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Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Die Neufassung der Satzung für das Jugendamt soll die bestehende Satzung modernisieren und Flexibilität steigern. Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten eine sprachliche Anpassung sowie die Überführung von beratenden Mitgliedern und Fachausschüssen in die Geschäftsordnung. Dies wird erwartet, die Effizienz des Jugendamtes in Frankfurt am Main zu erhöhen.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Die in der Anlage beigefügte Satzung für das Jugendamt wird beschlossen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Begründung

A. Zielsetzung

Eine Veränderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main vom 12.07.1993 in der Fassung vom 16.09.2002, vom 12.05.2016 und vom 29.02.2024 ist aus folgenden Gründen notwendig:

- Die Satzung wurde sprachlich modernisiert.

- Die beratenden Mitglieder wurden für eine höhere Flexibilität in die Geschäftsordnung überführt.

- Ebenso wurden die Fachausschüsse für eine höhere Flexibilität in die Geschäftsordnung überführt.

- Aktualisierung der gesetzlichen Bezugnahmen.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Beschlussfassung zu den vorgeschlagenen Anpassungen und Änderungen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
    Veröffentlichung im Amtsblatt nach erfolgter Beschlussfassung.
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. August 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.09.2026 im Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion
Sitzung 1 · 17.09.2026
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeVoltFDP
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen AfD (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung)

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