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Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen hier: Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Fortschreibung für die Jahre 2022 und 2023

Vorlagentyp: M
4 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Bevorratung von EU-konformer Schutzausrüstung zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie in Frankfurt am Main fortzusetzen. Dies ist notwendig, um die kritische Infrastruktur aufrechtzuerhalten und auf zukünftige Pandemien vorbereitet zu sein. Die Maßnahme soll die Versorgung der städtischen und externen Bedarfsträger sicherstellen.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Erfahrungen der aktuellen Pandemielage gezeigt haben, dass zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturbereiche in solchen Lagen entsprechende, über den bisherigen Standard hinausgehende, Vorkehrungen getroffen werden müssen. Dies gilt insbesondere für die Bevorratung von Schutzausrüstung im medizinischen Bereich.
  2. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass auch vom Land Hessen das Erfordernis einer dezentralen Bevorratung von Schutzausrüstung in den Landkreisen und kreisfreien Städten für zukünftige Pandemien gesehen wird.
  3. Der Magistrat - Branddirektion - wird in Fortschreibung des M-Vortrags M 166 aus 2020 weiterhin beauftragt, eine dauerhafte Lagervorhaltung diverser Schutzausrüstung in einem ausreichenden Umfang für die Abdeckung der Bedarfe in einem definierten Zeitraum durchzuführen. Die als Anlage 1 beigefügte Liste zu den aktuell definierten Bedarfen an Schutzausrüstung dient zur Kenntnis. Diese wurde auf Basis der Erkenntnisse aus dem bisherigen Verlauf der Pandemie durch das Personal- und Organisationsamt, das Gesundheitsamt und die Branddirektion überarbeitet und in Bezug auf die aktuellen Belange und Bedarfe aus 2022 angepasst. Die jeweiligen Bundes- und Landesregelungen sind dabei zu berücksichtigen.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, mit geeigneten Krankenhausapotheken in Frankfurt am Main Kooperationen zur dauerhaften Lagervorhaltung von Desinfektionsmittel gemäß Anlage 1 zur Abdeckung der Bedarfe in einem definierten Zeitraum auszuarbeiten und wenn möglich zu vereinbaren. Es dient zur Kenntnis, dass eine dauerhafte Lagervorhaltung ohne Kooperation mit einem Großverbraucher, wie ein Krankenhaus, das eine Wälzung des Desinfektionsmittels sicherstellen kann, aufgrund der kurzen Haltbarkeit von Desinfektionsmittel nicht praktikabel ist.
  5. Der Magistrat - Stadtkämmerei - Zentraleinkauf - wird beauftragt, auf Grundlage der von den jeweils zuständigen Fachbereichen gemeldeten quantitativen und qualitativen Leistungsparametern, Wertungskriterien und Laufzeitanforderungen die für die dauerhafte Lagervorhaltung der Schutzausrüstung bei der Branddirektion notwendigen Beschaffungen zu tätigen und dabei die Wälzung der Materialien vor Ablauf der Haltbarkeit zu berücksichtigen.
  6. Die für die Stadt Frankfurt am Main zu bevorratenden Materialien gemäß Anlage 1 sind für stadtinterne Bedarfsträger und städtische Träger sowie für systemrelevante externe Träger und Dienstleister in Notlagen (z. B. akute allgemeine Lieferengpässe) zur Bewältigung einer infektionshygienischen Lage vorgesehen.
  7. Der Magistrat wird weiterhin ermächtigt - wenn notwendig - eine Anpassung der Lagerbestände gemäß Anlage 1 vorzunehmen.
  8. Die Ausgabe von Material an externe Dritte erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Basis des in Anlage 2 beschriebenen Verfahrens.
  9. Der Magistrat wird beauftragt, die in der aktuellen Corona-Pandemie vom Land Hessen für verschiedene Bedarfsträger in Frankfurt am Main bereitgestellte Schutzausrüstung zentral in Frankfurt einzulagern und bei Bedarf auf Nachfrage an Bedarfsträger auszugeben.
  10. Der Magistrat wird beauftragt, die Lagerbewirtschaftung im Hinblick auf die erforderliche Bedarfsdeckung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.
  11. Bei einer Reduzierung der Lagermengen durch Ausgabe an Bedarfsträger soll eine Nachbeschaffung spätestens bei Erreichen von 90 % der festgelegten Mengen nach Tabelle Anlage 1 erfolgen.
  12. Über die Lagerhaltung und die Verwendung des Schutzmaterials, die Kosten der Beschaffung und Wälzung der Materialien sowie die Kosten für den Betrieb des/der Lager ist der Stadtverordnetenversammlung jährlich zum Stand 31. Dezember zu berichten.
  13. Die derzeitige Pandemielage wird - insbesondere aufgrund der Anzahl der Erkrankten, der andauernden Infektionsrisiken für die Frankfurter Bevölkerung und der Notwendigkeit der dauerhaften Einberufung des Verwaltungsstabs - als Großschadensereignis eingestuft. Die Lagervorhaltung des Pandemie-Sonderbedarfes wird durch die Branddirektion als Stabsbereich VwSt-KRITIS-37 im Rahmen der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) des Verwaltungsstabes wahrgenommen. Daher werden die im Rahmen der gesamtstädtischen Lagervorhaltung zur Prävention und -eindämmung weiterer Infektionswellen mit SARS-CoV-2 oder einer anderen infektionshygienischen Lage entstehenden zusätzlichen Aufwendungen (insbesondere Materialbeschaffungskosten sowie die späteren Wiederbeschaffungskosten des genannten Materials, Aufwendungen für die zur Einlagerung und Ausgabe erforderlichen Lagerräume, Lager-, Förder- und Transportmittel sowie damit verbundene Personalkosten) für die Jahre 2022 und 2023 im Rahmen des im Haushalt bestehenden Überschreitungsvermerks für Aufwendungen für Sondereinsätze des Katastrophenschutzes (inkl. Großschadenslagen) in der Produktgruppe 12.01 "Brandschutz" geleistet. Demnach können alle für diesen Zweck nachgewiesenen Mehrausgaben in der erforderlichen Höhe geleistet werden. Korrespondierende Erträge sind anzurechnen.

Begründung

A. Zielsetzung

- Umfang der Bevorratung von Schutzausrüstung

Aus den bisherigen Erfahrungen der Corona-Pandemie sowie den Empfehlungen des Landes Hessen für eine dezentrale Bevorratung von Schutzausrüstung für Pandemielagen in den kreisfreien Städten und Landkreisen ergibt sich für die Stadt Frankfurt am Main die Verpflichtung einer Vorbereitung auf weitere Infektionswellen mit SARS-CoV-2 oder einer Pandemie mit einem ähnlichen Erreger (andere infektionshygienische Lagen).

Umfang der Bevorratung von Schutzausrüstung

Die vorgesehene Lagervorhaltung von Schutzausrüstung ist so dimensioniert, dass sie planerisch die Akutbedarfe der in der überarbeiteten Anlage 1 genannten Bedarfsträger für einen Zeitraum von 10 Wochen abdecken kann. Dieser Zeitraum erscheint aus den Erfahrungen der aktuellen Corona-Pandemielage angemessen, um Engpässe in den üblichen Beschaffungsstrukturen überbrücken zu können.

Lagerbewirtschaftung

Die Spezifikation der einzelnen Materialien wird im Rahmen der Beschaffung so ausgewählt, dass sie jeweils für alle Bedarfsträger-Bereiche nutzbar sind, um eine Einheitlichkeit und Kompatibilität zu gewährleisten. Die Einlagerung erfolgt daher nach Art der Artikel. Es werden keine räumlich getrennten Lagerflächen für die Bedarfsträger-Bereiche eingerichtet.

Die in der aktuellen Corona-Pandemie vom Land Hessen für verschiedene Bedarfsträger in Frankfurt am Main bereitgestellte Schutzausrüstung wird zentral in Frankfurt eingelagert und bei Bedarf auf Nachfrage an Bedarfsträger ausgegeben. Es erfolgt keine bedarfsunabhängige flächige Verteilung an die Bedarfsträger.

Evaluierung der Lagerhaltung auf Basis der Erkenntnisse des bisherigen Pandemieverlaufs

Sowohl das Amt 11 (Verwaltungsstabsbereich VwSt-Pers), als auch die Ämter 53 und 37 (Verwaltungsstabsbereich VwSt-KRITIS-37) haben auf Basis der Erkenntnisse des bisherigen Pandemieverlaufs eine Anpassung der Artikel und Lagermengen vorgenommen. Insgesamt konnten die Lagermengen für einen Bedarf von 10 Wochen von 2323 Paletten auf 438 Paletten verringert werden (siehe Anlage 1). Insbesondere die vom Amt 53 vorgegebenen Vorhaltungsmengen an Schutzkitteln und verschiedenen Atemschutzmasken sowie die vom Amt 37 vorgegebenen Mengen an Infektionsschutzanzügen konnten deutlich reduziert werden. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass viele Bedarfsträger außerhalb der Stadtverwaltung Frankfurt am Main mittlerweile eine eigene Pandemielagerhaltung aufgebaut haben und deren Notfall-Bedarfe, die durch die städtische Lagervorhaltung abgedeckt werden müssten, geringer einzuschätzen sind.

