Sachstandsbericht zur Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, über den Stand der Satzung zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum zu berichten. Dies ist besonders wichtig, um dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken und Wohnraum zurückzuführen, insbesondere in Nieder-Eschbach, wo 78 Wohnungen betroffen sind.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten,
- wann mit der Vorlage der angekündigten Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum durch das Amt für Wohnungswesen zu rechnen ist,
- welchen Zeitplan der Magistrat für das Inkrafttreten der Satzung vorsieht,
- inwieweit die vom Land Hessen geschaffenen gesetzlichen Voraussetzungen inzwischen vollständig umgesetzt werden können und
- ob der Magistrat davon ausgeht, dass die Satzung dazu beitragen wird, bislang dem Wohnungsmarkt entzogene Wohnungen - insbesondere die 78 Wohnungen in Frankfurt-Nieder-Eschbach - wieder ihrer einer Wohnnutzung zuzuführen.
Begründung
Der FNP vom 23.03.2026 war zu entnehmen, dass nach Angaben des Planungsdezernats das Amt für Wohnungswesen an der erforderlichen Satzung zur Umsetzung der hessischen Regelungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum arbeitet. Das Land Hessen hat hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Nach Presseberichten können bei Verstößen Bußgelder von bis zu EUR 500.000 verhängt werden. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, dass die Satzung zeitnah beschlossen wird und ihre Wirkung entfalten kann. Insbesondere im Stadtteil Nieder-Eschbach könnte dadurch nach Presseinformationen erreicht werden, dass 78 derzeit dem Wohnungsmarkt entzogene Wohnungen wieder als regulärer Wohnraum zur Verfügung stehen. Der Ortsbeirat bittet daher um einen aktuellen Sachstandsbericht und einen verbindlichen Zeitplan.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2026Sie sind hierOFOF 27/15Sachstandsbericht zur Satzung gegen die Zweckentfremdung von WohnraumOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. August 2026VV 97Sachstandsbericht zur Satzung gegen die Zweckentfremdung von WohnraumAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme