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Verhinderung von Vandalismus am Griesheimer Bahnhof

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verhinderung von Vandalismus an den Aufzügen am Griesheimer Bahnhof zu ergreifen, da wiederholt Schäden akibat Vandalismus aufgetreten sind. Die wiederholte Störung des Aufzugsbetriebs führt zu hohen Reparaturkosten und gefährdet die Barrierefreiheit des Bahnhofs.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 03.11.2026 antworten. Noch 19 Tage.Warum?

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, am Griesheimer Bahnhof umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um weiteren Vandalismus an den Aufzügen an der Personenunterführung Ost zu verhindern.

Begründung

Seit Inbetriebnahme der neuen Aufzüge an der Personenunterführung Ost sind diese bereits mehrfach über längere Zeiträume durch Vandalismus außer Betrieb gewesen. So wurde unter anderem in die Schaltkästen uriniert und die Elektronik herausgerissen - dieses Mal das gesamte innere Bedientableau. Die Beschaffung der jeweiligen Ersatzteile dauert teilweise Wochen. In dieser Zeit steht der Aufzug still. Außerdem entstehen dadurch unverhältnismäßig hohe Reparaturkosten. Offensichtlich ist jedoch der Zerstörungsdrang einiger Mitmenschen ungebrochen, sodass zu Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen gegriffen werden muss. Sollte sich keine wirksame Maßnahme finden lassen, kann man dem dann neugebauten Bahnhof nicht mehr das Prädikat "barrierefrei" zugestehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Juli 2026OFOF 97/6Griesheim: Verhinderung von Vandalismus am Griesheimer BahnhofOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 11. August 2026Sie sind hier
    OMOM 334Verhinderung von Vandalismus am Griesheimer Bahnhof
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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