Eine weitere Lagervorhaltung von wiederverwendbaren Mund-Nase-Bedeckungen wird aufgrund der Erfahrungen für nicht mehr sinnvoll erachtet.

Die in Anlage 1 aufgeführten Mengen an Hände- und Flächendesinfektionsmittel wurden ebenfalls reduziert. Dennoch ist eine eigenständige Lagervorhaltung von Desinfektionsmittel im Pandemielager der Stadt Frankfurt am Main nicht sinnvoll, da die Haltbarkeit von Desinfektionsmittel relativ kurz ist und eine vollständige Wälzung des Desinfektionsmittels im Alltag nicht vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums möglich erscheint. Eine sinnvolle Bevorratung ist nur in Kooperation mit einem Bedarfsträger möglich, der eine vollständige Wälzung des Desinfektionsmittels vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums realisieren kann. Abstimmungen mit möglichen Kooperationspartnern im Klinikbereich sind bereits angelaufen, aber noch nicht abschließend entschieden. Sollte keine Kooperation mit einem Bedarfsträger zustande kommen, ist von einer Bevorratung von Hände- und Flächendesinfektionsmittel im Rahmen der zentralen städtischen Pandemielagervorhaltung abzusehen. Die entsprechenden Zeilen in der Anlage 1 werden in diesem Fall nicht berücksichtigt.

B. Alternativen

Umfang der Bevorratung von Schutzausrüstung. Die vorgesehene Lagervorhaltung von Schutzausrüstung ist so dimensioniert, dass sie planerisch die Akutbedarfe der in der überarbeiteten Anlage 1 genannten Bedarfsträger für einen Zeitraum von 10 Wochen abdecken kann. Dieser Zeitraum erscheint aus den Erfahrungen der aktuellen Corona-Pandemielage angemessen, um Engpässe in den üblichen Beschaffungsstrukturen überbrücken zu können.

C. Lösung

Beschluss des vorliegenden Vortrags des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung und damit Aktualisierung/Fortschreibung der Beschlüsse vom 02.07.2020, § 6029, sowie vom 05.11.2020, § 6676.

D. Voraussichtliche Kosten der Beschaffung und Vorhaltung

Bislang (Stichtag der Auswertung: 22.11.2022) sind im Jahr 2022 für die Beschaffung und Lagervorhaltung der Schutzausrüstung Kosten in Höhe von knapp 320.000 Euro, für die diesbezügliche Anmietung von Lagerflächen Miet- und Mietnebenkosten in Höhe von knapp 241.000 Euro entstanden. Für das komplette Jahr 2022 werden voraussichtlich Kosten in Höhe von rd. 370.000 Euro für die Beschaffung und Lagervorhaltung der Schutzausrüstung sowie rd. 520.000 Euro für Miet- und Mietnebenkosten entstehen.

Eine dezidierte Prognose der bis zum 31.12.2023 darüber hinaus voraussichtlich noch anfallenden Kosten ist aufgrund des nicht absehbaren Fortgangs der Gesamtlage und den daraus resultierenden Verbräuchen sowie der künftigen Markt- und Preisentwicklung nicht möglich. In Folge aktuell durch das Gesundheitsamt sowie das Personal- und Organisationsamt (Verwaltungsstabsbereich VwSt-Pers) vorgenommener deutlicher Bedarfsmengenreduzierungen ist nach derzeitigem Stand von einer entsprechenden Verringerung der Beschaffungsmengen auszugehen.

Anlage 1_Akt_Bedarfe_an_Schutzausruestung (ca. 57 KB) Anlage 2_Verfahren_Ausgabe_von_Material (ca. 11 KB)

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die in der aktuellen Corona-Pandemie vom Land Hessen für verschiedene Bedarfsträger in Frankfurt am Main bereitgestellte Schutzausrüstung wird zentral in Frankfurt eingelagert und bei Bedarf auf Nachfrage an Bedarfsträger ausgegeben. Es erfolgt keine bedarfsunabhängige flächige Verteilung an die Bedarfsträger.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Mai 2020NRNR 1202Ausreichende Bevorratung von SchutzmaterialSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 23. Oktober 2020MM 166Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen hier: Beschaffung und Vorhalten von EU-konformer SchutzausrüstungMagistratsvortrag
  3. 22. Januar 2021MM 15Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen hier: Maßnahmenpaket der DrogenhilfeMagistratsvortrag
  4. 25. November 2022Sie sind hier
    MM 204Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen hier: Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Fortschreibung für die Jahre 2022 und 2023
    Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 13 · 01.12.2022
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 204 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 13 · 12.12.2022
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung die Beratung der Vorlage M 204 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und LINKE. =( Beratung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 13.12.2022
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 15.12.2022
TO II, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

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