Zeilsheim: Pflege- und Unterhaltungskonzept der Rasengrabanlage auf dem Friedhof
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die Pflege und Unterhaltung der Rasengrabanlage auf dem Friedhof Zeilsheim zu überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Es wird eine umfassende Betrachtung der aktuellen praktischen Abläufe sowie der bestehenden Regelungen gefordert. Ziel ist die Transparenz der Pflegepraxis und die Verbesserung des Angebots für die Friedhofsbesucher und Angehörigen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- wie die Pflege und Unterhaltung der Rasengrabanlage auf dem Friedhof Zeilsheim organisatorisch und fachlich erfolgt;
- welche Maßnahmen getroffen werden, um Beschädigungen an den nach der Friedhofsordnung zulässigen Grabplatten während der laufenden Pflegearbeite möglichst zu vermeiden und wie mit festgestellten Schäden umgegangen wird;
- nach welchen gärtnerischen und klimatischen Kriterien die Mahd der Rasenflächen erfolgt und inwieweit hierbei Gesichtspunkte des Bodenschutzes, der Trockenheitsvorsorge und der Klimaanpassung berücksichtigt werden;
- wie bei Graböffnungen, Grabaushüben und Grabauflösungen die Zwischenlagerung von Erdaushub erfolgt und welche Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise zeitnahen Beseitigung von Beeinträchtigungen der umliegenden Grünflächen vorgesehen sind;
- ob die auf den Gemeinschafts- und Rasengrabfeldern vorhandenen Sitzbänke den Anforderungen der Verkehrssicherheit entsprechen und ob insoweit Handlungsbedarf besteht;
- welche Möglichkeiten bestehen, Angehörige oder Bürger im Rahmen rechtssicherer Patenschafts- oder Beteiligungsmodelle bei der Pflege und Aufwertung von Gemeinschaftsflächen einzubinden;
- ob in den vergangenen Jahren Beschwerden oder Hinweise von Angehörigen zur Pflege der Rasengrabanlage eingegangen sind und welche Schlussfolgerungen hieraus gezogen wurden.
Begründung
Dem Ortsbeirat wurde der Entwurf einer Bürgerpetition gemäß § 24 HGO zur Situation der Rasengrabanlage auf dem Friedhof Zeilsheim vorgelegt. Darin werden unter anderem Fragen zur Pflege der Anlage, zum Zustand der Grünflächen, zum Schutz von Grabplatten, zur Durchführung von Erdarbeiten, zur Verkehrssicherheit der Sitzgelegenheiten sowie zur möglichen Einbindung ehrenamtlichen Engagements angesprochen.
Nach der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main werden Rasengrabstätten von der Friedhofsverwaltung angelegt und unterhalten. Darüber hinaus bestehen für diese Grabform besondere Regelungen hinsichtlich der Nutzung und der Ablage von Grabschmuck. Die Friedhofsordnung enthält zugleich Vorgaben zur Verkehrssicherheit, zur Unterhaltung der Anlagen und zu Ausnahmeregelungen im Einzelfall.
Der Ortsbeirat macht sich die in der Petition enthaltenen Bewertungen, rechtlichen Schlussfolgerungen und Vorwürfe ausdrücklich nicht zu eigen. Unabhängig hiervon erscheint es jedoch sinnvoll, die vorgetragenen Hinweise zum Anlass zu nehmen, die derzeitige Praxis transparent darzustellen sowie mögliche Verbesserungen im Interesse der Friedhofsbesucher und Angehörigen zu prüfen.
Ziel der Anfrage ist es, die geltenden Regelungen, die tatsächliche Pflegepraxis und bestehende Handlungsmöglichkeiten nachvollziehbar darzustellen sowie gegebenenfalls Optimierungspotenziale aufzuzeigen. Die Stellungnahme des Magistrats soll darüber hinaus dazu beitragen, den Mitgliedern des Ortsbeirates und anderen Mandatsträgern eine sachliche Grundlage für die Bearbeitung wiederkehrender Bürgeranliegen zu diesem Themenbereich zu verschaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juli 2026OFOF 123/6Zeilsheim: Pflege- und Unterhaltungskonzept der Rasengrabanlage auf dem FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. August 2026Sie sind hierVV 75Zeilsheim: Pflege- und Unterhaltungskonzept der Rasengrabanlage auf dem FriedhofAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen