Gitter im Kurvenbereich angebracht und Querungshilfen markiert und abgepollert (was sehr zu begrüßen ist). Allerdings ist die Bordsteinabsenkung nun verbaut und es müssen zur Wiederherstellung der Barrierefreiheit geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Juni 2026OFOF 64/6Höchst – Barrierefreiheit vor der Robert-Blum-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 11. August 2026Sie sind hier
    OMOM 312Höchst: Barrierefreiheit vor der Robert-Blum-Schule
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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