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  • Nutzung der Kaiserstraße: Gastronomie, Fußverkehr und andere
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 421 entstanden aus Vorlage: OF 59/1 vom 02.08.2026 Betreff: Nutzung der Kaiserstraße: Gastronomie, Fußverkehr und andere Bezüglich der vielfachen Diskussion um die Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt in Bezug auf Außengastronomie und barrierefreie Gestaltung wird der Magistrat aufgefordert darzulegen, auf welchen Flächen er in der Kaiserstraße, zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage, eine generelle Nutzung für Gastronomie als möglich ansieht. Hierbei soll er darlegen, welche Flächen ausnahmslos für den Fußverkehr benötigt werden, damit die Kaiserstraße ihren Charakter als Flaniermeile behalten kann. Weiterhin soll er darlegen, wie z. B. durch die Nutzung von ehemaligen Parkplätzen und anderen Maßnahmen eine Vergrößerung der Fläche für Gastronomie und Fußverkehr möglich wäre. Er möge darlegen, was generell gegen eine Einfriedung gastronomischer Flächen im Bahnhofsviertel spricht. Er möge hierzu zudem darlegen, wie man es regeln könnte, dass in einzelnen stark frequentierten Stadtteilen es Ausnahmen gibt, dass es auf bestimmten Straßen möglich sein könnte, Einfriedungen vorzunehmen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, die vorgehenden Punkte im Ortsbeirat unter Beteiligung der Verwaltung vorstellen zu lassen. Begründung: Die Kaiserstraße ist eine sehr breite Straße. Dennoch gibt es Nutzungskonflikte: Fußverkehr, Gastronomie, konsumfreier Aufenthalt, Bäume, Parkplätze, Zweiräder, vierrädrige Fahrzeuge, Lieferverkehr, Notdienste, Markt, Events, Baustellen, ... In Bezug auf die Diskussion rund um die Flächen für Gastronomie möchte der Ortsbeirat die sachliche Diskussion mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) suchen. Die Kaiserstraße ist ein Entree für die Stadt. Sie prägt Teile des Bahnhofsviertels. Sie verkörpert zudem die Hoffnung an eine zukünftige (weitestgehend) autofreie Gestaltung. Im Status Quo muss es unser Ziel sein, die bestehenden Interessenskonflikte zu steuern. Hierzu freut sich der Ortsbeirat auf den Besuch des ASE. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Baustellen für den Fernbahntunnel kommunizieren
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 422 entstanden aus Vorlage: OF 62/1 vom 02.08.2026 Betreff: Baustellen für den Fernbahntunnel kommunizieren Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte umzusetzen: 1. In Bezug auf die Baustellen für den Fernbahntunnel soll die Stadt Frankfurt darlegen, welche Baustellen zu welchen Zeiten z. B. in Bezug auf Probebohrungen und mögliche Notausstiege im Ortsbezirk zu erwarten sind. Sofern es keine konkreten Annahmen gibt, sollen die bestmöglichen Schätzungen für die Maßnahmen genutzt werden. 2. Die Stadt soll die von den Baustellen betroffenen Bürger*innen frühzeitig informieren, sofern die Deutsche Bahn dies nicht tut. Da es sich in Bezug auf die Trassenführung des Tunnels um einen begrenzten Bereich handelt, ist der Aufwand nicht sehr hoch. 3. Die Stadt soll darauf hinwirken, dass die Baustellen der Deutschen Bahn im Ortsbezirk so platzsparend wie möglich gestaltet werden. 4. Die Stadt soll Baustellen regelmäßig kontrollieren und bei Verstößen umgehende Abhilfe verschaffen. Begründung: Im Ortsbezirk, beispielsweise in der Elbestraße, werden Probebohrungen bis in eine Tiefe von 140 Metern durchgeführt. Damit soll die Beschaffenheit des Baugrunds für den Tunnel ermittelt werden. Hierzu verfügt die Stadt auch über konkrete Informationen, da die Baustellen mit der Stadt geplant und im Rahmen des städtischen Baustellenmanagements zeitlich gesteuert und betreut werden. Bürger*innen fragen sich, was es mit diesen Bohrungen auf sich hat, wie lange dies jeweils dauern und wünschen sich hierzu eine sachgerechte Kommunikation seitens der Bahn oder seitens der Stadt. Die Deutsche Bahn bietet zwar grundlegende Informationen auf ihrer Webseite für den Fernbahntunnel. Jedoch werden derzeit nur Maßnahmen rund um den Hauptbahnhof und den Südbahnhof thematisiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Orientierung im Baustellenumfeld Hauptbahnhof – sichere und verständliche Wegeführung für Fußgänger*innen
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 423 entstanden aus Vorlage: OF 63/1 vom 01.08.2026 Betreff: Orientierung im Baustellenumfeld Hauptbahnhof - sichere und verständliche Wegeführung für Fußgänger*innen Der Magistrat wird gebeten, 1. bei allen verkehrsrechtlichen Anordnungen für Arbeitsstellen im Umfeld des Hauptbahnhofs verbindlich vorzugeben, dass die Führung des Fußverkehrs den Anforderungen der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) entspricht - insbesondere hinsichtlich der Restgehwegbreiten, der durchgehenden, barrierefreien und taktil erfassbaren Führung sowie der Ausschilderung an jedem Entscheidungspunkt; 2. ein baustellenübergreifendes, temporäres Fußgängerleitsystem für das gesamte Bahnhofsumfeld einzurichten. Dieses soll einheitliche Wegweiser zu den wichtigsten Zielen umfassen - Eingänge des Hauptbahnhofs, Straßenbahn- und U-Bahn-Zugänge, Taxistände, Fernbusbahnhof, Messe, Bahnhofsviertel und Innenstadt - sowie Übersichtspläne an den zentralen Zugängen. Wegweiser und Pläne sollen durchgängig deutsch und englisch beschriftet, mit Piktogrammen ergänzt und mit einem QR-Code versehen sein, der auf die tagesaktuelle Darstellung auf mainziel.de verweist; 3. auf dem vom Straßenverkehrsamt betriebenen Portal mainziel.de eine eigene Themenseite "Baumaßnahmen im Umfeld des Hauptbahnhofs" einzurichten - nach dem Vorbild der bereits bestehenden Seiten zu den Baumaßnahmen Mörfelder Landstraße und Bockenheimer Landstraße. Diese soll die Bauvorhaben der Stadt, der DB InfraGO und der privaten Bauherren gemeinsam darstellen, in deutscher und englischer Sprache geführt werden und die jeweils gültigen Fußwegeführungen und Umleitungen enthalten; 4. die Verkehrskarte auf mainziel.de so zu ergänzen, dass Gehwegsperrungen und temporäre Fußwegeführungen in der Rubrik "Zu Fuß" dargestellt werden. Bislang sind Baustellen dort ausschließlich fahrbahnbezogen erfasst; 5. gegenüber der DB InfraGO als Bauherrin auf dem Bahngelände sowie gegenüber den privaten und gewerblichen Bauherren im Umfeld darauf hinzuwirken, dass sie sich an diesem einheitlichen System beteiligen und ihre eigenen Umleitungshinweise darauf abstimmen; 6. die Stellen zu ermitteln und zu entschärfen, an denen Fußgänger*innen derzeit auf die Fahrbahn ausweichen oder an ungesicherten Stellen queren. Zu prüfen ist, ob zusätzliche temporäre Querungshilfen, Ampelschaltungen oder Absicherungen erforderlich sind - gerade Reisende mit schwerem Gepäck können Umwege und Bordsteine nur eingeschränkt bewältigen; 7. die eingerichteten Wegeführungen in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, damit veraltete, widersprüchliche oder irreführende Beschilderung unverzüglich entfernt wird, und eine niedrigschwellige Meldemöglichkeit für Hinweise aus der Bevölkerung einzurichten; 8. dem Ortsbeirat über die vorgesehenen Maßnahmen sowie über die Abstimmung mit den übrigen Bauherren zu berichten und einen gemeinsamen Ortstermin durchzuführen. Begründung: Das Umfeld des Hauptbahnhofs ist auf Jahre hinaus eine zusammenhängende Großbaustelle. Auf den Umbau der B-Ebene folgt der Ausbau der Straßenbahn vor dem Hauptbahnhof, parallel werden die Seitenflügel des Bahnhofs saniert und in den 2030er-Jahren kommt die Baustelle des Fernbahntunnels hinzu. Hinzu kommen zahlreiche Vorhaben privater und gewerblicher Bauherren im unmittelbaren Umfeld. Für den Fußverkehr bedeutet das eine sich ständig ändernde Wegesituation. Gesperrte Gehwege, wechselnde Umleitungen, kurzfristig verlegte Querungen. Die Beschilderung ist dabei gerade für Fußgänger*innen häufig unzureichend und in Einzelfällen irreführend. Jede Baustelle wird für sich ausgeschildert; eine übergreifende Orientierung über das gesamte Gebiet fehlt. Betroffen sind nicht nur Anwohnerinnen und Anwohner, sondern in besonderem Maße ortsunkundige Menschen. Der Hauptbahnhof ist der wichtigste Zugang zur Stadt für Reisende, Messegäste und Touristen aus dem In- und Ausland. Eine ausschließlich deutschsprachige, kleinteilige Baustellenbeschilderung erfüllt diesen Anspruch nicht. Die Folge sind nicht nur Unannehmlichkeiten, sondern konkrete Gefährdungen: Reisende mit schwerem Gepäck weichen auf die Fahrbahn aus oder queren an ungesicherten Stellen, weil der ausgeschilderte Umweg nicht erkennbar oder nicht zumutbar ist. Das Bahnhofsumfeld ist die Visitenkarte Frankfurts. Eine klare, mehrsprachige und barrierefreie Wegeführung über die gesamte Bauzeit ist deshalb sowohl eine Frage der Verkehrssicherheit als auch der Willkommenskultur. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Ottostraße begrünen – Verkehrsfläche für neue Stadtbäume nutzen
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 424 entstanden aus Vorlage: OF 66/1 vom 02.08.2026 Betreff: Ottostraße begrünen - Verkehrsfläche für neue Stadtbäume nutzen Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Ottostraße zwischen der Poststraße und Niddastraße als Einbahnstraße in Fahrtrichtung von der Poststraße zur Niddastraße auszuweisen; 2. die dadurch entbehrlich werdenden Verkehrs- und Aufstellflächen auf der westlichen Straßenseite dem Kraftfahrzeugverkehr zu entziehen und für eine dauerhafte Begrünung umzugestalten; 3. auf den gewonnenen Flächen mehrere großkronige und klimaangepasste Bäume im Rahmen des Programms "10.000 neue Stadtbäume bis 2030" zu pflanzen; 4. die bestehenden Taxistellplätze unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs neu zu ordnen und auf das erforderliche Maß zu begrenzen. Bei der Umgestaltung sind ausreichend große und möglichst zusammenhängende Baumstandorte mit wasserdurchlässigen Flächen sowie geeigneten Möglichkeiten zur Aufnahme und Speicherung von Niederschlagswasser vorzusehen. Begründung: Das östliche Gallus und das Umfeld des Hauptbahnhofs gehören zu den besonders dicht bebauten, stark versiegelten und nur unzureichend begrünten Bereichen Frankfurts. Die hohen Temperaturen während der sommerlichen Hitzeperioden zeigen deutlich, wie dringend dort zusätzliche Bäume, Schatten und entsiegelte Flächen benötigt werden. Die Ottostraße bietet die Möglichkeit, ohne Beeinträchtigung ihrer Erschließungsfunktion einen Teil der heute vom Kraftfahrzeugverkehr beanspruchten Fläche für eine klimaangepasste Gestaltung zurückzugewinnen. Für die Verbindung zwischen Poststraße und Niddastraße ist eine Fahrspur grundsätzlich ausreichend. Die westliche Straßenseite wird gegenwärtig überwiegend als Aufstellfläche für Taxis genutzt. Dabei stehen die Fahrzeuge teilweise über längere Zeit mit laufenden Motoren im Straßenraum und verursachen zusätzliche Abgase, Lärm und Wärme. Durch digitale Vermittlungsangebote und On-Demand-Verkehre haben sich die Anforderungen an die Bereitstellung von Fahrzeugen deutlich verändert. Große, dauerhaft vorgehaltene Aufstellflächen an besonders wertvollen innerstädtischen Standorten sollten deshalb regelmäßig auf ihre tatsächliche Notwendigkeit überprüft werden. Öffentlicher Straßenraum ist begrenzt und muss entsprechend den heutigen Anforderungen an Klimaanpassung, Gesundheit und Aufenthaltsqualität neu verteilt werden. Mehrere großkronige Bäume könnten die Ottostraße sichtbar aufwerten, Schatten spenden, die Umgebungstemperatur senken, Schadstoffe binden und Regenwasser aufnehmen. Gleichzeitig würde eine bislang nahezu vollständig versiegelte Verkehrsfläche zu einem wichtigen Baustein einer grüneren Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Gallus und Innenstadt. Die Umgestaltung wäre damit ein konkretes und weithin sichtbares Beispiel dafür, wie das Programm "10.000 neue Stadtbäume bis 2030" gerade dort umgesetzt werden kann, wo neue Bäume am dringendsten benötigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Vermüllung rund um Mülltonnen im Bahnhofsviertel und Altstadt reduzieren
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 425 entstanden aus Vorlage: OF 67/1 vom 03.08.2026 Betreff: Vermüllung rund um Mülltonnen im Bahnhofsviertel und Altstadt reduzieren Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob im Bahnhofsviertel und in der Altstadt testweise abschließbare oder anderweitig gegen unbefugtes Öffnen gesicherte Restmüllbehälter eingesetzt werden können; 2. welche technischen Lösungen hierfür zur Verfügung stehen und welche Erfahrungen andere Städte damit gemacht haben; 3. welche Kosten für einen solchen Pilotversuch entstehen würden. Begründung: Im Bahnhofsviertel und in der Altstadt ist regelmäßig zu beobachten, dass Restmüllbehälter geöffnet und durchsucht werden. Dabei werden Müllsäcke aufgerissen und Abfälle im Umfeld der Behälter verteilt. Dies führt zu einem ungepflegten Stadtbild, Geruchsbelästigungen und zieht Schädlinge an. Zudem entsteht zusätzlicher Reinigungsaufwand. Durch einen Pilotversuch mit gesicherten Müllbehältern könnte geprüft werden, ob sich die Vermüllung rund um die Standorte wirksam reduzieren lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Radweg in der Bethmannstraße konsequent freihalten
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 426 entstanden aus Vorlage: OF 71/1 vom 02.08.2026 Betreff: Radweg in der Bethmannstraße konsequent freihalten Der Magistrat wird aufgefordert, 1. der regelmäßigen Fehlnutzung des Radwegs in der Bethmannstraße in Fahrtrichtung Römer wirksam entgegenzutreten; 2. insbesondere im Bereich der Einmündung Weißfrauenstraße und vor der Liegenschaft Bethmannstraße 19 verstärkte Kontrollen durchzuführen und dort abgestellte Fahrzeuge konsequent zu entfernen; 3. sicherzustellen, dass die Außengastronomie vor der Liegenschaft Bethmannstraße 13 den Radweg nicht einschränkt oder blockiert; 4. zu prüfen, ob durch Markierungen, Poller oder andere geeignete Maßnahmen eine dauerhafte Freihaltung des Radwegs gewährleistet werden kann; 5. darzulegen, weshalb wiederholte Beschwerden bei der Stadtpolizei bislang zu keiner nachhaltigen Verbesserung geführt haben und wie künftig eine wirksame und dauerhafte Durchsetzung sichergestellt wird. Begründung: Der Radweg in der Bethmannstraße in Fahrtrichtung Römer wird im Bereich der Weißfrauenstraße und der Liegenschaft Bethmannstraße 19 regelmäßig durch abgestellte Fahrzeuge und eine zu weit in den Verkehrsraum ausgedehnte Außengastronomie blockiert. Radfahrerinnen und Radfahrer können den vorgesehenen Radweg dadurch häufig nicht nutzen und müssen in den Bereich der Straßenbahngleise ausweichen. Dies führt zu gefährlichen Situationen und widerspricht dem Ziel einer sicheren und verlässlichen Radverkehrsführung. Anwohnerinnen und Anwohner haben die Stadtpolizei bereits wiederholt auf die Situation hingewiesen. Diese Beschwerden haben bislang jedoch weder zu einer dauerhaften Freihaltung des Radwegs noch zu einer erkennbaren Verbesserung geführt. Punktuelle Kontrollen reichen offensichtlich nicht aus, wenn die gleichen Behinderungen regelmäßig erneut auftreten. Ein Radweg erfüllt seine Funktion nur, wenn er tatsächlich durchgehend befahrbar ist. Regelmäßige Kontrollen und eine klare Begrenzung der genehmigten Außengastronomie sind daher erforderlich, um die Sicherheit des Radverkehrs dauerhaft zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Treppenanlage am Mainkai instand setzen und vor E-Scootern schützen
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 427 entstanden aus Vorlage: OF 72/1 vom 02.08.2026 Betreff: Treppenanlage am Mainkai instand setzen und vor E-Scootern schützen Der Magistrat wird aufgefordert, - die im Bereich der Liegenschaft Mainkai 36 gelegene Treppenanlage in Richtung Alte Mainzer Gasse zeitnah instand setzen zu lassen; - geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren der Treppenanlage mit E-Scootern und anderen schweren Fahrzeugen zu verhindern; - hierzu insbesondere die Einrichtung einer Sperrzone durch Geofencing bei den gewerblichen E-Scooter-Verleihunternehmen sowie ergänzende bauliche oder gestalterische Schutzmaßnahmen zu prüfen; - zu prüfen, welche weiteren Treppenanlagen, Innenhöfe und historischen Anlagen in der Altstadt durch das Befahren mit E-Scootern gefährdet sind und wie diese Bereiche wirksam geschützt werden können. Begründung: Die Treppenanlage zwischen dem Mainkai und der Alten Mainzer Gasse weist inzwischen deutliche Beschädigungen auf. Nach Beobachtungen von Anwohnerinnen und Anwohnern werden die Stufen wiederholt von Nutzerinnen und Nutzern schwerer E-Scooter befahren. Die damit verbundenen Stöße und Belastungen können die Treppenstufen und ihre Kanten erheblich beschädigen. Vergleichbare Schäden sind zunehmend auch an anderen Treppen, Höfen und Anlagen in der Altstadt zu beobachten. Gerade in diesem städtebaulich und historisch besonders bedeutenden Bereich beeinträchtigen beschädigte Treppen und Oberflächen nicht nur die sichere Nutzung, sondern auch das Erscheinungsbild der gesamten Umgebung. Eine Reparatur allein reicht deshalb nicht aus. Die erneute Beschädigung muss durch wirksame Schutzmaßnahmen verhindert werden. Geofencing kann dazu beitragen, das Befahren besonders empfindlicher Bereiche mit gewerblich vermieteten E-Scootern technisch zu unterbinden. Ergänzend sind Maßnahmen erforderlich, die auch das Befahren mit privaten E-Scootern und anderen Fahrzeugen erschweren. Der sorgfältige Umgang mit den historischen und stadtbildprägenden Anlagen der Altstadt dient ihrem dauerhaften Erhalt und trägt zugleich zu einem sicheren und ansprechenden öffentlichen Raum bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Nach fünf Jahren: Situation am Platz vor dem Karmeliterkloster und dem Gehweg entlang der Weißfrauenstraße endlich verbessern
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 428 entstanden aus Vorlage: OF 75/1 vom 03.08.2026 Betreff: Nach fünf Jahren: Situation am Platz vor dem Karmeliterkloster und dem Gehweg entlang der Weißfrauenstraße endlich verbessern Vorgang: OM 1114/21 OBR 1; ST 571/22; ST 2165/22; ST 1286/23; ST 140/24; OM 4051/23 OBR 1; ST 1894/23; ST 595/24; OM 7558/25 Der Magistrat wird aufgefordert, die Situation auf dem Platz vor dem Karmeliterkoster sowie die angrenzende Wegeverbindung entlang der Weißfrauenstraße zwischen Bethmannstraße und Münzgasse endlich zu verbessern. Dazu soll immer noch vor allem: - der Platz vor dem Karmeliterkloster entsiegelt werden; - die Aufenthaltsqualität durch Begrünung der Fläche erhöht werden; - der Fußweg mitsamt Wegeverbindung entlang der Weißfrauenstraße zwischen Bethmannstraße und Münzgasse barrierefrei und sinnvoll umgestaltet werden. Begründung: Bereits seit 2021 bemüht sich der Ortsbeirat 1 um eine Umgestaltung des Platzes vor dem Karmeliterkloster und eine Verbesserung der Wegeverbindung entlang der Weißfrauenstraße. Trotz verschiedener, vertröstender Stellungnahmen seitens des Magistrats ist bislang nichts passiert. Seit Oktober 2025 wartet der Ortsbeirat 1 mit der unerledigten Drucksache OM 7558 aus dem Jahr 2025 auf eine weitere Stellungnahme. Der Umstand, dass seit fünf Jahren keine Verbesserung erfolgt ist und seit Oktober 2025 eine neue Stellungnahme auf sich warten lässt, wird der Ortsbeirat 1 veranlasst, weitere eindeutige Signale an den Magistrat zu senden. Der Platz vor dem Karmeliterkloster ist in einem desolaten und improvisierten Zustand, der für die Stadt Frankfurt an einem so zentralen Ort nicht repräsentativ ist. Besonders aufgrund seiner Lage im Innenstadtbereich, zwischen Willy-Brandt-Platz und Römerberg direkt vor dem Institut für Stadtgeschichte gelegen, an dem viele Menschen vorbeikommen, sollte der Platz in seiner Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Besonders die Wegeverbindung, die aufgrund der Lage, täglich von vielen Menschen genutzt wird, zeigt ein deutliches Verbesserungspotential. Der Fußweg ist nicht barrierefrei, sodass auf den angrenzenden Radweg oder den Schotterhaufen ausgewichen werden muss. Dieser Zustand ist nicht länger tragbar und muss mit einer hohen Priorität verbessert werden. Quelle: Privataufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1114 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2165 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1286 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4051 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1894 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 140 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 595 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7558

  • Frankfurter Geschichte sichtbarer machen – Historischen Altstadtpfad prüfen
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 429 entstanden aus Vorlage: OF 76/1 vom 03.08.2026 Betreff: Frankfurter Geschichte sichtbarer machen - Historischen Altstadtpfad prüfen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob in der Frankfurter Altstadt und ihrem unmittelbaren Umfeld ein zusammenhängender Historischer Altstadtpfad eingerichtet werden kann, der wichtige historische Orte miteinander verbindet; 2. ob entlang eines solchen Pfades Informationstafeln mit historischen Hintergründen, Bildern und weiteren Informationen aufgestellt werden können; 3. ob bestehende digitale Angebote der Stadt, insbesondere die Frankfurt History App, durch QR-Codes und Verweise in das Konzept eingebunden werden können; 4. welche Kosten für die Umsetzung entstehen würden und welche Fördermöglichkeiten bestehen. Dabei soll auf eine zurückhaltende und dem historischen Umfeld angemessene Gestaltung geachtet werden. Mögliche Stationen eines solchen Altstadtpfades könnten unter anderem die Folgenden sein: Römerberg, Kaiserdom St. Bartholomäus, Krönungsweg, Hühnermarkt, Goldene Waage, Archäologischer Garten, Staufenmauer, Haus Wertheym, Alte Brücke, Paulskirche Begründung: Frankfurt verfügt über eine lange und bedeutende Geschichte. Als ehemalige Freie Reichsstadt, Krönungsort deutscher Kaiser und mit der Paulskirche als wichtigem Ort der deutschen Demokratiegeschichte besitzt die Stadt ein besonderes historisches Erbe. Frankfurt verfügt bereits über verschiedene Angebote zur Vermittlung der Stadtgeschichte, darunter die Frankfurt History App sowie einzelne Informationstafeln an historischen Orten. Dennoch fehlt bislang ein zusammenhängendes und im Stadtbild erkennbares Angebot, das die wichtigsten historischen Orte der Altstadt miteinander verbindet. Viele Menschen besuchen die Altstadt, ohne die historische Bedeutung einzelner Orte zu kennen. Ein Historischer Altstadtpfad könnte dazu beitragen, die Geschichte Frankfurts direkt vor Ort besser sichtbar und verständlich zu machen. Dabei soll nicht etwas völlig Neues geschaffen werden. Vielmehr können bestehende Angebote wie die Frankfurt History App eingebunden und durch QR-Codes direkt vor Ort zugänglich gemacht werden. Andere Städte wie Heidelberg, Nürnberg oder Dresden nutzen bereits historische Rundwege, Informationstafeln und Leitsysteme, um ihre Geschichte im öffentlichen Raum sichtbar zu machen. Auch Frankfurt sollte prüfen, wie die eigene Geschichte für Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt besser erlebbar gemacht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Öffentliche Toiletten am innerstädtischen Mainufer verbessern
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 430 entstanden aus Vorlage: OF 77/1 vom 03.08.2026 Betreff: Öffentliche Toiletten am innerstädtischen Mainufer verbessern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. welchen aktuellen Stand die Planungen für zusätzliche öffentliche Toilettenanlagen am innerstädtischen Mainufer, insbesondere zwischen Friedensbrücke und Alter Brücke, haben, welche Standorte hierfür vorgesehen sind und wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist; 2. welche kurzfristigen Maßnahmen möglich sind, um die Situation bis zur Errichtung dauerhafter Toilettenanlagen zu verbessern; 3. ob weitere Standorte am Mainufer für öffentliche Toiletten geprüft werden können; 4. wie bestehende öffentliche Toilettenanlagen im Umfeld des Mainufers durch eine bessere Ausschilderung und Wegweisung für Besucherinnen und Besucher leichter auffindbar gemacht werden können. Begründung: Seit Jahren zeigt sich, dass die vorhandenen öffentlichen Toiletten entlang des innerstädtischen Mainufers nicht ausreichen. Die Folge ist regelmäßig Verunreinigungen im öffentlichen Raum. Dies beeinträchtigt nicht nur das Erscheinungsbild des Mainufers, sondern auch die Aufenthaltsqualität für Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner. Der Magistrat hat den Bedarf zusätzlicher Toilettenanlagen bereits erkannt und mögliche Standorte untersucht. Nun sollte geprüft werden, wie die Umsetzung beschleunigt und die Situation kurzfristig verbessert werden kann. Darüber hinaus sind bereits vorhandene Toilettenanlagen vielen Nutzerinnen und Nutzern nicht bekannt oder vor Ort nur schwer zu finden. Eine gut sichtbare Ausschilderung entlang der wichtigsten Wege am Mainufer könnte dazu beitragen, bestehende Angebote besser zu nutzen und die Situation bereits kurzfristig zu verbessern. Das Mainufer ist ein wichtiger Teil der Frankfurter Innenstadt und sollte entsprechend ausgestattet sein. Eine ausreichende Zahl öffentlicher Toiletten sowie eine gute Auffindbarkeit bestehender Anlagen tragen zu einer sauberen, attraktiven und lebenswerten Stadt bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Barrierefreien Übergang an der Konrad-Adenauer-Straße herstellen – Bordsteine absenken
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 431 entstanden aus Vorlage: OF 78/1 vom 01.08.2026 Betreff: Barrierefreien Übergang an der Konrad-Adenauer-Straße herstellen - Bordsteine absenken Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine an dem gemeinsamen Fuß- und Radwegübergang an der Konrad-Adenauer-Straße und Höhe der Vilbeler Straße auf ihre Barrierefreiheit zu prüfen und diese durch eine niveaugleiche bzw. abgesenkte Ausführung anzupassen. Dabei ist sicherzustellen, dass der Übergang den Anforderungen an eine barrierefreie Querung für mobilitätseingeschränkte Menschen, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrende sowie Radfahrende gerecht wird. Begründung: An der Konrad-Adenauer-Straße befindet sich ein gemeinsamer Übergang für den Fuß- und Radverkehr. Trotz der vorgesehenen Querungsfunktion sind die Bordsteine an den Übergängen nicht ausreichend abgesenkt. Dies erschwert insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstuhlfahrenden, Personen mit Rollatoren oder Kinderwagen sowie Radfahrenden die sichere und komfortable Querung. Vor Ort zeigt sich, dass der Übergang regelmäßig genutzt wird. Die fehlende Bordsteinabsenkung führt jedoch zu unnötigen Erschütterungen, Komforteinbußen und kann insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen ein Hindernis darstellen. Eine nachträgliche Absenkung der Bordsteine würde die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit an dieser Stelle deutlich verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Sichere Ein- und Ausfahrt für Radfahrerinnen und Radfahrer am Opernplatz
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 432 entstanden aus Vorlage: OF 79/1 vom 02.08.2026 Betreff: Sichere Ein- und Ausfahrt für Radfahrerinnen und Radfahrer am Opernplatz Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung auf der Westseite des Opernplatzes für den Fuß- und Radverkehr sicherer und eindeutiger zu gestalten. Insbesondere soll 1. der Fuß- und Radverkehr in den Engstellen zwischen den Pflanzmodulen klar voneinander getrennt werden - durch Markierungen, Piktogramme oder andere geeignete Maßnahmen; 2. für Radfahrende, die von der Taunusanlage nach rechts auf den Opernplatz abbiegen möchten, eine eindeutig gekennzeichnete Route angeboten werden, die ein langsames, fließendes Abbiegen ohne Halt an der Lichtsignalanlage ermöglicht. Diese Route soll nicht über die Aufstellfläche der an der Ampel wartenden Zufußgehenden führen. Zu prüfen ist dabei auch die Anordnung eines Grünpfeils für den Radverkehr (Zeichen 721 StVO); 3. für an der Lichtsignalanlage wartende Fußgängerinnen und Fußgänger eine ausreichend bemessene Aufstellfläche vorgesehen werden, die den Radverkehr nicht blockiert; 4. die künftig vorgesehene Wegeführung an dieser Stelle für alle Verkehrsteilnehmenden erkennbar ausgeschildert und markiert werden; 5. der Ortsbeirat über das Ergebnis der Prüfung und den Zeitplan der Umsetzung unterrichtet werden. Der Ortsbeirat regt zudem einen gemeinsamen Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung an. Begründung: Der Magistrat hat auf der Westseite des Opernplatzes zwischen Februar und Juni 2026 einen neuen Zufahrtsschutz aus 19 begrünten Stahlmodulen errichtet. Die Anlage verbindet Sicherheitsanforderungen und Aufenthaltsqualität in gelungener Weise und ist ein deutlicher gestalterischer Fortschritt gegenüber den bisherigen Betonelementen. Durch die Positionierung der Module sind an mehreren Stellen jedoch Engstellen entstanden. Im Zusammenwirken mit der Lichtsignalanlage zur Überquerung der Mainzer Landstraße kommt es dort regelmäßig zu Konflikten - sowohl zwischen wartenden Zufußgehenden und durchfahrenden Radfahrenden als auch zwischen Fuß- und Radverkehr in Bewegung. Rechtsabbiegende Radfahrende können den Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße / Opernplatz / Bockenheimer Landstraße nicht mehr wie bisher vorher verlassen. Sie sehen sich stattdessen gezwungen, zwischen den an der Ampel wartenden Zufußgehenden hindurchzufahren. Zugleich ist nicht erkennbar, welche Wegeführung an dieser Stelle überhaupt vorgesehen oder empfohlen ist. Auf dem stark frequentierten Opernplatz führt diese unübersichtliche Situation zu vermeidbaren Konflikten. Eine sichere und eindeutige Führung des Radverkehrs ist deshalb dringend erforderlich. Ziel des Antrags ist ausdrücklich nicht, den Zufahrtsschutz infrage zu stellen, sondern seine verkehrliche Einbindung nachzubessern. Anlage: Fotos (Jürgen Sauter) vom 13.06.2026: Platzeinfahrt vom Opernplatz aus gesehen mit Wartebereich Fußverkehr Platzeinfahrt aus Sicht Radfahrende von der Taunusanlage aus Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Regenbogenkreisel wirksam vor Beschädigung schützen
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 433 entstanden aus Vorlage: OF 80/1 vom 02.08.2026 Betreff: Regenbogenkreisel wirksam vor Beschädigung schützen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, mit welchen geeigneten Maßnahmen der Regenbogenkreisel in der Frankfurter Innenstadt dauerhaft besser vor Beschädigungen und Vandalismus geschützt werden kann. Dabei sollen insbesondere bauliche, verkehrsrechtliche oder gestalterische Maßnahmen geprüft werden, die das gezielte Befahren des Kreisels mit Kraftfahrzeugen verhindern oder deutlich erschweren, ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen. Über das Ergebnis der Prüfung sowie die Umsetzbarkeit der einzelnen Maßnahmen ist dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Der Regenbogenkreisel wurde erst kurz vor dem Christopher Street Day (CSD) neu gestaltet und erstrahlte als weithin sichtbares Zeichen für Vielfalt, Akzeptanz und die Solidarität der Stadt Frankfurt mit der queeren Community in neuem Glanz. Bereits wenige Wochen später sind jedoch deutliche Beschädigungen, insbesondere durch Reifenspuren, sichtbar. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wird der Kreisel immer wieder von hochmotorisierten Fahrzeugen und SUVs gezielt überfahren. Dadurch wird nicht nur die Gestaltung beschädigt, sondern auch ein wichtiges Symbol für die Sichtbarkeit und Anerkennung der queeren Community im öffentlichen Raum entwertet. Vor dem Hintergrund der bundesweit gestiegenen Zahl von Übergriffen und queerfeindlich motivierten Straftaten kommt dem Schutz sichtbarer Zeichen der Vielfalt eine besondere Bedeutung zu. Der Regenbogenkreisel ist ein prägendes Element des Frankfurter Regenbogenviertels und steht stellvertretend für die Offenheit und Vielfalt der Stadt. Sein Erhalt und sein Schutz sind daher nicht nur eine Frage der Verkehrsinfrastruktur, sondern auch ein klares Bekenntnis gegen Queerfeindlichkeit und für den Schutz einer vielfältigen Stadtgesellschaft. Der Magistrat soll daher prüfen, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um den Regenbogenkreisel wirksam vor weiteren Beschädigungen zu schützen und seine Symbolkraft langfristig zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Entsiegelung der Verkehrsinseln an der Kreuzung Rebstöcker Straße / Mainzer Landstraße
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 434 entstanden aus Vorlage: OF 81/1 vom 02.08.2026 Betreff: Entsiegelung der Verkehrsinseln an der Kreuzung Rebstöcker Straße / Mainzer Landstraße Der Magistrat wir aufgefordert, die Verkehrsinsel an der Kreuzung Rebstöcker Straße / Mainzer Landstraße teilweise zu entsiegeln und hierbei Folgendes umzusetzen: - Bei der nördlichen Verkehrsinsel soll der nicht durch Verkehr genutzte nördliche Bereich entsiegelt und unter anderem mit einem schattenspendenden Baum oder Rankpflanzen bepflanzt werden. - Bei der südlichen Verkehrsinsel soll der nicht durch Verkehr genutzte südliche Bereich entsiegelt und bepflanzt werden. - Es sollen dabei auch Elemente der Schwammstadt umgesetzt werden, um das Überflutungsrisiko der Mainzer Landstraße bei Starkregen zu mindern. Begründung: Die genannten Bereiche sind ungenutzt und sollten im Rahmen der bestehenden Hitzegefahren und Starkregengefahren entsiegelt und begrünt werden. Quelle: Geoportal/Eigene Markierungen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Ehemalige Gustavsburgstraße entsiegeln und begrünen
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 435 entstanden aus Vorlage: OF 82/1 vom 02.08.2026 Betreff: Ehemalige Gustavsburgstraße entsiegeln und begrünen Der Magistrat wird aufgefordert, die entwidmete ehemalige Gustavsburgstraße dauerhaft entsiegelt und klimaangepasst zu gestalten. Dazu soll eine Planung erstellt werden, die die Belange der Feuerwehr berücksichtigt und die Fläche weiter für nachbarschaftliche Veranstaltungen nutzbar hält. Neben der Pflanzung klimaangepasster Bäume und Sträucher sollen wasserdurchlässige Flächen sowie Möglichkeiten zur Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser geprüft und wenn möglich umgesetzt werden. Die entsprechende Planung ist dem Ortsbeirat vor der Ausführung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Die ehemalige Gustavsburgstraße ist bereits seit mehreren Jahren entwidmet und wird nur noch gelegentlich für Veranstaltungen genutzt. Eine dauerhafte Nutzung als vollständig versiegelte ehemalige Fläche ist daher nicht mehr erforderlich. Das umliegende, stark bebaute Gebiet ist mit Grünflächen und schattenspendenden Bäumen deutlich unterversorgt. Gerade während sommerlicher Hitzeperioden heizen sich versiegelte Flächen stark auf und verschärfen die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher. Durch die Entsiegelung und Begrünung könnte die Fläche mit vergleichsweise geringem Aufwand erheblich aufgewertet werden. Neue Bäume und Pflanzen würden Schatten spenden, die Umgebung kühlen, Regenwasser aufnehmen und die Aufenthaltsqualität verbessern. Eine entsprechend gestaltete Grünfläche könnte zugleich weiterhin Raum für Veranstaltungen, Begegnung und nachbarschaftliche Aktivitäten bieten. Aus einer nicht mehr benötigten Straßenfläche würde so ein lebendiger und klimaangepasster Ort für das Quartier. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Teves-West: Zukunft sichern und Planungssicherheit gewähren
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 436 entstanden aus Vorlage: OF 83/1 vom 02.08.2026 Betreff: Teves-West: Zukunft sichern und Planungssicherheit gewähren Vorgang: V 1362/26 OBR 1; ST 697/26 Der Magistrat hatte erfreulicherweise in seiner Stellungnahme ST 697 dazu Stellung bezogen, dass der Bereich der Rebstöcker Straße 49 bis 49e auch weiterhin planungsrechtlich als Kulturzentrum gesichert ist. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, die bestehenden Verträge zügig über das Jahr 2029 hinaus zu verlängern und den Mietparteien eine weitreichende Planungssicherheit zu gewähren. Begründung: Investitionen lohnen sich nur, wenn Planungssicherheit besteht. Die auslaufenden Verträge für die künstlerischen, sozialen und kulturellen Nutzungen sollen frühzeitig verlängert werden, damit die Mietparteien in den Bestand der Gebäude und das Umfeld verlässlich investieren können. Der Bereich südwestlich der Rebstöcker Straße, genannt Teves-West, bietet eine kleine Oase innerhalb der umliegenden entstanden Wohnkomplexe. Für das Gallus ist dieser Ort einzigartig und soll erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1362 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 697

  • Seit fünf Jahren ohne Abschluss: Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 endlich sichern
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 437 entstanden aus Vorlage: OF 84/1 vom 02.08.2026 Betreff: Seit fünf Jahren ohne Abschluss: Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 endlich sichern Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22; OM 3929/23 OBR 1; ST 1706/23; OM 5834/24 OBR 1 Der Ortsbeirat 1 befasst sich seit dem 8. Juni 2021 mit dem folgenden Auskunftsersuchen, das bis heute nicht abschließend beantwortet und dessen zugrunde liegendes Problem weiterhin nicht gelöst wurde: "Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 Auf dem Grundstück Mainzer Landstraße 351 zur Straßenseite direkt vor den Ladenflächen befinden sich 15 Pkw-Stellplätze, die mit Fahrzeugen nur über den Gehweg angefahren werden können. Die Flächen sind mit Pflastersteinen versiegelt. Es existiert lediglich eine Zu- und Abfahrt zur Mainzer Landstraße. Aufgrund weiterer geparkter Pkw zwischen den Bäumen am Straßenrand müssen alle Autofahrenden den Gehweg befahren, um zu den Parkplätzen zu gelangen und diese wieder zu verlassen. Zahlreiche Autofahrende nutzen sogar direkt den Gehweg im Kreuzungsbereich der Krifteler Straße als Abkürzung. Vor allem werktags sind mehrmals pro Stunde gefährliche Beinaheunfälle zwischen Pkw und zu Fuß Gehenden zu beobachten. Darauf angesprochen, zeigen Autofahrende keine Einsicht und hupen sogar, wenn zu Fuß Gehende nicht schnell genug zur Seite springen. Auf der Dachfläche des Gebäudes Mainzer Landstraße 351 befindet sich zudem ein Pkw-Parkdeck mit 50 Stellplätzen, das mit einer Rampe aus der Krifteler Straße befahren werden kann. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wurde für die Stellplätze vor dem Gebäude zur Mainzer Landstraße 351 hin eine Sondernutzungserlaubnis zur Versiegelung der Flächen und für Pkw-Stellplätze erteilt? 2. Falls nein, warum wird der Status quo trotz Gefährdung der zu Fuß Gehenden hingenommen? 3. Widerspricht eine mögliche Sondernutzungserlaubnis der Vorgartensatzung und der Stellplatzsatzung? 4. Genießt eine mögliche Sondernutzungserlaubnis Bestandsschutz? 5. An welcher Stelle im Grundstück sind notwendige Stellplätze in der Baugenehmigung nachgewiesen? 6. Sind die Pkw-Stellplätze auf der Dachfläche als öffentliche Stellplätze oder Stellplätze für die Mieterinnen bzw. Mieter genehmigt?" Der bisherige Verlauf stellt sich wie folgt dar: 1. Am 27. September 2021 teilte der Magistrat mit, dass die vorgegebene Frist zur Beantwortung nicht eingehalten werden könne. 2. Am 4. April 2022 erklärte der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 839, dass die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger durch "Stahlabweiser" hergestellt werden könne und hierzu zu gegebener Zeit berichtet werde. 3. Mit der Anregung vom 12. April 2023 bittet der Ortsbeirat darum, die angekündigten Stahlabweiser zu installieren und die Fläche entsprechend der Genehmigungslage zu entsiegeln. 4. Am 14. August 2023 teilte der Magistrat mit der Stellungnahme ST 1706 erneut mit, dass die Frist zur Bearbeitung nicht eingehalten werden könne, diesmal ohne weitere Begründung. 5. Am 13. August 2024 bittet der Ortsbeirat den Magistrat darum, "nun endlich" die angekündigten Maßnahmen zur Sicherheit des Fußverkehrs umzusetzen und den rechtmäßigen Zustand, insbesondere eine gegebenenfalls erforderliche Entsiegelung, herzustellen. 6. Seitdem hat der Magistrat dem Ortsbeirat keine weiteren Rückmeldungen übermittelt. Der Magistrat wird daher aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. aus welchen konkreten Gründen der Vorgang auch mehr als fünf Jahre nach dem ersten Auskunftsersuchen noch immer nicht abgeschlossen wurde; 2. weshalb die bereits im April 2022 als mögliche Lösung genannten Stahlabweiser bislang nicht installiert wurden; 3. zu welchem Ergebnis die Prüfung der baurechtlichen und straßenrechtlichen Genehmigungslage gekommen ist; 4. welche konkreten Maßnahmen nun ergriffen werden, um die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern dauerhaft zu beenden und gegebenenfalls den rechtmäßigen Zustand der Fläche wiederherzustellen; 5. bis zu welchem verbindlichen Termin die Maßnahmen umgesetzt und die noch offenen Fragen des Ortsbeirats vollständig beantwortet werden; 6. wie der Magistrat die außergewöhnlich lange Bearbeitungsdauer bewertet und welche organisatorischen Konsequenzen er daraus zieht, damit sich vergleichbare Vorgänge in der Stadtverwaltung und in städtischen Betrieben künftig nicht über mehrere Jahre hinziehen. Begründung: Der Vorgang betrifft weder ein außergewöhnlich komplexes Großprojekt noch eine schwer lösbare planerische Aufgabe. Es geht um die Prüfung einer überschaubaren Genehmigungslage und um geeignete Maßnahmen, die verhindern, dass Kraftfahrzeuge einen Gehweg befahren und dabei Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden. Bereits im April 2022 benannte der Magistrat mit der Installation von Stahlabweisern selbst eine mögliche Lösung. Dennoch sind mehr als vier Jahre nach dieser Ankündigung und mehr als fünf Jahre nach dem ersten Auskunftsersuchen weder die Maßnahme umgesetzt noch die offenen Fragen abschließend beantwortet worden. Für die Menschen vor Ort ist das Thema keineswegs unbedeutend. Sie müssen weiterhin damit rechnen, dass Fahrzeuge auf dem Gehweg fahren, Abkürzungen über den Kreuzungsbereich nehmen und Fußgängerinnen und Fußgänger zum Ausweichen zwingen. Ein über Jahre hinweg ungelöstes Sicherheitsproblem beschädigt das Vertrauen darin, dass Hinweise aus der Bevölkerung und Beschlüsse des Ortsbeirats ernst genommen werden. Der Vorgang ist zudem kein Einzelfall. Derzeit sind noch acht Vorgänge des Ortsbeirats aus dem Jahr 2024 unerledigt, darunter Anträge mit vermeintlich harmlosen Arbeitstiteln wie "Lade-/Lieferzone Alte Gasse einrichten", "Gehweg Mönchhofstraße/Ecke Bischofsheimer Platz sichern" oder "Subventioniertes Parken für Anwohnende der Altstadt". Hinter diesen Titeln stehen konkrete Anliegen und alltägliche Probleme von Bürgerinnen und Bürgern. Gerade überschaubare Maßnahmen müssen innerhalb einer angemessenen Frist geprüft, beantwortet und umgesetzt werden. Eine leistungsfähige Stadtverwaltung zeigt sich nicht allein bei großen Projekten, sondern auch darin, dass sie kleinere, für die Menschen vor Ort wichtige Aufgaben zuverlässig und zeitnah erledigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3929 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1706 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5834

  • Fahrradweg sichern auf Höhe der Mainzer Landstraße 436
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 438 entstanden aus Vorlage: OF 85/1 vom 01.08.2026 Betreff: Fahrradweg sichern auf Höhe der Mainzer Landstraße 436 Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit für alle Nutzer:innen auf dem Radweg auf der Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung Höchst auf der Höhe der Hausnummer 436 herzustellen und die vorhandene Hecke in der Kurve zu kürzen. Begründung: Für auf dem Radweg fahrende Radfahrer:innen ist die Sicht auf den weiterführenden Radweg nach der Rechtskurve nicht einsehbar. Andere Personen auf dem Radweg insbesondere Kinder oder Hindernisse wie abgestellte E-Scooter oder Gegenstände sind nicht sichtbar und stellen ein erhebliches Unfallrisiko und damit verbundene Verletzungsgefahr dar. Fahrende Kinder sind aufgrund ihrer Körpergröße einer noch größeren Gefahr ausgesetzt. (Foto: Sabine Dupke) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Grün erhalten statt nachpflanzen – Beetschutz in der Frankenallee vervollständigen
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 439 entstanden aus Vorlage: OF 86/1 vom 02.08.2026 Betreff: Grün erhalten statt nachpflanzen - Beetschutz in der Frankenallee vervollständigen Der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünanlage der Frankenallee zwischen Schwalbacher Straße und Homburger Damm abschnittsweise daraufhin zu untersuchen, wo Rasen- und Pflanzflächen durch das Befahren mit Fahrrädern, Abkürzungen und Trampelpfade geschädigt sind; 2. in diesen Abschnitten einen Beetschutz zu ergänzen - etwa niedrige Holzeinfassungen, Bügel oder gleichwertige Elemente - und sich dabei an der Ausführung derjenigen Abschnitte zu orientieren, in denen ein solcher Schutz bereits vorhanden ist und sich bewährt hat; 3. dort, wo Trampelpfade auf einen tatsächlichen Wegebedarf hindeuten, vorrangig zu prüfen, ob statt einer Abgrenzung die Ergänzung oder Verbreiterung eines befestigten Weges die geeignetere Lösung ist; 4. den Beetschutz in die laufende Planung des dritten Bauabschnitts zwischen Fischbacher Straße und Schloßborner Straße aufzunehmen, damit er nicht später gesondert nachgerüstet werden muss; 5. dem Ortsbeirat zu berichten, welche Kosten für Herstellung und Unterhaltung eines solchen Beetschutzes zu erwarten sind und wie sich diese zu den derzeitigen Aufwendungen für Nachpflanzungen und Rasenerneuerung in den betroffenen Abschnitten verhalten. Begründung: Der parkartig angelegte Mittelstreifen der Frankenallee mit seinen Kieswegen, Bäumen, Sträuchern und Rasenflächen ist die zentrale Grünachse des Gallus und ein wichtiger Erholungsraum in einem dicht bebauten Stadtteil. In mehreren Abschnitten fehlt jedoch ein Beetschutz. Die Folge ist eine fortschreitende Schädigung: Rasen- und Pflanzflächen werden mit Fahrrädern befahren und als Abkürzung genutzt, kleinere Gehölze und Stauden gehen ein, aus Rasen werden staubige, verdichtete Sandflächen. Die Bodenverdichtung beeinträchtigt zudem den Wurzelraum der Bäume und damit deren Vitalität. Das Ergebnis ist dreifach nachteilig: Das Erscheinungsbild der Anlage leidet, die begrünte Fläche und ihre Kühlwirkung nehmen ab, und der Stadt entstehen wiederkehrende Kosten für Nachpflanzungen, die bei wirksamem Schutz vermeidbar wären. In denjenigen Abschnitten der Frankenallee, in denen bereits ein Beetschutz vorhanden ist, zeigt sich der Unterschied deutlich. Eine einheitliche Ausstattung der gesamten Anlage ist daher naheliegend. Da für den 3. Bauabschnitt ohnehin geplant wird, sollte der Beetschutz dort von vornherein mitgedacht werden. Anlage: Fotos (Jürgen Sauter, Juli 2026) - Vergleich Beetschutz auf der Frankenallee an der Kreuzung Schwalbacher Straße. Links: stadteinwärts mit Beetschutz. Rechts: stadtauswärts ohne Beetschutz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Schulhof Günderrodeschule für die Öffentlichkeit sperren
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 440 entstanden aus Vorlage: OF 87/1 vom 01.08.2026 Betreff: Schulhof Günderrodeschule für die Öffentlichkeit sperren Der Magistrat wird gebeten, den Schulhof der Günderrodeschule im Gallus, Hufnagelstraße 25 nicht weiter als Spielplatz der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und das Schild am Eingang zu entfernen, um die Sicherheit der betreuten Schulkinder zu gewährleisten. Begründung: Das Schild wurde angebracht, um Kindern das sichere Spielen im Stadtteil zu ermöglichen, bevor an der Günderrodeschule und den umliegenden Grundschulen eine Nachmittagsbetreuung stattfand. Mittlerweile werden an der Günderrodeschule bis zu 150 Kinder am Nachmittag sowie in den Schulferien betreut. Die Schulleitung wie die Betreuungsleitung sehen die Sicherheit der betreuten Kinder gefährdet, wenn sich schulfremde Kinder und Erwachsene (Begleitpersonen) auf dem Schulgelände aufhalten und ebenfalls Zutritt zu dem Schulgebäude erlangen könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Städtische Liegenschaft in der Lahnstraße: Bericht zum Stand der Bewirtschaftung
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 441 entstanden aus Vorlage: OF 88/1 vom 01.08.2026 Betreff: Städtische Liegenschaft in der Lahnstraße: Bericht zum Stand der Bewirtschaftung Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat 1 zeitnah zu berichten, a) seit wann die städtische Liegenschaft Lahnstraße 1 leer steht, b) welches Nutzungskonzept für die Liegenschaft besteht und welche Beschlusslage diesem zugrunde liegt, c) welche Sanierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sind, wie hoch die hierfür veranschlagten Kosten sind, ob und in welchem Haushaltsjahr Mittel bereitstehen und wie der aktuelle Umsetzungsstand ist, d) welche Kosten der Stadt seit Beginn des Leerstands für Betrieb, Unterhaltung und Sicherung entstanden sind und in welcher Höhe Mieteinnahmen entgangen sind, e) zu welchem Zeitpunkt mit der Wiederaufnahme der Nutzung zu rechnen ist. 2. die Liegenschaft kurzfristig wieder einer dauerhaften Nutzung zuzuführen. Sofern eine Eigennutzung durch die Stadt nicht vorgesehen ist, ist die Liegenschaft in einem transparenten Verfahren zur Vermietung oder Verpachtung auszuschreiben; 3. bis zur Aufnahme der dauerhaften Nutzung eine Zwischennutzung zu ermöglichen und dem Ortsbeirat darzulegen, welche Voraussetzungen hierfür zu schaffen sind. Begründung: Das ehemalige Bistro in der Lahnstraße steht seit Längerem leer. Oberbürgermeister und zuständiges Dezernat haben öffentlich angekündigt, die Liegenschaft dem Stadtteil zur Verfügung zu stellen. Passiert ist seither nichts Sichtbares. Leerstand ist die teuerste Form der Immobilienbewirtschaftung. Die Stadt trägt Betriebs-, Unterhaltungs- und Sicherungskosten, ohne dass ihnen ein Nutzen gegenübersteht, und verzichtet gleichzeitig auf Einnahmen. Der Substanzverlust ungenutzter Gebäude verteuert jede spätere Sanierung zusätzlich. Das ist gegenüber den Steuerzahlern nicht zu rechtfertigen. Gleichzeitig fehlen im Gallus bezahlbare Flächen für Gastronomie, Handwerk, Vereine und Stadtteilarbeit. Eine städtische Liegenschaft, die verschlossen bleibt, ist ein doppelter Verlust: fiskalisch und für den Stadtteil. Der Ortsbeirat erwartet daher eine belastbare Auskunft darüber, was mit der Liegenschaft geplant ist, was es kostet und wann es geschieht. Sofern die Stadt keine eigene Nutzung sicherstellt, ist die Liegenschaft im Wege eines transparenten Verfahrens zu vermieten oder zu verpachten. Bis dahin sind Zwischennutzungen zu ermöglichen, um Leerstand zu verkürzen und die Immobilie im Stadtteil sichtbar zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Klimaschutz im Europaviertel: Südliche Lissabonner Straße stärker begrünen
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 442 entstanden aus Vorlage: OF 91/1 vom 02.08.2026 Betreff: Klimaschutz im Europaviertel: Südliche Lissabonner Straße stärker begrünen Der Magistrat wird aufgefordert, den breiten Mittelstreifen in der südlichen Lissabonner Straße an geeigneten Stellen mit einer breiteren Pflanzenvielfalt zu begrünen. Begründung: Im südlichen Abschnitt der Lissabonner Straße stehen acht Bäume. Die Bodenfläche ist in heißen Sommer jedoch regelmäßig durch die Hitze vertrocknet und könnte klimaresilienter begrünt sein. Quelle: Privataufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Klimaschutz im Europaviertel: Fläche zwischen Kölner Straße und Europa-Allee östlich der Emser Brücke stärker entpflastern
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 443 entstanden aus Vorlage: OF 92/1 vom 02.08.2026 Betreff: Klimaschutz im Europaviertel: Fläche zwischen Kölner Straße und Europa-Allee östlich der Emser Brücke stärker entpflastern Der Magistrat wird aufgefordert, die Fläche zwischen Kölner Straße und Europa-Allee, östlich der Emser Brücke auf Höhe des Hotels, stärker zu begrünen. Die nicht für Rad- und Fußverkehr, als auch für Rettungskräfte, benötigten Flächen sollen entpflastert und mit biodiversen Pflanzen gepflanzt werden. Die Wand der Emser Brücke soll mit Rankpflanzen begrünt werden. Begründung: Der Ort hat viel mehr Potential für eine Entpflasterung, als es die derzeitigen Pflanzeninseln derzeit hergeben. Eine stärkere Begrünung könnte das Mikroklima positiv beeinflussen und den Ort wirtlicher gestalten. Quelle: Privataufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Klimaschutz im Europaviertel: Rasenflächen biodiverser gestalten
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 444 entstanden aus Vorlage: OF 93/1 vom 02.08.2026 Betreff: Klimaschutz im Europaviertel: Rasenflächen biodiverser gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, die Rasenflächen entlang der gesamten Länge der Europa-Allee biodiverser zu gestalten. Hierzu sollen die Rasenflächen an geeigneten Stellen durch eine vielfältigere und artenreichere hitzebeständige Bepflanzung aufgewertet werden. Begründung: Der kurzgeschnittene Rasen zeigt an heißen Tagen seine geringe Eignung in Zeiten des Klimawandels. Eine stärkere Verdichtung mit verschiedenen hitzebeständigen Pflanzen würde zu einer Verbesserung des Stadtbildes und des Mikroklimas beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Metrobuslinie M46: Dauerhafte Betriebsstörungen aufklären
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 445 entstanden aus Vorlage: OF 94/1 vom 01.08.2026 Betreff: Metrobuslinie M46: Dauerhafte Betriebsstörungen aufklären Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Betreibergesellschaft RMV darauf hinzuwirken, dass diese schriftlich darlegt, 1. welche Ursachen den seit Jahren anhaltenden Verspätungen und regelmäßigen Fahrtausfällen auf der Metrobuslinie M46 zugrunde liegen; 2. welche konkreten Maßnahmen bereits ergriffen wurden bzw. geplant sind, um den Betrieb zu stabilisieren; 3. wie die Fahrgastkommunikation bei Störungen, insbesondere bei aufeinanderfolgenden Fahrtausfällen, kurzfristig verbessert werden soll. Begründung: Die Metrobuslinie M46 ist die zentrale ÖPNV-Verbindung des Europaviertels mit dem Hauptbahnhof und dem übrigen Stadtgebiet. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pendlerinnen und Pendler sind täglich auf eine verlässliche Bedienung angewiesen. Seit mindestens einem Jahr kommt es jedoch regelmäßig dazu, dass zwei bis drei Fahrten hintereinander ersatzlos ausfallen, ohne dass dies in den Apps von RMV und DB angemessen angezeigt wird. Allein 2023 wurden stadtweit 265 Fahrgastbeschwerden zur M46 registriert (Quelle: Frankfurter Rundschau, 30.04.2023); Platz drei aller Frankfurter Buslinien. Das beigefügte Protokoll einer typischen Arbeitswoche dokumentiert exemplarisch Ausmaß und Häufigkeit der Störungen sowie die unzureichende Kommunikation gegenüber den Fahrgästen. Anlage 1 (ca. 179 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Toilettennutzung darf keine Bankkarte voraussetzen
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 446 entstanden aus Vorlage: OF 97/1 vom 02.08.2026 Betreff: Toilettennutzung darf keine Bankkarte voraussetzen Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sicherzustellen, dass sämtliche kostenpflichtigen öffentlichen Toiletten im Ortsbezirk 1 neben bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten auch mit Bargeld bezahlt werden können; 2. diese Vorgabe insbesondere bei den von der FES betriebenen öffentlichen Toiletten umzusetzen und die derzeitige Zahlungssituation an der Toilettenanlage an der Paulskirche zu überprüfen; 3. dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, welche kostenpflichtigen öffentlichen Toiletten im Ortsbezirk derzeit ausschließlich bargeldlose Zahlungen akzeptieren und bis wann dort eine Bezahlung mit Bargeld ermöglicht wird. Begründung: Der Zugang zu einer öffentlichen Toilette ist ein elementares menschliches Bedürfnis. Er darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob eine Person über eine Bankkarte, eine Kreditkarte, ein Smartphone oder ein entsprechendes Zahlungskonto verfügt. Gerade Menschen mit geringem Einkommen, wohnungslose Menschen, Kinder, ältere Menschen sowie Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland verfügen nicht immer über ein geeignetes bargeldloses Zahlungsmittel. Wer den geforderten Betrag in bar bei sich trägt, muss eine öffentliche Toilette dennoch benutzen können. Wird ausschließlich Kartenzahlung zugelassen, können Betroffene selbst dann keinen Zugang erhalten, wenn sie das erforderliche Nutzungsentgelt von beispielsweise 50 Cent aufbringen können. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Hauseingänge, Grünanlagen und andere Bereiche des öffentlichen Raums als Notlösung genutzt werden. Die Folgen sind entwürdigend für die betroffenen Menschen und beeinträchtigen zugleich Sauberkeit, Hygiene und Aufenthaltsqualität. Darüber hinaus ist der Toilettengang eine höchstpersönliche Angelegenheit. Es sollte niemand gezwungen sein, durch eine elektronische Zahlung einen dauerhaft nachvollziehbaren Buchungsvorgang zu erzeugen, nur um ein grundlegendes menschliches Bedürfnis erfüllen zu können. Bargeldlose Zahlung kann eine sinnvolle zusätzliche Möglichkeit sein. Sie darf jedoch nicht die einzige Zugangsvoraussetzung für eine öffentliche Toilette darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Baustellenplanung zum Fernwärmeausbau
    OMOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 447 entstanden aus Vorlage: OF 99/1 vom 02.08.2026 Betreff: Baustellenplanung zum Fernwärmeausbau Der Magistrat wir aufgefordert, in Bezug auf das Baustellenmanagement für Fernwärme Folgendes umzusetzen: - Baustellen sollen generell so geplant werden, dass die Arbeiten in einem Zug erledigt werden können und dass Baustellen aufgrund fehlender Folgearbeiten nicht wochenlang brach liegen. - Die Baustelleneinrichtung soll generell - optisch und funktional - angemessen gestaltet sein, indem z. B. in bewohnten und belebten Stadtvierteln eine ansprechende Gestaltung vorgeschrieben wird. - Die Baustelleneinrichtung ist auf das benötigte Maß zu begrenzen und Baustellen sollen kein generelles Vorrecht für die Inanspruchnahme von Flächen gegenüber anderen Nutzungen haben. - Die Anwohnenden und die ansässigen Betriebe sind frühzeitig, auch über die Presse und soziale Medien, zu informieren. Begründung: Gemäß einer Meldung der Stadt vom 16. Juli 2026 zeigte sich anknüpfend an Gespräche der Stadt zu Verbesserungen im Bahnhofsviertel in Gesprächen mit der Mainova, dass die Baustelle in der Niddastraße nicht tagelang brach liegen muss, sondern dass es auch schneller und mit weniger Flächennutzung möglich ist. Da die Mainova mittelbar eine nahezu hundertprozentige Beteiligung der Stadt Frankfurt ist, muss es möglich sein, die Arbeiten sinnvoll aus Sicht der anwohnenden und arbeitenden Menschen zu koordinieren. Dies ist auch finanziell leistbar, weil die Tiefbauarbeiten in Bezug auf die Anzahl der Gewerke wenig komplex sind und weil sich aufgrund der Masse an Baustellen die Subunternehmer und das Personal auch gut planen lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Anfrage zur Buslinie M34
    VOB 7
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.08.2026, V 81 entstanden aus Vorlage: OF 49/7 vom 03.08.2026 Betreff: Anfrage zur Buslinie M34 Vorgang: M 7/24 Seit Anfang dieses Jahres wird die Buslinie M34 überwiegend vom privaten Betreiber "Umbrella Mobility" bedient. Diese Buslinie wurde im Linienbündel E per Direktvergabe an die ICB GmbH vergeben (siehe auch M 7/24). Eine Direktvergabe ist ein sinnvolles politisches Element um Eigenbetriebe zu stärken und zu sichern sowie den Beschäftigten die Einhaltung aller tariflichen Ansprüche zu sichern. Eine Weitergabe an Subunternehmer konterkariert diesen politischen Wunsch und es gilt daher, ein solches Vorgehen zu vermeiden. Deshalb wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Fand die Weitergabe des Auftrags in Absprache mit dem Magistrat statt? 2. Welche Maßnahmen sind erfolgt, um die Weitergabe im Rahmen der EU VO 1370/2007 rechtssicher zu gestalten? 3. Eine Direktvergabe ist auch ein geeignetes Instrument, die lokale Wirtschaft zu stärken. Warum wurde dies in diesem Fall nicht getan und stattdessen eine Firma mit Stützpunkten in Hamburg und Berlin ausgewählt? 4. Welche Maßnahmen sind notwendig, um die Weitervergabe zu beenden und wann werden diese umgesetzt? 5. Die eingesetzten Fahrzeuge werden offensichtlich voll auf Verschleiß gefahren und sind mittlerweile in einem bemitleidenswerten Zustand. Insbesondere die Sauberkeit ist verbesserungsfähig. Wurden hier Ziele vereinbart und wie werden die Qualitätsziele überwacht und durchgesetzt? 6. Es hat den Anschein, dass einige Fahrer:innen mit ihrer Aufgabe deutlich überfordert sind. Ausgelassene Haltestellen und falsche Wegführung sind keine Seltenheiten. Auch kann die Fahrweise durchaus als "rustikal" bezeichnet werden. Wie wird sichergestellt, dass die Fahrer:innen die notwendigen Weiterbildungen erhalten? 7. Wie wird sichergestellt, dass die Angestellten entsprechend des Tarifvertrages beschäftigt werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.01.2024, M 7

  • Hitzeschutzmaßnahmen für Schulen und Kitas in Bornheim und im Ostend
    VOB 4
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.08.2026, V 82 entstanden aus Vorlage: OF 33/4 vom 26.07.2026 Betreff: Hitzeschutzmaßnahmen für Schulen und Kitas in Bornheim und im Ostend Der Magistrat wird um folgende Auskunft gebeten: 1. Welche Hitzeschutz-Bedarfe in Kitas und Schulen sowie für Schulhöfe in Bornheim und Ostend sind bekannt? 2. Liegt für die zu tätigenden Maßnahmen eine Kategorisierung und Priorisierung vor? 3. Besteht ein Zeitplan für die Maßnahmen? 4. Welche kurzfristigen Hitzeschutzmaßnahmen (im Zuständigkeitsbereich des Magistrats) wurden bereits umgesetzt beziehungsweise sind geplant? 5. Welche kurzfristigen Lösungen im Handlungsspielraum von Kita- und Schulleitung sowie Elternschaft und Förderverein sind möglich? 6. An welchen Schulen und in welchem Umfang ist der Unterricht aufgrund von Hitzefrei ausgefallen? Begründung: In Frankfurt kommt es zu immer mehr Hitzetagen pro Jahr, für die viele Schulen und auch Kitas nicht ausgelegt sind. Hitzeschutzmaßnahmen sind daher dringend notwendig um vernünftige Arbeit- und Lernbedingungen sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

  • Gelenkbus der Buslinie M34 gegen elektrisch betriebenen Bus ersetzen
    VOB 4
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.08.2026, V 83 entstanden aus Vorlage: OF 38/4 vom 06.07.2026 Betreff: Gelenkbus der Buslinie M34 gegen elektrisch betriebenen Bus ersetzen Vorgang: OM 4626/23 OBR 4; ST 376/24 Der Magistrat möge berichten, wie der Stand der Elektrifizierung der Busflotte in Bezug auf die Linie M34 ist. In der Stellungnahme ST 376 vom 19.02.2024 wird mitgeteilt, dass die Linie M34 eine der ersten Maßnahmen sein wird, die elektrisch betrieben wird, wenn die Verfügbarkeit der Lade- und Betankungsinfrastruktur dies hergibt. Der Ortsbeirat bittet um Auskunft, wie der Stand bei den Betriebshöfen in Bezug auf die Stromversorgung ist. Emissionsarme Busse, die in sensiblen Bereichen, wie Krankenhäusern unterwegs sind, sind aus unserer Sicht vorrangig zu behandeln. Begründung: Der Busbetrieb der Linie M34 führt durch die lärmbelastenden Bereiche der Dortelweiler Straße, Comeniusstraße sowie Usinger Straße. Bei Begegnungen sind diese Straßen sehr schmal, sodass ein Bus halten muss, um den anderen passieren zu lassen. Das Anfahren, insbesondere an Steigungen, führt zu einer deutlichen Geräuschentwicklung (Lärm) und vor allem in der Usinger Straße ist dort das Bethanien-Krankenhaus beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4626 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 376

  • Auskunftsersuchen zur Reinigung und Beseitigung illegaler Müllablagerungen in der GrefVölsingStraße
    VOB 4
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.08.2026, V 84 entstanden aus Vorlage: OF 57/4 vom 27.07.2026 Betreff: Auskunftsersuchen zur Reinigung und Beseitigung illegaler Müllablagerungen in der Gref-Völsing-Straße Der Magistrat wird um folgende Auskünfte gebeten: 1. Wer ist für die regelmäßige Reinigung der Gref-Völsing-Straße zuständig? 2. Wer ist für die Beseitigung illegaler Müll- und Sperrmüllablagerungen in der Gref-Völsing-Straße verantwortlich? 3. Welche Reinigungs- und Kontrollmaßnahmen werden dort derzeit durchgeführt? 4. Ist durch eine Beschilderung oder auf andere geeignete Weise erkennbar, dass es sich bei der Gref-Völsing-Straße um eine Privatstraße handelt? Falls nicht, hält der Magistrat eine entsprechende Kennzeichnung für sinnvoll oder ist eine solche vorgesehen? 5. Sieht der Magistrat Handlungsbedarf, um wiederkehrende illegale Müllablagerungen zu verhindern? Falls ja, welche Maßnahmen kommen hierfür in Betracht? 6. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht des Magistrats, gemeinsam mit den Eigentümer:innen der Gref-Völsing-Straße Maßnahmen zur regelmäßigen Reinigung der Straße sowie zur Vermeidung und Beseitigung illegaler Müllablagerungen umzusetzen? Gibt es hierzu bereits Gespräche oder Vereinbarungen? Begründung: Anwohner:innen haben den Ortsbeirat darauf hingewiesen, dass es in der Gref-Völsing-Straße wiederholt zu illegalen (Sperr-)Müllablagerungen kommt. Darüber hinaus wird der Eindruck geschildert, dass die Straße seit längerer Zeit nicht gereinigt wurde. Dies beeinträchtigt das Erscheinungsbild der Straße sowie die Aufenthalts- und Wohnqualität. Da die Gref-Völsing-Straße nach außen wie eine öffentliche Straße erscheint, ist für viele Anwohnende und Passant:innen nicht erkennbar, dass es sich nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt. Entsprechend besteht Unklarheit darüber, wer für die Reinigung der Straße sowie die Beseitigung illegaler Müllablagerungen zuständig ist. Der Ortsbeirat bittet daher um Auskunft über die bestehenden Zuständigkeiten sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung eines sauberen Straßenbildes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

  • Hundesteuer
    VOB 16
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.08.2026, V 86 entstanden aus Vorlage: OF 9/16 vom 15.07.2026 Betreff: Hundesteuer Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Hunde wurden für Bergen-Enkheim im Jahr 2025 angemeldet? 2. Wie hoch waren die Einnahmen der Hundesteuer im Jahr 2025 bezogen auf den Stadtteil? 3. Wie hoch waren die Ausgaben für die Bereitstellung und Bestückung von Tütenspenderboxen für Hundekotbeutel Bergen-Enkheim? 4. Wie hoch waren die Ausgaben für die Umzäunung von Hundeauslaufflächen in den letzten zehn Jahren im Stadtteil Bergen-Enkheim? 5. Wie hoch waren die Ausgaben für Tierschutz 2025 in Frankfurt gesamt? 6. Wie hoch waren die Ausgaben für Tierschutz 2025 bezogen auf Bergen-Enkheim? Begründung: Hundehalter und Hundehalterinnen bitten um Auskunft über die Einnahmen der Hundesteuer und deren Verwendungszweck. Dem Ortsbeirat 16 ist bekannt, dass eine Zweckbindung von Steuereinnahmen für bestimmte Zwecke aus haushaltsrechtlichen Gründen (insbesondere Grundsatz der Gesamtdeckung gemäß § 18 der Hessischen Gemeindeordnung) nicht zulässig ist und die Hundesteuer als örtliche Aufwandssteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe ist, die als allgemeines Finanzierungsmittel zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfes der Gemeinde dient. Dennoch steht die Erhebung der Hundesteuer einem regelmäßigen Rechtfertigungsdruck aus der Bürgerschaft gegenüber. Diesem kann durch entsprechende Informationen über die Einnahmen der Hundesteuer, die Ausgaben für spezielle hundebezogene Einrichtungen und die allgemeinen Ausgaben für den Tierschutz nachgekommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein

  • Gerüst am Schimmelpfeng-Haus auf das notwendige Maß begrenzen
    VOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.08.2026, V 87 entstanden aus Vorlage: OF 64/1 vom 02.08.2026 Betreff: Gerüst am Schimmelpfeng-Haus auf das notwendige Maß begrenzen Der Magistrat wird aufgefordert, - zu prüfen und zu berichten, bis wann das Gerüst am ehemaligen Schimmelpfeng-Haus, Am Hauptbahnhof 6, insgesamt und in seinen einzelnen Abschnitten benötigt wird und welche konkreten Arbeiten dessen weitere Aufstellung erfordern; - zu prüfen, ob einzelne Gerüstabschnitte bereits vor Abschluss der gesamten Gebäudemodernisierung entfernt oder in ihrem Umfang reduziert werden können; - sicherzustellen, dass nicht mehr für die Bauarbeiten benötigte Gerüstteile und sonstige Baustelleneinrichtungen unverzüglich aus dem öffentlichen Raum entfernt werden; - bis zum vollständigen Abbau des Gerüsts eine ausreichend breite, barrierefreie und sichere Nutzung des Gehwegs und des Straßenbahnhaltestellenbereichs zu gewährleisten; - für eine ausreichende Beleuchtung und Einsehbarkeit des Bereichs zu sorgen sowie geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die durch das Gerüst entstehenden Nischen nicht zum Verbergen von Betäubungsmitteln oder anderen illegalen Gegenständen genutzt werden können; - dem Ortsbeirat mitzuteilen, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums genehmigt wurde und in welchen Abständen die fortdauernde Erforderlichkeit überprüft wird. Begründung: Nach öffentlich zugänglichen Informationen wird das ehemalige Schimmelpfeng-Haus derzeit abschnittsweise modernisiert. Die Forderung nach einem sofortigen vollständigen Abbau des Gerüsts wäre daher nicht sachgerecht, solange dieses für tatsächlich stattfindende Arbeiten benötigt wird. Die Bauarbeiten rechtfertigen jedoch nicht, dass der öffentliche Raum länger oder umfangreicher als erforderlich eingeschränkt wird. Es muss regelmäßig geprüft werden, ob sämtliche Gerüstabschnitte weiterhin benötigt werden oder einzelne Bereiche bereits vor Abschluss der gesamten Sanierung freigegeben werden können. Das Gerüst führt im ohnehin stark frequentierten Umfeld des Hauptbahnhofs zu erheblichen Engstellen. Besonders betroffen sind Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrgäste im Bereich der Straßenbahnhaltestelle. Bei hohem Personenaufkommen weichen Menschen teilweise auf die Fahrbahn oder in den Gleisbereich aus. Dadurch entstehen vermeidbare Gefährdungen. Für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, stellt die derzeitige Situation eine unüberwindbare Barriere dar. Insbesondere Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder anderen Gehhilfen können die Straßenbahnhaltestelle aufgrund der eingeschränkten Durchgangs-breite nicht sicher erreichen und nutzen. Ihnen wird damit faktisch der Zugang zum öffentlichen Nahverkehr an dieser Haltestelle verwehrt. Zugleich entstehen durch das Gerüst schlecht einsehbare Nischen. Nach Beobachtungen vor Ort werden diese Bereiche zum Verbergen von Betäubungsmitteln und anderen illegalen Gegenständen genutzt. Dies beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl von Anwohnenden, Reisenden, Beschäftigten sowie Nutzerinnen und Nutzern des öffentlichen Nahverkehrs. Die Modernisierung des Gebäudes und die Sicherheit sowie Barrierefreiheit des öffentlichen Raums dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Durch einen frühzeitigen Teilabbau, eine Begrenzung auf das notwendige Maß sowie eine bessere Beleuchtung und Einsehbarkeit können die Belastungen deutlich verringert werden, ohne die laufenden Bauarbeiten zu behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Jürgen-Ponto-Platz und zukünftige Baustelle für das Projekt Gallusanlage 8
    VOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.08.2026, V 88 entstanden aus Vorlage: OF 65/1 vom 02.08.2026 Betreff: Jürgen-Ponto-Platz und zukünftige Baustelle für das Projekt Gallusanlage 8 Anwohnende wünschen sich eine klimagerechtere Gestaltung des Jürgen-Ponto-Platzes. Diesbezüglich wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: - Welche Planungen gibt es derzeit für eine Umgestaltung des Jürgen-Ponto-Platzes? - Welche Entsiegelung und welche Elemente einer Schwammstadt wären auf diesem Platz möglich? - Wird der Jürgen-Ponto-Platz von der Baustelleneinrichtung für das Bauprojekt Gallusanlage 8 verschont bleiben und auch während der Bauphase den Anwohnenden zur Verfügung stehen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Goepfert-Brunnen am Eschenheimer Tor entwässert. Warum erst jetzt?
    VOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.08.2026, V 89 entstanden aus Vorlage: OF 73/1 vom 02.08.2026 Betreff: Goepfert-Brunnen am Eschenheimer Tor entwässert. Warum erst jetzt? Vorgang: OM 7172/25 OBR 1 Der Ortsbeirat hatte mit der Anregung vom 24. Juni 2025, OM 7172, beantragt, den Goepfert-Brunnen zu entwässern. Nach über einem Jahr wurde nun der Brunnen mit einem Saugrüssel vorübergehend leergesaugt. Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: - Warum dauerte es über ein Jahr, bis der Brunnen entwässert wurde? - Wann ist mit einer Instandsetzung zu rechnen? - Wie oft wird bis zu einer Instandsetzung in der Übergangszeit das Wasser abgesaugt? Begründung: Am 24. Juli 2026 berichtete die FNP auf der Titelseite des Stadtteile-Teils von der Trockenlegung des Goepfert-Brunnens. Das Ereignis war sogar ein Foto wert und wurde mit einem Bild des saugenden Saugrüssels festgehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7172

  • Mehr Bäume als Fällungen – wann wächst das Stadtgrün im Ortsbezirk 1?
    VOB 1
    18.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.08.2026, V 90 entstanden aus Vorlage: OF 103/1 vom 02.08.2026 Betreff: Mehr Bäume als Fällungen - wann wächst das Stadtgrün im Ortsbezirk 1? Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - wie viele Stadtbäume im Jahr 2025 innerhalb des Ortsbezirks 1 gefällt wurden, wie viele Ersatz- und Neupflanzungen vorgenommen wurden und wie viele dieser Pflanzungen erfolgreich angewachsen sind; - wie sich der Bestand an Stadtbäumen im Ortsbezirk 1 in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat und in welchen Stadtteilen netto Bäume hinzugekommen oder weggefallen sind, aus welchen Gründen insbesondere in den mit Grün unterversorgten Stadtteilen Gallus und Bahnhofsviertel nicht deutlich mehr Bäume gepflanzt werden; - welche konkreten Hindernisse zusätzlichen Baumpflanzungen entgegenstehen und mit welchen Maßnahmen diese überwunden werden können; - welchen Einfluss der Magistrat auf die städtischen Gesellschaften nimmt, damit deren Grundstücke, Gebäude, Innenhöfe und sonstige Liegenschaften stärker begrünt und zusätzliche Bäume gepflanzt werden, aus welchen Gründen entsprechende Maßnahmen bislang nur in geringem Umfang umgesetzt wurden und wie bestehende Hindernisse künftig überwunden werden sollen; - welche Straßen, Plätze und sonstigen öffentlichen Flächen im Ortsbezirk 1 vollständig oder teilweise entsiegelt und dauerhaft begrünt werden können, aus welchen Gründen entsprechende Maßnahmen dort bislang nur in geringem Umfang umgesetzt wurden und wie bestehende Hindernisse künftig überwunden werden sollen, - welche konkreten Standorte im Ortsbezirk 1 für zusätzliche Baumpflanzungen vorgesehen sind und bis wann dort mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Begründung: Bäume sind ein wesentlicher Bestandteil einer lebenswerten und klimaangepassten Stadt. Sie spenden Schatten, kühlen ihre Umgebung, binden Schadstoffe, nehmen Regenwasser auf und verbessern die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Gerade im Gallus und im Bahnhofsviertel treffen eine hohe Bebauungs- und Versiegelungsdichte auf besonders wenige Grünflächen und Straßenbäume. Während Hitzeperioden wird deutlich, wie dringend diese Stadtteile zusätzliche schattenspendende Bäume und entsiegelte Flächen benötigen. Entscheidend ist dabei nicht allein die Zahl der angekündigten oder vorgenommenen Pflanzungen. Maßgeblich ist, ob am Ende tatsächlich mehr Bäume vorhanden sind als zuvor gefällt wurden und ob die neu gepflanzten Bäume dauerhaft anwachsen. Nur eine nachvollziehbare Bilanz aus Fällungen, erfolgreichen Nachpflanzungen und zusätzlichen Baumstandorten zeigt, ob das Stadtgrün im Ortsbezirk 1 tatsächlich wächst. Neben dem öffentlichen Straßenraum verfügen auch die städtischen Gesellschaften über zahlreiche Grundstücke und Gebäude, auf denen zusätzliche Bäume, begrünte Innenhöfe, Fassaden und Dächer einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung leisten können. Die Stadt Frankfurt am Main sollte auf den eigenen und den von ihren Gesellschaften bewirtschafteten Flächen beispielhaft vorangehen. Der Ortsbezirk 1 benötigt daher eine konkrete und überprüfbare Strategie, mit der nicht nur Baumverluste ausgeglichen, sondern dauerhaft zusätzliche Bäume und Grünflächen geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Tatsächliche jährliche Folgekosten des Betriebs von E-Scooter-Verleihsystemen
    A
    17.08.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 17.08.2026, A 23 Betreff: Tatsächliche jährliche Folgekosten des Betriebs von E-Scooter-Verleihsystemen In der Fragestunde mit Frage 121 wurde durch die AfD-Fraktion im Römer nach den jährlichen Folgekosten des Betriebs von E-Scootern gefragt, jedoch verweist die Antwort des Magistrats lediglich auf die Projekt- und Investitionskosten der Mobilitätsstationen bis 2030 (M 94), somit wurde der Kern der Frage nicht beantwortet. Diese Kosten umfassen ein Gesamtprojekt zur Förderung verschiedener Sharing-Angebote und sind nicht mit den laufenden Verwaltungs- und Betriebskosten zu verwechseln, die ausschließlich durch den Betrieb von E-Scooter-Verleihsystemen entstehen. Für eine sachgerechte Bewertung ist daher entscheidend, welche jährlich wiederkehrenden Personal- und Verwaltungskosten für Genehmigungen, Überwachung, Kontrollen, Bearbeitung von Beschwerden, Umsetzungen sowie sonstige Vollzugsmaßnahmen entstehen. Darüber hinaus sind nach Angaben von Polizei, Unfallforschung und Versicherern in der vergangenen Zeit die Zahl der Unfälle mit E-Scootern deutlich angestiegen. Diese Entwicklung führt nicht nur zu einer erhöhten Inanspruchnahme von Rettungsdienst und Krankentransport (Feuerwehr), sondern verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Folgekosten, die letztlich von der Solidargemeinschaft der Kranken- und Unfallversicherungen getragen werden. Diesbezüglich erscheint es angezeigt, die durch den Betrieb gewerblicher E-Scooter entstehenden unmittelbaren und mittelbaren Belastungen umfassend zu erheben und zu bewerten, ob die bestehenden rechtlichen Anforderungen an die Straßennutzung dieser Fahrzeuge den Sicherheitsanforderungen des Verkehrs noch gerecht werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie hoch waren im Haushaltsjahr 2025 die tatsächlichen Personal- und Sachkosten der Stadt Frankfurt, die unmittelbar oder mittelbar durch den Betrieb gewerblicher E-Scooter entstanden sind? Es wird um eine Aufschlüsselung insbesondere nach folgenden Kostenpositionen gebeten: · Verwaltungsaufwand, · Genehmigungs- und Sondernutzungsverfahren, · Verkehrsüberwachung, · Kontrolle von Abstellverstößen, · Umsetzungen oder Sicherstellungen, · Bearbeitung von Bürgerbeschwerden sowie · sonstigen Folgekosten 2. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) wurden im Jahr 2025 in den beteiligten Ämtern (z. B. Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt, Amt für Straßenbau und Erschließung sowie weitere betroffene Dienststellen) für Aufgaben im Zusammenhang mit gewerblichen E-Scooter-Verleihsystemen aufgewendet? 3. Welche Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren, Verwaltungsgebühren, Bußgeldern oder sonstigen Entgelten standen diesen jährlichen Aufwendungen im gleichen Zeitraum gegenüber und ergibt sich hieraus ein Kostendeckungsgrad? 4. Wie hoch schätzt der Magistrat die jährlich wiederkehrenden Gesamtkosten, die unabhängig von den Investitionskosten der Vorlage M 94 allein durch den laufenden Betrieb und die Überwachung der E-Scooter-Verleihsysteme entstehen? 5. Wie viele Einsätze der Feuerwehr und des Rettungsdienstes standen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 nach Kenntnis des Magistrats im Zusammenhang mit Unfällen unter Beteiligung gewerblich bereitgestellter E-Scooter? Es wird um eine jährliche Aufschlüsselung nach Anzahl der Einsätze sowie - soweit möglich - nach Schwere der Verletzungen gebeten. 6. Welche Personal-, Sach- und Einsatzkosten entstehen der Stadt Frankfurt jährlich infolge von Rettungsdienst-, Feuerwehr- und Ordnungsmaßnahmen, die unmittelbar auf Unfälle oder ordnungswidrig abgestellte E-Scooter zurückzuführen sind? 7. Werden die Kosten der Ordnungswidrigkeitsverfahren (wenn rechtlich möglich) den jeweiligen Verleihunternehmen ganz oder teilweise in Rechnung gestellt? 8. Inwiefern hat der Magistrat geprüft, ob die Betreiber gewerblicher E-Scooter-Verleihsysteme stärker an den durch ihr Geschäftsmodell verursachten kommunalen Folgekosten beteiligt werden können, etwa über Sondernutzungsgebühren, Kostenersatz oder andere Instrumente? 9. Hält der Magistrat angesichts der steigenden Zahl von Unfällen unter Beteiligung von E-Scootern sowie der hierdurch entstehenden Belastungen für Rettungsdienst, Polizei und Gesundheitswesen die derzeitigen bundesrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen weiterhin für ausreichend? Es wird um Begründung gebeten. Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 94 Frage vom 18.06.2026, F 121 Versandpaket: 19.08.2026

  • Gesunde Ernährung für alle
    NR
    17.08.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2026, NR 41 Betreff: Gesunde Ernährung für alle Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat berechnet mithilfe des Warenkorbes des Deutschen Statistischen Bundesamtes wie viel Geld a. einer erwachsenen Person b. einem Kind bis einschließlich 13 Jahre c. einem Kind ab 14 Jahren pro Tag in Frankfurt zur Verfügung stehen müsste, um eine gesunde Ernährung gewährleisten zu können. 2. Der Magistrat nutzt die errechnete Zahl, um durch den Deutschen Städtetag auf die Bundesregierung einzuwirken, um den Beitrag für Ernährung im Regelsatz des Bürgergeldes und anderer Sozialleistungen zu erhöhen. Begründung: Eine gesunde Ernährung ist für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie für die Gewährleistung von Gesundheit bei Erwachsenen unverzichtbar. Der Regelsatz für eine Person im Bürgergeldbezug beträgt jedoch 6,51 € pro Tag. Das ist bei Weitem nicht genug und menschenunwürdig. Das Warenkorbmodell wird genutzt, um die Inflation über Zeit sowie die Veränderung der Ausgaben der Verbraucher*innen festzustellen. Das Modell könnte jedoch erweitert genutzt werden, um den Parameter "gesunde Ernährung" zu erfassen und zu ermitteln, wie viel Geld im Durchschnitt für eine gesunde Ernährung ausgegeben wird. In Frankfurt sind die Lebenshaltungskosten extrem hoch. Personen im Bürgergeld- oder Sozialhilfebezug werden durch die Höhe der Leistungen benachteiligt. Frankfurt sollte daher mit gutem Beispiel vorangehen und anhand des Parameters für gesunde Ernährung ausrechnen, wie viel Geld einer erwachsenen Person und einem Kind bis 12 sowie ab 12 in Frankfurt zur Verfügung stehen müsste, um eine gesunde Ernährung gewährleisten zu können. Im Oktober 2015 hat die Stadt Frankfurt das Mailänder Abkommen über städtische Ernährungspolitik mitunterzeichnet und sich dazu verpflichtet, die Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit des Ernährungssystems der Stadt zu übernehmen. Dazu gehört auch der Punkt gesunde Ernährung. Als Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken wurde eben dieser Punkt hervorgehoben, mit Hinweis auf den Gesundheitsbeirat der Stadt. Dieser hatte ein Positionspapier zu gesunder Ernährung veröffentlicht, in dem klar steht, dass der Zugang zu gesundem Essen erschwinglich sein muss. Die Stadt Frankfurt muss daher zuerst die Kosten ermitteln, die durchschnittlich bei einer gesunden Ernährung anfallen. Diese Zahl sollte in einem nächsten Schritt genutzt werden, um beim Deutschen Städtetag, als eine der größten und reichsten Kommunen Deutschlands, Druck auf die Bundesregierung auszuüben mit dem Ziel, den Regelsatz für Bürgergeldempfänger*innen zu erhöhen. Die jetzige Berechnung für Lebensmittel ist viel zu niedrig und schließt Menschen von der Möglichkeit aus, sich gesund ernähren zu können. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion am 17.09.2026, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 41 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage NR 41 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 529, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2026 Aktenzeichen: 51

  • Hitzeschutz im ÖPNV
    NR
    17.08.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2026, NR 42 Betreff: Hitzeschutz im ÖPNV Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um alle Nutzer*innen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in kommenden Hitzewellen zu entlasten, veranlasst der Magistrat, dass: 1. alle nicht klimatisierten Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen unverzüglich mit Klimaanlagen nachgerüstet werden. 2. alle Haltestellen verschattet werden, bspw. durch Solardächer, begrünte Wartehäuschen oder andere geeignete Verschattungselemente. Begründung: Bei extremen Temperaturen leiden Nutzer*innen des ÖPNVs. Insbesondere alte Menschen, Schwangere, Kranke und Kinder sind sehr vulnerabel. In Frankfurt sind viele Menschen auf den ÖPNV angewiesen, doch einige Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen sind nicht klimatisiert, auch weil sie z.T. sehr alt sind. Hier muss nachgerüstet werden. Auch beim Warten auf den ÖPNV leiden die Menschen unter direkter Sonneneinstrahlung und dem Fehlen von geeigneten Verschattungen. Dabei gibt es schon viele Lösungen und Ideen für das Erzeugen von Verschattung an Haltestellen, wie z.B. begrünte Wartehäuschen oder Solardächer. Alle Haltestellen sollten daher mit geeigneten Maßnahmen verschattet werden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion am 17.09.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 42 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme), AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 21.09.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 42 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme), AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage NR 42 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme), AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 530, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2026 Aktenzeichen: 92-1

  • Am 1. September an die Opfer von Krieg erinnern – Flagge zeigen für Frieden und Abrüstung
    NR
    17.08.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2026, NR 43 Betreff: Am 1. September an die Opfer von Krieg erinnern - Flagge zeigen für Frieden und Abrüstung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am 01. September, dem Antikriegstag, die Friedensflagge am Frankfurter Römer zu hissen. Begründung: Seit 1957 erinnert der Antikriegstag an die verheerenden Folgen zweier Weltkriege, die Schrecken des Faschismus und mahnt, dass kriegerische Auseinandersetzungen eine Katastrophe für die friedliche Koexistenz von Gesellschaften, Nationalstaaten oder Menschen darstellen. Währenddessen hat die Zahl der kriegerischen Konflikte weltweit im vergangenen Jahr einen neuen traurigen Höchststand seit dem Zweiten Weltkrieg erreicht. Auf der ganzen Welt toben vernichtende Konflikte und Kriege, die Leid, Traumata und Verdrängung nach sich ziehen. Von den Folgen für die Umwelt gar nicht zu sprechen. Seit 1984 ist die Stadt Frankfurt am Main Mitglied im Städtenetzwerk der Mayors for Peace (Bürgermeister*innen für den Frieden) und beteiligt sich regelmäßig an Aktivitäten in Zusammenarbeit mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Mit dem Hissen der Friedensflagge am 01. September würde die Stadt gemeinsam mit zahlreichen Kommunen weltweit ein sichtbares und deutliches Zeichen setzen, für Frieden, nukleare Abrüstung, internationale Verständigung, gegen Faschismus und Nationalismus. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage NR 43 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, AfD und FDP gegen GRÜNE, Linke und Volt (= Kenntnis); SPD (= Enthaltung)

  • Mehr Geld für Jugendliche
    NR
    17.08.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2026, NR 44 Betreff: Mehr Geld für Jugendliche Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Projekt ,,Rothschild", der Jugendmigrationsdienst und die Bildungsberatung ,,Garantiefonds Hochschule" des evangelischen Vereins sollen weiterhin von der Stadt Frankfurt am Main vollumfänglich gefördert werden. Begründung: Die oben genannten Projekte bieten jungen, sozial benachteiligten Menschen ein vielfältiges Spektrum an Bildungs- und Hilfsangeboten. Um Menschen die Chance zur Teilhabe zu geben, müssen wir dafür sorgen, dass sie gehört und gefördert werden. Projekte wie diese sind daher unverzichtbar für eine so vielfältige Stadt wie Frankfurt. Im Artikel ,,Weniger Geld für Jugendliche" der Frankfurter Rundschau vom 22. Juni 2026 beteuerte die scheidende Bürgermeisterin Nargess Eskandari-Grünberg, dass die Kommune einzelne Projekte durchaus fördern würde. Es müsse nur ein Antrag gestellt werden. Das bedeutet jedoch Mehrarbeit, Stress und Unbeständigkeit für die Mitarbeiter*innen. Eine verlässliche vollumfängliche Förderung würde diesen prekären Zustand beenden und Klarheit sowie Planungssicherheit für Mitarbeitende schaffen. Darüber hinaus ließe sich so eine Kontinuität der Projekte gewährleisten, die den angewiesenen Menschen maßgeblich zu Gute kommen würde. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Beteiligung und Europa Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 21.09.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 44 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

