Zeilsheim: Pflege- und Unterhaltungskonzept der Rasengrabanlage auf dem Friedhof
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Pflege- und Unterhaltungspraxis der Rasengrabanlage auf dem Friedhof Zeilsheim zu überprüfen und transparent zu machen. Dies geschieht im Kontext einer Bürgerpetition und soll zur Verbesserung der Bedingungen für die Friedhofsbesucher beitragen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,
- wie die Pflege und Unterhaltung der Rasengrabanlage auf dem Friedhof Zeilsheim organisatorisch und fachlich erfolgt;
- welche Maßnahmen getroffen werden, um Beschädigungen an den nach der Friedhofsordnung zulässigen Grabplatten während der laufenden Pflegearbeite möglichst zu vermeiden und wie mit festgestellten Schäden umgegangen wird;
- nach welchen gärtnerischen und klimatischen Kriterien die Mahd der Rasenflächen erfolgt und inwieweit hierbei Gesichtspunkte des Bodenschutzes, der Trockenheitsvorsorge und der Klimaanpassung berücksichtigt werden;
- wie bei Graböffnungen, Grabaushüben und Grabauflösungen die Zwischenlagerung von Erdaushub erfolgt und welche Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise zeitnahen Beseitigung von Beeinträchtigungen der umliegenden Grünflächen vorgesehen sind;
- ob die auf den Gemeinschafts- und Rasengrabfeldern vorhandenen Sitzbänke den Anforderungen der Verkehrssicherheit entsprechen und ob insoweit Handlungsbedarf besteht;
- welche Möglichkeiten bestehen, Angehörige oder Bürger im Rahmen rechtssicherer Patenschafts- oder Beteiligungsmodelle bei der Pflege und Aufwertung von Gemeinschaftsflächen einzubinden;
- ob in den vergangenen Jahren Beschwerden oder Hinweise von Angehörigen zur Pflege der Rasengrabanlage eingegangen sind und welche Schlussfolgerungen hieraus gezogen wurden.
Begründung
Dem Ortsbeirat wurde der Entwurf einer Bürgerpetition gemäß § 24 HGO zur Situation der Rasengrabanlage auf dem Friedhof Zeilsheim vorgelegt. Darin werden unter anderem Fragen zur Pflege der Anlage, zum Zustand der Grünflächen, zum Schutz von Grabplatten, zur Durchführung von Erdarbeiten, zur Verkehrssicherheit der Sitzgelegenheiten sowie zur möglichen Einbindung ehrenamtlichen Engagements angesprochen.
Nach der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main werden Rasengrabstätten von der Friedhofsverwaltung angelegt und unterhalten. Darüber hinaus bestehen für diese Grabform besondere Regelungen hinsichtlich der Nutzung und der Ablage von Grabschmuck. Die Friedhofsordnung enthält zugleich Vorgaben zur Verkehrssicherheit, zur Unterhaltung der Anlagen und zu Ausnahmeregelungen im Einzelfall.
Der Ortsbeirat macht sich die in der Petition enthaltenen Bewertungen, rechtlichen Schlussfolgerungen und Vorwürfe ausdrücklich nicht zu eigen. Unabhängig hiervon erscheint es jedoch sinnvoll, die vorgetragenen Hinweise zum Anlass zu nehmen, die derzeitige Praxis transparent darzustellen sowie mögliche Verbesserungen im Interesse der Friedhofsbesucher und Angehörigen zu prüfen.
Ziel des Antrages ist es, die geltenden Regelungen, die tatsächliche Pflegepraxis und bestehende Handlungsmöglichkeiten nachvollziehbar darzustellen sowie gegebenenfalls Optimierungspotenziale aufzuzeigen. Die Stellungnahme des Magistrats soll darüber hinaus dazu beitragen, den Mitgliedern des Ortsbeirates und anderen Mandatsträgern eine sachliche Grundlage für die Bearbeitung wiederkehrender Bürgeranliegen zu diesem Themenbereich zu verschaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juli 2026Sie sind hierOFOF 123/6Zeilsheim: Pflege- und Unterhaltungskonzept der Rasengrabanlage auf dem FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. August 2026VV 75Zeilsheim: Pflege- und Unterhaltungskonzept der Rasengrabanlage auf dem FriedhofAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme