Höchst: Barrierefreiheit vor der Robert-Blum-Schule
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Barrierefreiheit vor der Robert-Blum-Schule durch das Absenken des Bordsteins oder durch geeignete Maßnahmen, um die Querung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu ermöglichen. Dies wird als notwendig erachtet, da die Bordsteinabsenkung aufgrund von Schulwegsicherungsmaßnahmen nun blockiert ist.
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Der Magistrat muss bis zum 03.11.2026 antworten. Noch 2 Tage.Warum?
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, am markierten Querungsbereich vor und gegenüber der Robert-Blum-Schule den Bordstein abzusenken oder so zu gestalten, dass Menschen mit Rollator oder Rollstuhl an dieser Stelle die Fahrbahn queren können.
Begründung:
Begründung
In Folge der Schulwegsicherung wurden Gitter im Kurvenbereich angebracht und Querungshilfen markiert und abgepollert (was sehr zu begrüßen ist). Allerdings ist die Bordsteinabsenkung nun verbaut und es müssen zur Wiederherstellung der Barrierefreiheit geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2026OFOF 64/6Höchst – Barrierefreiheit vor der Robert-Blum-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. August 2026Sie sind hierOMOM 312Höchst: Barrierefreiheit vor der Robert-Blum-SchuleDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats