Sachstandsbericht zur Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen aktuellen Sachstand zur Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zu liefern. Dies ist notwendig, um die Umsetzung der hessischen Regelungen zu gewährleisten und die angespannten Situationen auf dem Wohnungsmarkt zu entschärfen. Der erwartete Nutzen ist die Rückführung von bisher dem Wohnungsmarkt entzogenen Wohnungen in die Wohnnutzung.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 06.11.2026 antworten. Noch 20 Tage.Warum?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten zu berichten,
- wann mit der Vorlage der angekündigten Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zu rechnen ist;
- welchen Zeitplan der Magistrat für das Inkrafttreten der Satzung vorsieht;
- inwieweit die vom Land Hessen geschaffenen gesetzlichen Voraussetzungen inzwischen vollständig umgesetzt werden können und
- ob der Magistrat davon ausgeht, dass die Satzung dazu beitragen wird, bislang dem Wohnungsmarkt entzogene Wohnungen - insbesondere die 78 Wohnungen in Frankfurt Nieder-Eschbach - wieder einer Wohnnutzung zuzuführen.
Begründung
Der FNP vom 23.03.2026 war zu entnehmen, dass nach Angaben des Planungsdezernats das Amt für Wohnungswesen an der erforderlichen Satzung zur Umsetzung der hessischen Regelungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum arbeitet. Das Land Hessen hat hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Nach Presseberichten können bei Verstößen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, dass die Satzung zeitnah beschlossen wird und ihre Wirkung entfalten kann. Insbesondere im Stadtteil Nieder-Eschbach könnte dadurch nach Presseinformationen erreicht werden, dass 78 derzeit dem Wohnungsmarkt entzogene Wohnungen wieder als regulärer Wohnraum zur Verfügung stehen. Der Ortsbeirat bittet daher um einen aktuellen Sachstandsbericht und einen verbindlichen Zeitplan.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2026OFOF 27/15Sachstandsbericht zur Satzung gegen die Zweckentfremdung von WohnraumOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. August 2026Sie sind hierVV 97Sachstandsbericht zur Satzung gegen die Zweckentfremdung von WohnraumAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen