Installation Automatisierter Externer Defibrillatoren (AED) in der Otto-Hahn-Schule
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Ausstattung der Otto-Hahn-Schule mit mindestens zwei Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED), um die Sicherheit für Besucher und Sporttreibende zu erhöhen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass im Notfall schnell reagiert werden kann, was die Überlebenswahrscheinlichkeit bei Herz-Kreislauf-Stillständen erhöht.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- die Ausstattung der Otto-Hahn-Schule mit mindestens zwei Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) zu veranlassen, einem Gerät im Bereich der Stadtteilbibliothek sowie einem weiteren Gerät im Eingangsbereich der Sporthallen,
- die Geräte so zu platzieren, dass sie während der jeweiligen Öffnungszeiten für Besucherinnen und Besucher, Vereinsmitglieder, Sporttreibende sowie Beschäftigte und die Schulgemeinde schnell erreichbar sind.
Begründung
Die Otto-Hahn-Schule ist weit mehr als ein reiner Schulstandort. Mit der Stadtteilbibliothek befindet sich eine regelmäßig von Menschen aller Altersgruppen genutzte öffentliche Einrichtung auf dem Schulgelände. Darüber hinaus werden die beiden Sporthallen regelmäßig für Vereins- und Wettkampfsport und ist Austragungsort verschiedenster Sportgroßveranstaltungen auf Stadt- Landes- und Bundesebene, genutzt. Neben den Sportlerinnen und Sportlern halten sich dort regelmäßig Zuschauerinnen und Zuschauer sowie weitere Besucherinnen und Besucher auf.
Nach Auskunft des Magistrats in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung werden Schulen bislang nicht grundsätzlich als "öffentlicher Raum" betrachtet und daher bei der Ausstattung mit öffentlich zugänglichen AED nicht berücksichtigt. Diese Betrachtungsweise wird der tatsächlichen Nutzung der Otto-Hahn-Schule jedoch nicht gerecht.
Zudem wird darauf verwiesen, dass einzelne Schulen aufgrund eines besonderen Gefährdungspotenzials bereits mit AED ausgestattet sind. Eine nachvollziehbare Begründung, weshalb vergleichbare Einrichtungen trotz hoher Besucherzahlen und vielfältiger Nutzung hiervon ausgenommen werden, liegt nicht vor.
Bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand entscheidet jede Minute über Leben und Tod. Der frühzeitige Einsatz eines AED kann die Überlebenswahrscheinlichkeit erheblich steigern, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Die Ausstattung der Otto-Hahn-Schule mit Defibrillatoren stellt daher eine sinnvolle und verhältnismäßige Investition in die Sicherheit der Schulgemeinde, der Bibliotheksbesucherinnen und -besucher, der Sportvereine sowie aller weiteren Nutzerinnen und Nutzer des Schulgeländes dar.
Der Ortsbeirat setzt sich deshalb dafür ein, dass die Otto-Hahn-Schule unabhängig von der formalen Einstufung als öffentlicher Raum mit öffentlich zugänglichen Defibrillatoren ausgestattet wird und damit ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsvorsorge und Notfallversorgung im Stadtteil geleistet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2026Sie sind hierOFOF 25/15Installation Automatisierter Externer Defibrillatoren (AED) in der Otto-Hahn-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. August 2026OMOM 470Installation automatisierter externer Defibrillatoren (AED) in der Otto-Hahn-SchuleDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme