Installation automatisierter externer Defibrillatoren (AED) in der Otto-Hahn-Schule
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Installation von automatisierten externen Defibrillatoren an der Otto-Hahn-Schule, um die schnelle Verfügbarkeit dieser lebensrettenden Geräte für alle Nutzer der Einrichtung zu gewährleisten. Dabei wird auf die wichtige Rolle der Schule als zentralen öffentlichen Raum im Stadtteil verwiesen und die Notwendigkeit begründet, vergleichbare Einrichtungen nicht von der AED-Ausstattung auszuschließen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- die Ausstattung der Otto-Hahn-Schule mit mindestens zwei automatisierten externen Defibrillatoren (AED) zu veranlassen - ein Gerät im Bereich der Stadtteilbibliothek sowie ein weiteres Gerät im Eingangsbereich der Sporthallen;
- die Geräte so zu platzieren, dass sie während der jeweiligen Öffnungszeiten für Besucherinnen und Besucher, Vereinsmitglieder, Sporttreibende sowie Beschäftigte und die Schulgemeinde schnell erreichbar sind.
Begründung
Die Otto-Hahn-Schule ist weit mehr als ein reiner Schulstandort. Mit der Stadtteilbibliothek befindet sich eine regelmäßig von Menschen aller Altersgruppen genutzte öffentliche Einrichtung auf dem Schulgelände. Darüber hinaus werden die beiden Sporthallen regelmäßig für Vereins- und Wettkampfsport genutzt und sind Austragungsort verschiedenster Sportgroßveranstaltungen auf Stadt-, Landes- und Bundesebene: Neben den Sportlerinnen und Sportlern halten sich dort regelmäßig Zuschauerinnen und Zuschauer sowie weitere Besucherinnen und Besucher auf.
Nach Auskunft des Magistrats in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung werden Schulen bislang nicht grundsätzlich als öffentlicher Raum betrachtet und daher bei der Ausstattung mit öffentlich zugänglichen AED nicht berücksichtigt. Diese Betrachtungsweise wird der tatsächlichen Nutzung der Otto-Hahn-Schule jedoch nicht gerecht.
Zudem wird darauf verwiesen, dass einzelne Schulen aufgrund eines besonderen Gefährdungspotenzials bereits mit AEDs ausgestattet sind. Eine nachvollziehbare Begründung, weshalb vergleichbare Einrichtungen trotz hoher Besucherzahlen und vielfältiger Nutzung hiervon ausgenommen werden, liegt nicht vor.
Bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand entscheidet jede Minute über Leben und Tod. Der frühzeitige Einsatz eines AEDs kann die Überlebenswahrscheinlichkeit erheblich steigern, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Die Ausstattung der Otto-Hahn-Schule mit Defibrillatoren stellt daher eine sinnvolle und verhältnismäßige Investition in die Sicherheit der Schulgemeinde, der Bibliotheksbesucherinnen und -besucher, der Sportvereine sowie aller weiteren Nutzerinnen und Nutzer des Schulgeländes dar.
Der Ortsbeirat setzt sich deshalb dafür ein, dass die Otto-Hahn-Schule unabhängig von der formalen Einstufung als öffentlicher Raum mit öffentlich zugänglichen Defibrillatoren ausgestattet wird und damit ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsvorsorge und Notfallversorgung im Stadtteil geleistet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2026OFOF 25/15Installation Automatisierter Externer Defibrillatoren (AED) in der Otto-Hahn-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. August 2026Sie sind hierOMOM 470Installation automatisierter externer Defibrillatoren (AED) in der Otto-Hahn-SchuleDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats