Cannabisverbot auf Spielplätzen in der Karl-Kirchner-Siedlung konsequent durchsetzen
Zusammenfassung
Die Anregung fordert verstärkte Kontrollen des bestehenden Cannabisverbots auf öffentlichen Spielplätzen und die konsequente Verfolgung festgestellter Verstöße. Dies ist notwendig, um Kinder und Jugendliche vor den gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums zu schützen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, das bestehende Cannabisverbot auf öffentlichen Spielplätzen verstärkt zu kontrollieren und festgestellte Verstöße konsequent ordnungsrechtlich zu verfolgen.
Begründung
In den vergangenen Wochen ist vermehrt festgestellt worden, dass sich Bürgerinnen und Bürger über den Konsum von Cannabis auf öffentlichen Spielplätzen beschweren. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem Kontakt mit Cannabisprodukten hat dabei eine besondere Bedeutung. Der Konsum von Cannabis kann gerade bei jungen Menschen erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich bringen, da sich das Gehirn in dieser Lebensphase noch entwickelt. Mögliche Folgen reichen von psychischen Beeinträchtigungen wie Depressionen und Psychosen bis hin zu negativen Auswirkungen auf Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund erscheint es erforderlich, Kinder- und Jugendbereiche besonders zu schützen und entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2026OFOF 49/10Cannabisverbot auf Spielplätzen in der Karl-Kirchner-Siedlung konsequent durchsetzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. August 2026Sie sind hierOMOM 299Cannabisverbot auf Spielplätzen in der Karl-Kirchner-Siedlung konsequent durchsetzenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats