Griesheim: Verhinderung von Vandalismus am Griesheimer Bahnhof
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Vandalismus an den Aufzügen der Personenunterführung Ost zu verhindern. Dies geschieht aufgrund wiederholter Störungen und hoher Reparaturkosten durch Vandalismus. Erforderliche Maßnahmen könnten die Anbringung von Kameras oder die Stationierung von Sicherheitspersonal beinhalten.
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Thema Sicherheit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um weiteren Vandalismus an den Aufzügen an der Personenunterführung Ost zu verhindern.
Folgende Maßnahmen könnten ergriffen werden: Anbringung von Kameras zur Beobachtung der Aufzüge. Alternativ ständige Stationierung von Sicherheitspersonal 24/7 an den Aufzügen oben und unten.
Begründung
Seit Inbetriebnahme der neuen Aufzüge an der Personenunterführung Ost sind diese bereits mehrfach über längere Zeiträume durch Vandalismus außer Betrieb gewesen. So wurde unter anderem in die Schaltkästen uriniert und die Elektronik herausgerissen. Dieses Mal das gesamte innere Bedientableau. Die Beschaffung der jeweiligen Ersatzteile dauert teilweise Wochen. In dieser Zeit steht der Aufzug still. Außerdem entstehen dadurch unverhältnismäßig hohe Reparaturkosten.
Niemand fühlt sich wohl bei dem Gedanken an eine ständige Videoüberwachung. Offensichtlich ist jedoch der Zerstörungsdrang einiger Mitmenschen ungebrochen, so dass zu Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen gegriffen werden muss.
Sollten dem Magistrat andere wirksame Möglichkeiten zur Begrenzung der Schäden einfallen, möge der Magistrat dies dem Ortsbeirat mitteilen.
Sollte sich hier keine wirksame Maßnahme finden lassen, kann man dem dann neugebauten Bahnhof nicht mehr das Prädikat "barrierefrei" zugestehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2026Sie sind hierOFOF 97/6Griesheim: Verhinderung von Vandalismus am Griesheimer BahnhofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. August 2026OMOM 334Verhinderung von Vandalismus am Griesheimer BahnhofDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme