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Erweiterung der Beschlussvorlage um ein kostensparendes rollierendes Pandemievorsorgesystem für Frankfurt

Vorlagentyp: NRAfD

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt vor, die Pandemievorsorge für Frankfurt um ein kostensparendes rollierendes Pandemievorsorgesystem zu erweitern, um damit die Effizienz und Resilienz zu erhöhen. Ziel ist es, die Lagerhaltung zu dezentralisieren und die Kosten zu senken, während gleichzeitig die Gesundheitseinrichtungen in der Stadt gestärkt werden.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Der Magistrat wird beauftragt, die in der Vorlage M 119 vorgesehene Pandemievorsorge um das Konzept eines rollierenden Pandemielagers zu erweitern. Dabei soll die bisherige zentrale Lagerhaltung, soweit fachlich und einsatztaktisch vertretbar, durch eine dezentrale, verbrauchsorientierte Bevorratung bei geeigneten Gesundheitsinstitutionen ergänzt bzw. ersetzt werden. Die Bevorratung soll nach dem bereits in der Vorlage M 119 angedeuteten Prinzip erfolgen, dass die Materialien im regulären Betrieb kontinuierlich verbraucht und rechtzeitig nachbeschafft werden. Dadurch wird eine dauerhafte Rotation der Bestände gewährleistet. Ziel ist es, die pandemische Vorsorge dauerhaft sicherzustellen und gleichzeitig die mit einer zentralen Lagerhaltung verbundenen Miet-, Bewirtschaftungs- und Bestandsrisiken zu reduzieren. Insbesondere sollen Verluste durch Ablauf, Überalterung oder Beschädigung von Materialien vermieden werden. Die dadurch freiwerdenden finanziellen Mittel sollen, soweit möglich, gezielt zur Stärkung der beteiligten Gesundheitsinstitutionen und der dezentralen medizinischen Infrastruktur eingesetzt werden. Dadurch kann die Pandemievorsorge mit einer nachhaltigen Stärkung der Frankfurter Gesundheitsversorgung verbunden werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit geeignete Standorte des rollierenden Pandemielagers zugleich als dezentrale Resilienz- bzw. Katastrophenschutzstandorte ausgestaltet und in das Frankfurter Katastrophenschutzkonzept eingebunden werden können. Hierbei ist insbesondere ein Abgleich mit den hessischen Anforderungen an Notfallpunkte bzw. Katastrophenschutz-Leuchttürme vorzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, dem zuständigen Ausschuss insbesondere darzustellen: 1. welche Teile der bisherigen zentralen Bevorratung durch ein rollierendes System ersetzt werden können, 2. welche strategische Restreserve weiterhin zentral vorgehalten werden sollte, 3. welche finanziellen Einsparungen bzw. Umverteilungsmöglichkeiten sich daraus ergeben, 4. wie die dezentrale Bevorratung organisatorisch und finanziell abgesichert werden kann und 5. welchen zusätzlichen Beitrag das System zum kommunalen Katastrophenschutz leisten kann.

Begründung

Die Vorlage M 119 zeigt bereits eine deutliche Reduzierung des ursprünglich vorgesehenen Lagerbestands, jedoch gleichzeitig entstehen weiterhin erhebliche laufende Kosten für die zentrale Lagerhaltung. Ein rollierendes System bietet die Möglichkeit, vorhandene Pandemievorräte stärker mit dem tatsächlichen Verbrauch der Gesundheitsversorgung zu verbinden. Damit können vorhandene Haushaltsmittel mehrfach wirksam werden: Sie sichern einerseits die Pandemievorsorge und stärken andererseits die reguläre Gesundheitsinfrastruktur. Durch die kontinuierliche Rotation wird zudem das Risiko von ungenutzten oder nicht mehr verwendbaren Beständen reduziert. Die vorgeschlagene Erweiterung verfolgt somit das Ziel, die Pandemievorsorge wirtschaftlicher, dezentraler und resilienter zu gestalten und gleichzeitig einen zusätzlichen Nutzen für den Frankfurter Katastrophenschutz zu schaffen. Die dem Antrag beigefügte Anlage "Wirtschaftlichkeits- und Umsetzungskonzept Rollierendes Pandemielager" stellt die zugrunde gelegten Zahlen, Berechnungen, Annahmen und Szenarien transparent dar und ermöglicht die Nachvollziehbarkeit der vorgeschlagenen Erweiterung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. September 2026 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein.

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