Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Fortführung der Pandemielagerhaltung bis 2030
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Bevorratung von EU-konformer Schutzausrüstung bis 2030 fortzuführen, um kritische Infrastrukturen in zukünftigen Pandemien abzusichern. Dies geschieht in Anlehnung an Erfahrungen aus der SARS-CoV-2-Pandemie und den Empfehlungen des Landes Hessen. Ziel ist es, Engpässe in der Versorgung zu vermeiden und eine ausreichende Lagervorhaltung sicherzustellen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass u. a. die Erfahrungen der SARS-CoV-2-Lage gezeigt haben, dass zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturbereiche in solchen Lagen weiterhin entsprechende, über den bisherigen Standard hinausgehende, Vorkehrungen getroffen werden müssen. Dies gilt insbesondere für die Bevorratung von Schutzausrüstung im medizinischen Bereich.
- Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass auch vom Land Hessen weiterhin das Erfordernis einer dezentralen Bevorratung von Schutzausrüstung in den Landkreisen und kreisfreien Städten für zukünftige Pandemien gesehen wird.
- Der Magistrat - Branddirektion - wird in Fortschreibung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2020 sowie vom 15.12.2022 weiterhin beauftragt, eine dauerhafte Lagervorhaltung diverser Schutzausrüstung in einem ausreichenden Umfang für die Abdeckung der Bedarfe in einem definierten Zeitraum durchzuführen. Die als Anlage 1 beigefügte Liste zu den definierten Bedarfen an Schutzausrüstung dient zur Kenntnis.
- Der Magistrat - Branddirektion - wird ferner beauftragt, mit geeigneten Krankenhausapotheken in Frankfurt am Main in Verhandlungen über Kooperationen zur dauerhaften Lagervorhaltung von Desinfektionsmittel gemäß Anlage 1 zur Abdeckung der Bedarfe in einem definierten Zeitraum einzutreten und sofern möglich, entsprechende Vereinbarungen zu schließen. Es dient zur Kenntnis, dass eine dauerhafte Lagervorhaltung ohne Kooperation mit einem Großverbraucher, wie ein Krankenhaus, das eine Wälzung des Desinfektionsmittels sicherstellen kann, aufgrund der kurzen Haltbarkeit von Desinfektionsmittel nicht praktikabel ist.
- Der Magistrat - Branddirektion - wird beauftragt, auf Grundlage der von den jeweils zuständigen Fachbereichen gemeldeten quantitativen und qualitativen Leistungsparametern, Wertungskriterien und Laufzeitanforderungen die für die dauerhafte Lagervorhaltung der Schutzausrüstung bei der Branddirektion notwendigen Beschaffungen zu tätigen und dabei die Wälzung der Materialien vor Ablauf der Haltbarkeit zu berücksichtigen.
- Die für die Stadt Frankfurt am Main zu bevorratenden Materialien gemäß Anlage 1 sind für stadtinterne Bedarfsträger und städtische Träger sowie für systemrelevante externe Träger und Dienstleister in Notlagen (z. B. akute allgemeine Lieferengpässe) zur Bewältigung einer infektionshygienischen Lage vorgesehen.
- Der Magistrat wird weiterhin ermächtigt - wenn notwendig - eine Anpassung der Lagerbestände gemäß Anlage 1 vorzunehmen.
- Die Ausgabe von Material an externe Dritte erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Basis des in Anlage 2 beschriebenen Verfahrens.
- Der Magistrat - Branddirektion - wird beauftragt, die Lagerbewirtschaftung im Hinblick auf die erforderliche Bedarfsdeckung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.
- Bei einer Reduzierung der Lagermengen durch Ausgabe an Bedarfsträger soll eine Nachbeschaffung spätestens bei Erreichen von 90 Prozent der festgelegten Mengen entsprechend der Anlage 1 erfolgen.
- Über die Lagerhaltung und die Verwendung des Schutzmaterials, die Kosten der Beschaffung und Wälzung der Materialien sowie die Kosten für den Betrieb der Lager ist der Stadtverordnetenversammlung jährlich zum Stand 31. Dezember zu berichten.
- Es dient zur Kenntnis, dass die in den Vorjahren für die Lagerhaltung angefallenen Kosten in Höhe von 250.233,92 Euro (2024) bzw. 180.000,00 Euro (2025) aus dem Budget des Dezernates IX (Produktbereich "Brandschutz und Rettungsdienst"; Produktgruppe "Brandschutz PG 12.01", Kostenarten 6700 0010 "Mieten BKRZ" und 6700 1000 "Mietnebenkosten") gedeckt wurden.
- Die Finanzierung und Deckung der benötigten Mittel aus der Produktgruppe 12.04 in den Folgejahren wird in den zukünftigen Haushaltsjahren aus bereitgestelltem Budget des Dezernates IX sichergestellt.
Begründung
A. Zielsetzung
Die SARS-CoV-2-Lage wurde - insbesondere aufgrund der Anzahl der Erkrankten, der andauernden Infektionsrisiken für die Frankfurter Bevölkerung und der Notwendigkeit der Einberufung des Verwaltungsstabs - als Großschadensereignis eingestuft. Die Lagervorhaltung des Pandemie-Sonderbedarfes wurde seinerzeit durch die Branddirektion als Stabsbereich Kritische Infrastruktur (VwSt-KRITIS-37) im Rahmen der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) des Verwaltungsstabes wahrgenommen.
Aus den Erfahrungen der Corona-Pandemie sowie den Empfehlungen des Landes Hessen für eine dezentrale Bevorratung von Schutzausrüstung für Pandemielagen in den kreisfreien Städten und Landkreisen ergibt sich für die Stadt Frankfurt am Main die Verpflichtung einer Vorbereitung auf weitere Infektionswellen mit SARS-CoV-2 oder einer Pandemie mit einem ähnlichen Erreger (andere infektionshygienische Lagen).
Umfang der Bevorratung von Schutzausrüstung
Die vorgesehene Lagervorhaltung von Schutzausrüstung ist weiterhin so dimensioniert, dass sie planerisch die Akutbedarfe der in der Anlage 1 genannten Bedarfsträger für einen Zeitraum von 10 Wochen abdecken kann. Dieser Zeitraum erscheint aus den Erfahrungen der SARS-CoV-2-Pandemielage angemessen, um Engpässe in den üblichen Beschaffungsstrukturen überbrücken zu können.
Lagerbewirtschaftung
Die Spezifikation der einzelnen Materialien wird im Rahmen der Beschaffung so ausgewählt, dass sie jeweils für alle Bedarfsträgerbereiche nutzbar sind, um eine Einheitlichkeit und Kompatibilität zu gewährleisten. Die Einlagerung erfolgt daher nach Art der Artikel. Es werden keine räumlich getrennten Lagerflächen für die Bedarfsträger-Bereiche eingerichtet.
Evaluierung der Lagerhaltung auf Basis der Erkenntnisse der SARS-CoV-2-Lage
Sowohl das Personal- und Organisationsamt (Verwaltungsstabsbereich VwSt-Pers), als auch das Gesundheitsamt und die Branddirektion (Verwaltungsstabsbereich VwSt-KRITIS-37) hatten im Jahr 2022 auf Basis der Erkenntnisse des damaligen Pandemieverlaufs eine Anpassung der Artikel und Lagermengen vorgenommen. Insgesamt wurden die Lagermengen für einen Bedarf von 10 Wochen von 2.323 Paletten (Bedarfsermittlung aus dem Jahr 2020) auf 438 Paletten verringert (siehe Anlage 1). Insbesondere die vom Gesundheitsamt vorgegebenen Vorhaltungsmengen an Schutzkitteln und verschiedenen Atemschutzmasken sowie die von der Branddirektion vorgegebenen Mengen an Infektionsschutzanzügen wurde deutlich reduziert. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass viele Bedarfsträger außerhalb der Stadtverwaltung Frankfurt am Main zwischenzeitlich eine eigene Pandemielagerhaltung aufgebaut und verstetigt haben und deren Notfall-Bedarfe, die durch die städtische Lagervorhaltung abgedeckt werden müssten, geringer einzuschätzen sind.
Eine Lagervorhaltung von wiederverwendbaren Mund-Nase-Bedeckungen wird aufgrund der Erfahrungen aus der SARS-CoV-2-Pandemielage weiterhin für nicht sinnvoll erachtet.
Die in Anlage 1 aufgeführten Mengen an Hände- und Flächendesinfektionsmittel wurden ebenfalls reduziert. Dennoch ist eine eigenständige Lagervorhaltung von Desinfektionsmittel im Pandemielager der Stadt Frankfurt am Main nicht sinnvoll, da die Haltbarkeit von Desinfektionsmittel relativ kurz ist und eine vollständige Wälzung des Desinfektionsmittels im Alltag nicht vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums möglich erscheint. Eine sinnvolle Bevorratung ist nur in Kooperation mit einem Bedarfsträger möglich, der eine vollständige Wälzung des Desinfektionsmittels vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums realisieren kann. Abstimmungen der Branddirektion mit möglichen Kooperationspartnern im Klinikbereich sind bereits angelaufen, aber noch nicht abschließend entschieden.
Sollte keine Kooperation mit einem Bedarfsträger zustande kommen, ist von einer Bevorratung von Hände- und Flächendesinfektionsmittel im Rahmen der zentralen städtischen Pandemielagervorhaltung abzusehen. Die entsprechenden Zeilen der Anlage 1 werden in diesem Fall nicht berücksichtigt.
B. Alternativen
Hinsichtlich der Ziffer 5 wäre es möglich, dem bei der Stadtkämmerei eingerichteten Zentraleinkauf im Rahmen seiner originären Aufgabe mit der Beschaffung des gesamtstädtischen Materials zu beauftragen.
Der Magistrat schätzt die weitere Bevorratung notwendiger Schutzausrüstung als solche im Lichte der Erfahrungen aus der SARS-CoV-2-Pandemie als alternativlos ein.
C. Lösung
Beschluss des vorliegenden Vortrags des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung und damit Fortschreibung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020, § 6029, 05.11.2020, § 6676 sowie 15.12.2022, § 2675, bis zum Jahr 2030.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschriebenFolgende Form ist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagenKurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:☒ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereits stattgefundenErläuterung (optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. August 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.09.2026 im Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI; AfD (= Enthaltung) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal)