Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Die Neufassung der Satzung für das Jugendamt soll die bestehende Satzung modernisieren und Flexibilität steigern. Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten eine sprachliche Anpassung sowie die Überführung von beratenden Mitgliedern und Fachausschüssen in die Geschäftsordnung. Dies wird erwartet, die Effizienz des Jugendamtes in Frankfurt am Main zu erhöhen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBeschlussvorschlag
- Die in der Anlage beigefügte Satzung für das Jugendamt wird beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Eine Veränderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main vom 12.07.1993 in der Fassung vom 16.09.2002, vom 12.05.2016 und vom 29.02.2024 ist aus folgenden Gründen notwendig:
- Die Satzung wurde sprachlich modernisiert.
- Die beratenden Mitglieder wurden für eine höhere Flexibilität in die Geschäftsordnung überführt.
- Ebenso wurden die Fachausschüsse für eine höhere Flexibilität in die Geschäftsordnung überführt.
- Aktualisierung der gesetzlichen Bezugnahmen.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Beschlussfassung zu den vorgeschlagenen Anpassungen und Änderungen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschriebenFolgende Form ist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagenKurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:☒ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereits stattgefundenErläuterung (optional):Veröffentlichung im Amtsblatt nach erfolgter Beschlussfassung.
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. August 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.09.2026 im Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen AfD (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung)