Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Berichtsjahr 2023
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Zusammenfassung
Im Bericht wird die Notwendigkeit der Beschaffung von Schutzausrüstung zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie dargelegt. Es wird vorgeschlagen, die erforderlichen Materialien für 2024 zu beschaffen, um die 10-Wochen-Bevorratung sicherzustellen. Ziel ist es, die Lagerbestände rechtzeitig zu erneuern und die Kosten für die Ersatzbeschaffung zu optimieren.
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Feuerwehrstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.04.2026.
- Dieselaggregate in Rechenzentren07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Müllablagerungen auf dem Parkplatz hinter dem Kiosk am US-Konsulat, Ecke Marbachweg/Gießener Straße, Richtung Feuerwehrstraße im Stadtteil Eckenheim09.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Berichtsjahr 202410.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020, § 6029 (NR 1202), vom 05.11.2020, § 6676 (M 166, Ziffer 3.), sowie vom 15.12.2022, § 2675 (M 204), wurden die Beschaffung und Lagerung von notwendigen Artikeln zur Bewältigung der Pandemie festgelegt. Die Menge orientiert sich an einem geschätzten Verbrauch von 10 Wochen. Um die Vorgaben der 10-Wochen-Bevorratung aus den vorgenannten Beschlüssen zu erreichen, wird eine Nachbeschaffung von Pandemiematerial im Kalenderjahr 2024 notwendig. Wegen Erreichens des Ablaufdatums müssen in 2024 insgesamt 1.205.460 Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS), 494.340 FFP-2 und FFP-3-Atemschutzmasken sowie 5.000 Flächendesinfektionstücher ausgesondert und ersatzbeschafft werden. Zusätzlich ist die Beschaffung von 200.000 Einmalhandschuhen zum Auffüllen des Sollbestandes notwendig. Da es momentan keine Lieferengpässe am Markt gibt, ist eine Beschaffung des benötigten Schutzmaterials zeitnah möglich. Eine Wälzung des Pandemiematerials über städtische Eigenbedarfe bzw. externe Dritte, war in den vergangenen zwei Jahren nur in geringem Umfang möglich. Größter Abnehmer war der Rettungsdienst der Branddirektion, ansonsten gab es keine nennenswerten Abrufe von anderen städtischen Ämtern und Betrieben. Die beschafften Pandemievorräte wurden im Berichtsjahr 2023 an den folgenden Standorten gelagert: - Katastrophenschutzlager der Branddirektion (Feuerwehrstraße 9) - Lager in Bad Homburg/Ober-Erlenbach (Mietende 31.12.2025) - Industriepark Griesheim (Mietende 31.07.2024) Durch Umstrukturierungen und Optimierung der Lagerflächen in Ober-Erlenbach, kann das Material aus dem Lager in Griesheim zunächst in die Lagerhalle nach Ober-Erlenbach umgezogen werden. Somit müssen, angesichts des auslaufenden Mietvertrags in Griesheim, keine neuen Lagerflächen angemietet werden. Als Ersatz für die Lagerhalle in Ober-Erlenbach beabsichtigt die Branddirektion neue Lagerflächen zu akquirieren. Für weitere Informationen zur Lagerhaltung und Verwendung des Schutzmaterials wird auf den Bericht des Magistrats B 262 aus 2023 verwiesen. Für das Jahr 2023 wurden zum Stichtag 31.12.2023 für die Beschaffung von Schutzmaterial und Lagerhaltungskosten insgesamt 470.000 € gezahlt. Davon entfallen rund 57.500 Euro auf die Beschaffung von Schutzmaterial. Die Miet- und Betriebskosten für die angemieteten Lager Griesheim und Ober-Erlenbach und die anteiligen Mietkosten für das Katastrophenschutzlager in der Feuerwehrstraße betrugen rund 412.900 Euro. Für die Neubeschaffung der Schutzausrüstung in 2024 sind nach momentan marktüblichen Preisen Kosten in Höhe von ca. 250.000,- € zu veranschlagen. Nicht in der Kostenaufstellung erfasst sind die Personalkosten der Branddirektion für das eigene Personal und die Fahrtkosten inklusive Verschleiß und Defekten an branddirektionseigenen Fahrzeugen. Die Branddirektion versucht in Abstimmung mit dem städtischen Zentraleinkauf eine Lösung zu finden, um zukünftig die Kosten für die Ersatzbeschaffung von abgelaufenen Pandemiematerial zu reduzieren. Ziel ist die Einrichtung eines Kommissionierungslagers über einen Großlieferanten, der das Material vor dem Erreichen des Ablaufdatums zurückkauft und in den Warenverkehr bringt. Die Warenrotation muss dabei immer so erfolgen, dass der Lager-Sollbestand maximal um 10 Prozent unterschritten wird. Die Abstimmungen hierfür, nebst der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die notwendige Ausschreibung, gestalten sich sehr langwierig. Für die Bevorratung von Desinfektionsmitteln besteht die Absichtserklärung des Universitätsklinikums Frankfurt am Main, die für die Stadt Frankfurt am Main vorgesehenen Mengen in einem eigenen Lager mit einzulagern und umzuwälzen. Hierfür muss jedoch die Lagerkapazität der Krankenhausapotheke des Klinikums erhöht werden, was noch nicht erfolgt ist. Aktuell wird daher nur ein sehr geringer Teil des zur Lagerung vorgesehenen Desinfektionsmittels vorgehalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2020MM 166Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen hier: Beschaffung und Vorhalten von EU-konformer SchutzausrüstungMagistratsvortrag
- 21. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 191 WochenBB 247Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Berichtsjahr 2023Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG