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Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen hier: Beschaffung und Vorhalten von EU-konformer Schutzausrüstung

Vorlagentyp: M
323 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Bevorratung von Schutzausrüstung zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie in Frankfurt am Main sicherzustellen. Dies ist notwendig, um die kritische Infrastruktur in der Stadt zu schützen und auf mögliche zukünftige Infektionswellen vorbereitet zu sein.

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Beschlussvorschlag

Es dient zur Kenntnis, dass die Erfahrungen der aktuellen Pandemielage gezeigt haben, dass zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturbereiche in solchen Lagen entsprechende, über den bisherigen Standard hinausgehende Vorkehrungen getroffen werden müssen. Dies gilt insbesondere für die Bevorratung von Schutzausrüstung im medizinischen Bereich.

Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass sich auch aus dem Eskalationskonzept des Landes Hessen für die kreisfreien Städte und Landkreise für die Stadt Frankfurt am Main die Verpflichtung ergibt, Vorbereitungen zur Eindämmung einer zweiten Infektionswelle mit SARS-CoV-2 oder einer Pandemie mit einem ähnlichen Erreger (andere infektionshygienische Lagen) zu treffen.

Der Magistrat - Branddirektion - wird beauftragt, eine dauerhafte Lagervorhaltung diverser Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln in einem ausreichenden Umfang für die Abdeckung der Bedarfe in einem definierten Zeitraum sicherzustellen. Die als Anlage 1 beigefügte Liste zu den aktuell definierten Bedarfen an Schutzausrüstung dient zur Kenntnis. Die jeweiligen Bundes- und Landesregelungen sind dabei zu berücksichtigen.

Die für die Stadt Frankfurt am Main zu bevorratenden Materialien gemäß Anlage 1 sind für stadtinterne Bedarfsträger und städtische Träger sowie für systemrelevante externe Träger und Dienstleister in Notlagen (z. B. akute allgemeine Lieferengpässe) zur Bewältigung einer infektionshygienischen Lage vorgesehen.

Der Magistrat wird weiterhin ermächtigt - wenn notwendig - eine Anpassung der Lagerbestände gemäß Anlage 1 vorzunehmen. Die Entscheidung hierzu trifft die Leitung des Verwaltungsstabes.

Die Ausgabe von Material an externe Dritte erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Basis des in Anlage 2 beschriebenen Verfahrens.

Der Magistrat wird beauftragt, die in der aktuellen Corona-Pandemie vom Land Hessen für verschiedene Bedarfsträger in Frankfurt am Main bereitgestellte Schutzausrüstung zentral in Frankfurt einzulagern und bei Bedarf auf Nachfrage an Bedarfsträger auszugeben.

Der Magistrat wird beauftragt, die Lagerbewirtschaftung im Hinblick auf die erforderliche Bedarfsdeckung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.

Bei einer Reduzierung der Lagermengen durch Ausgabe an Bedarfsträger soll eine Nachbeschaffung spätestens bei Erreichen von 90 % der festgelegten Mengen nach Tabelle Anlage 1 erfolgen.

Über den Einkauf, die Lagerhaltung und die Verwendung des Schutzmaterials, die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie die Kosten für den Betrieb des/der Lager ist der Stadtverordnetenversammlung jährlich zum Stand 31. Dezember zu berichten.

Die derzeitige Pandemielage wird - insbesondere aufgrund der Anzahl der Erkrankten, der andauernden Infektionsrisiken für die Frankfurter Bevölkerung und der Notwendigkeit der dauerhaften Einberufung des Verwaltungsstabs - als Großschadensereignis eingestuft. Daher werden die im Rahmen der gesamtstädtischen Lagervorhaltung zur Prävention und -eindämmung einer zweiten Infektionswelle mit SARS-CoV-2 oder einer anderen infektionshygienischen Lage entstehenden zusätzlichen Aufwendungen (insbesondere erstmalige Materialbeschaffungskosten sowie die späteren Wiederbeschaffungskosten des genannten Materials, Aufwendungen für die zur Einlagerung und Ausgabe erforderlichen Lagerräume, Lager-, Förder- und Transportmittel sowie damit verbundene Personalkosten) für die Jahre 2020 und 2021 im Rahmen des im Haushalt bestehenden Überschreitungsvermerks für Aufwendungen für Sondereinsätze des Katastrophenschutzes (inkl. Großschadenslagen) in der Produktgruppe 12.01 "Brandschutz" geleistet. Demnach können nachgewiesene Mehrausgaben in der erforderlichen Höhe gruppierungsübergreifend geleistet werden.

Es dient zur Kenntnis, dass für die Erstausstattung im Haushaltsjahr 2020 voraussichtlich Kosten in Höhe von 20,4 Mio. € entstanden sind, bzw. noch entstehen werden. Darüber hinaus werden Kosten von rund 250 T€ p. a. für die erforderliche Anmietung von Lagerräumen anfallen. Für zukünftige Haushalte ab 2022 ist eine Beordnung der erwarteten infektionshygienisch verursachten Finanzbedarfe vorgesehen.

Begründung

Aus den bisherigen Erfahrungen der Corona-Pandemie sowie dem Eskalationskonzept des Landes Hessen für die kreisfreien Städte und Landkreise ergibt sich für die Stadt Frankfurt am Main die Verpflichtung einer Vorbereitung auf eine zweite Infektionswelle mit SARS-CoV-2 oder einer Pandemie mit einem ähnlichen Erreger (andere infektionshygienische Lagen).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Mai 2020NRNR 1202Ausreichende Bevorratung von SchutzmaterialSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 23. Oktober 2020Sie sind hier
    MM 166Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen hier: Beschaffung und Vorhalten von EU-konformer Schutzausrüstung
    Magistratsvortrag
  3. 4. November 2020NRNR 1320Corona-Pandemie - Abgabe von SchutzausrüstungSTVV-Antrag · AfD
  4. 22. Januar 2021MM 15Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen hier: Maßnahmenpaket der DrogenhilfeMagistratsvortrag
  5. 26. Juli 2021BB 282Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen hier: Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer SchutzausrüstungMagistratsbericht
  6. 25. November 2022MM 204Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen hier: Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Fortschreibung für die Jahre 2022 und 2023Magistratsvortrag
  7. 16. Juni 2023BB 262Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Berichtsjahre 2021 und 2022Magistratsbericht
  8. 21. Juni 2024BB 247Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Berichtsjahr 2023Magistratsbericht
  9. 10. November 2025BB 404Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Berichtsjahr 2024Magistratsbericht
  10. 3. August 2026Antwort des Magistrats · nach 323 WochenBB 235Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung – Berichtsjahr 2025Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 44 · 03.11.2020
TO I, TOP 31
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 166 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ältestenausschusses
Sitzung 46 · 05.11.2020
TO I, TOP 8
Angenommen
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 166 auf die Tagesordnung II der 49. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 166 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1320 auf die Tagesordnung II der 49. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1320 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2 / b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 49 · 05.11.2020
TO II, TOP 58
Angenommen
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlagen M 166 und NR 1320 auf die Tagesordnung II der 49. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 166 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1320 auf die Tagesordnung II der 49. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1320 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a und b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2 / b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. a) und b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)

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