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Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
2 SitzungenAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 15.02.2016, M 38

Betreff: Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2002, § 3508 (M 159)

  1. Die in der Anlage beigefügte Satzung wird beschlossen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere, auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt für Frankfurt am Main, zu veranlassen. Begründung: Eine Veränderung der Satzung des Jugendamtes der Stadt Frankfurt am Main vom 12.07.1993 in der Fassung vom 16.09.2002 ist aus folgenden Gründen notwendig: - Erweiterung der Anzahl der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses um den Betrieb "Kita Frankfurt" und das Jobcenter Frankfurt am Main. Gemäß § 6 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) obliegt dem Jugendhilfeausschuss die Entscheidung, welche Institutionen beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss entsenden. Das Jobcenter Frankfurt am Main sowie der städtische Eigenbetrieb 48 (Kita Frankfurt) fehlen bisher im Kreis der beratenden Mitglieder des JHA. Beide Organisationen sind im Bereich der Jugendhilfe tätig und/oder sind wichtige Kooperationspartner des Jugendamtes. - Der Betrieb 48 "Kita Frankfurt" wird analog dem Betrieb 57 "Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main" als beratendes Mitglied in den JHA aufgenommen (§ 1, § 4 II). - Das Jobcenter Frankfurt am Main wird als beratendes Mitglied in den JHA aufgenommen (§ 4 III
    • d). - Redaktionelle Überarbeitung des § 4 III
    • c): die Formulierung "das Arbeitsamt eine/n Berufsberater/in" wird in "die Agentur für Arbeit" geändert. Anlage 1_Neufassung_Satzung (ca. 29 KB) Anlage 2_Neufassung_Synopse (ca. 57 KB) Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Februar 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 10.05.2016
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 38 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 2 · 12.05.2016
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 38 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

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