  • Streichung von bewilligtem Ortsbeiratsbudget 2024 und 2025 wird abgelehnt!
    OAOB 2
    17.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung vom 17.08.2026, OA 19 entstanden aus Vorlage: OF 87/2 vom 01.08.2026 Betreff: Streichung von bewilligtem Ortsbeiratsbudget 2024 und 2025 wird abgelehnt! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird mit Nachdruck aufgefordert, 1. die angekündigte Einziehung der den Ortsbeiräten bereits zugewiesenen und nicht verausgabten Budgetmittel aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 nicht umzusetzen beziehungsweise unverzüglich auszusetzen; 2. sicherzustellen, dass diese Mittel den Ortsbeiräten auch weiterhin vollständig für bereits beschlossene sowie künftig zu beschließende Maßnahmen zur Verfügung stehen; 3. die Ortsbeiräte künftig vor Entscheidungen, die ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten betreffen, frühzeitig, nachvollziehbar und transparent zu informieren und zu beteiligen. Begründung: Eine nachträgliche Streichung bereits zugewiesener Mittel widerspricht dem berechtigten Vertrauen der Ortsbeiräte in die Verlässlichkeit der beschlossenen Haushaltsmittel. Die Ortsbeiräte brauchen Planungssicherheit und haben sich darauf verlassen, auch 2026 auf die Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können, so auch der Ortsbeirat 2. Der Ortsbeirat wurde informiert, dass ihm Budgetmittel jeweils für das Jahr 2024 in Höhe von 36.598 Euro sowie für das Jahr 2025 36.546 Euro gestrichen werden. Wurde dem Ortsbeirat noch Anfang des Jahres 2026 mitgeteilt, er habe für 2026 Budgetmittel von rund 109.000 Euro, wird dem Ortsbeirat Mitte des Jahres 2026 mitgeteilt, die Planungsmittel für 2026 betragen insgesamt nur ca. 36.000 Euro, wovon nur noch rund 12.000 Euro für das Restjahr 2026 zur Verfügung stünden. Diese Vorgehensweise seitens des Magistrats lehnt der Ortsbeirat kategorisch ab! Die nachträgliche Einziehung bereits zugewiesener Mittel untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit kommunaler Haushaltsentscheidungen und erschwert eine vorausschauende Planung. Die Ortsbeiräte müssen auch mehrjährige Vorhaben vorbereiten und finanzieren können. Insbesondere werden die kleineren Ortsbezirke durch die Mittelstreichung stärker benachteiligt, da diese, anders als größere Ortsbezirke, häufiger zur Finanzierung von größeren Maßnahmen auf das Budget von mehreren Jahren zurückgreifen müssen. Der Ortsbeirat 2 warnt eindringlich vor den Folgen einer solchen Streichung. Es käme einem Misstrauensvotum des Magistrats gleich, sollten den Ortsbeiräten die Budgets für 2024 und 2025 per Federstrich der Kämmerei gestrichen werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Ortsbeiräte verantwortungsvoll mit den Mitteln umgehen und im Zweifel auch eine Streichung nach zwei Jahren in Kauf nehmen, wenn keine sinnvollen Maßnahmen finanziert werden können. Haushaltskonsolidierung ist zweifellos notwendig. Sie ist jedoch eine gesamtstädtische Aufgabe und darf nicht einseitig zulasten der Handlungsmöglichkeiten der Stadtteilparlamente erfolgen. Daher wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Magistrat in dieser Frage zu korrigieren und vor einem politischen Fehler zu bewahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 19 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 60 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

  • Keine Streichung des Ortsbeiratsbudgets
    OAOB 14
    17.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung vom 17.08.2026, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 23/14 vom 31.07.2026 Betreff: Keine Streichung des Ortsbeiratsbudgets Vorgang: M 72/26; Beschl. d. Stv.-V., § 240/26 Der Ortsbeirat 14 stellt fest, dass der Magistrat ohne vorherige Information und Beteiligung der Ortsbeiräte deren Rücklagen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet. Der Ortsbeirat 14 erwartet, dass dies rückgängig gemacht und künftig anders gehandhabt wird. Aus diesem Grund wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, Folgendes zu beschließen: a) Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026, § 240 (M 72 - Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 14 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt. b) Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 14 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen. c) Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 14 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung. d) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 14 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren. Begründung: Die Ortsbeiräte benötigen Verlässlichkeit und Planungssicherheit für ihre Arbeit vor Ort. Sie haben im berechtigten Vertrauen auf die etablierte Praxis eingeplant, auch im Jahr 2026 auf die Restmittel der Budgets von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können. Eine rückwirkende Streichung trifft insbesondere kleinere Ortsbezirke hart. Aufgrund ihres kleineren jährlichen Budgets sind sie zwingend darauf angewiesen, Mittel über zwei Jahre hinweg zu bündeln, um kostenintensivere Maßnahmen im Stadtteil überhaupt finanzieren zu können. Der Ortsbeirat 14 befürwortet ausdrücklich einen sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit städtischen Mitteln. Dazu gehört auch das Einsparen von Restmitteln, sobald deren ursprüngliche Verwendung nicht mehr realistisch ist. Genau diese Flexibilität und Wirtschaftlichkeit wird durch die bisherige Zweijahresregel vollumfänglich gewährleistet. Eine kurzfristige Entziehung dieser Mittel untergräbt das ehrenamtliche Engagement und entzieht den Ortsbeiräten die gestalterische Grundlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 26 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 60 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Buchstaben a), b) und d): CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Buchstabe c): CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

  • Informationspolitik des Amts für Straßenbau und Erschließung
    OFOB 14
    17.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2026, OF 26/14 Betreff: Informationspolitik des Amts für Straßenbau und Erschließung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Einrichtung einer Informationsroutine bzgl. anstehender Bauarbeiten im Straßenraum. Dabei sollen dem Ortsbeirat die Art der Bauarbeiten erläutert, die voraussichtliche Dauer der Arbeiten und die damit verbundenen verkehrsrechtlichen Anordnungen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme bekannt gemacht werden. Begründung: Bürger fragen, der Ortsbeirat antwortet? Nein, der Ortsbeirat antwortet nicht. Denn trotz oftmals aufwendiger und monatelanger Bauarbeiten und den damit verbundenen Einschränkungen im Straßenverkehr des Stadtteils erhält der Ortsbeirat keine Informationen von offiziellen Stellen der Stadt Frankfurt oder den mit den Maßnahmen betrauten Stellen. Zu den Aufgaben des Ortsbeirats gehört es, die Beziehungen der Bürgerschaft zu den Organen der Stadt zu fördern. Dazu ist das Bereitstellen relevanter Informationen notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 413 2026 Die Vorlage OF 26/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützen
    OFOB 2
    17.08.2026 · GRÜNE, SPD, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2026, OF 99/2 Betreff: Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bauaufsicht aufzufordern, die bereits erteilte Abrissgenehmigung für Teilbereiche der Ginnheimer Straße 24-26 zurückzuziehen, bzw. einstweilig auszusetzen. Begründung: Die Ginnheimer Straße ist Teil des Erhaltungs- und Milieuschutzgebietes Bockenheim und ausgewiesen als Mischgebiet. Bockenheim ist gekennzeichnet durch eine kleinteilige Wohn- und Gewerbestruktur, die es zu erhalten gilt. Eine weitere Verdichtung ist ebenfalls zu verhindern. Die Gebäude das Areals sollen nicht abgerissen werden und durch ein Apartment-Gebäude mit 58 Wohnungen ersetzt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 361 2026 Die Vorlage OF 99/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Wörter "zurückzuziehen bzw." aus dem Tenor gestrichen werden und die Anregung als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR behandelt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

  • Bereitstellung von Ortsbeiratsmitteln für die Informationsveranstaltung am CarloSchmidPlatz
    OIBOB 2
    17.08.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 17.08.2026, OIB 20 entstanden aus Vorlage: OF 100/2 vom 14.08.2026 Betreff: Bereitstellung von Ortsbeiratsmitteln für die Informationsveranstaltung am Carlo-Schmid-Platz Der Ortsbeirat 2 stellt für die Informationsveranstaltung zur temporären Installation CARLO am Carlo-Schmid-Platz am 5. September 2026 bis zu 1.000 Euro aus seinen Verfügungsmitteln bereit. Die Mittel werden dem Verein Zukunft-Bockenheim e. V. für die organisatorische und finanzielle Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Informationsveranstaltung am Carlo-Schmid-Platz steht im Zeichen der temporären Installation CARLO. Die Initiatoren, Designer und Architekten des Projekts werden vor Ort sein und über Idee, Gestaltung und mögliche weitere Entwicklung des Platzes informieren. Das Fest bringt Anwohner, Initiativen und engagierte Akteure aus dem Ortsbezirk zusammen. Neben Informationen zum Projekt und Gesprächen über die neue Gestaltung und Begrünung des Platzes ist ein Malwettbewerb für Kinder geplant. Kinder können dabei ihre Ideen für den Carlo-Schmid-Platz gestalterisch einbringen. Damit das Fest offen, familienfreundlich und ohne Eintritt stattfinden kann, sind Mittel für Bewirtung, Sitzgelegenheiten, Wetterschutz, den Malwettbewerb, Technik sowie die organisatorische Durchführung erforderlich. Der Kostenansatz berücksichtigt neben den konkret absehbaren Ausgaben auch notwendige Aufwendungen für Logistik, Sicherheit und Organisation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

  • Ortsbeiratsinitiative zur Unterstützung des VfR Bockenheim 1955 e. V. beim Neubau des Vereinsheims
    OIBOB 2
    17.08.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 17.08.2026, OIB 21 entstanden aus Vorlage: OF 71/2 vom 22.07.2026 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Unterstützung des VfR Bockenheim 1955 e. V. beim Neubau des Vereinsheims Der Ortsbeirat 2 unterstützt den VfR Bockenheim 1955 e. V. beim Neubau des Vereinsheims und ermöglicht dem Verein dadurch, sich weiterhin ehrenamtlich für Integration und Gemeinschaft im Stadtteil zu engagieren. Hierzu stellt der Ortsbeirat 2 aus seinem Budget Mittel in Höhe von 2.500 Euro zur Verfügung, die zur Einrichtung einer barrierefreien Toilettenanlage im neuen Vereinsheim verwendet werden sollen. Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln und das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der VfR Bockenheim 1955 e. V. ist fester Bestandteil des Bockenheimer Vereinslebens. Als Fußballverein mit über 500 Mitgliedern, davon 300 Kinder und Jugendliche, leistet er seit über 60 Jahren einen großen Dienst für Integration und ein gutes gesellschaftliches Miteinander im Stadtteil. Das mehr als 50 Jahre alte Vereinsheim muss wegen zahlreicher Schäden neu errichtet werden. Die Gesamtkosten für den Neubau stellen für den Verein eine - gemessen am Vereinsvermögen - große finanzielle Investition dar. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch Eigenleistung aus Vereinsmitteln. Zur Finanzierung ist der Verein weiterhin auf Fördermittel, Spenden und Sponsoring angewiesen. Der Ortsbeirat kann dabei helfen, die finanzielle Last zu vermindern und gleichzeitig einen Beitrag zur Barrierefreiheit im neuen Vereinsheim leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

  • Der Ortsbeirat 2 unterstützt das Zeitzeug*innen-Projekt „Frankfurter Szene(n) – Gespräche im Kettenhofweg“
    OIBOB 2
    17.08.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 17.08.2026, OIB 22 entstanden aus Vorlage: OF 72/2 vom 01.08.2026 Betreff: Der Ortsbeirat 2 unterstützt das Zeitzeug*innen-Projekt "Frankfurter Szene(n) - Gespräche im Kettenhofweg" Der Magistrat wird gebeten, das Zeitzeug*innen-Projekt "Frankfurter Szene(n) - Gespräche im Kettenhofweg" mit Mitteln von bis zu 2.000 Euro für eine Ausstattung mit technischen Hilfsmitteln für seine Projektarbeit zu unterstützen. Begründung: Im Mittelpunkt des Zeitzeug*innen-Projekts "Frankfurter Szene(n) - Gespräche im Kettenhofweg" stehen biographisch-thematische Interviews mit Zeitzeug*innen, die die Frankfurter Szene der späten 1960er- bis in die 1990er-Jahre mitgeprägt haben. Erste Gespräche wurden bereits geführt. Diese ersten Gespräche mit Zeitzeug*innen, die mit ihren jeweiligen historischen und soziologischen Beiträgen den seinerzeitigen Diskurs mitprägten, machen deutlich, welches intellektuelle Potenzial in dem Projekt steckt und wie groß das Interesse der Zeitzeug*innen ist, ihre Erfahrungen mit der Öffentlichkeit zu teilen. Die Aufnahmen - Audio oder Video, je nach Wunsch der Interviewten - sollen den Kern eines multimedialen Archivs bilden, das durch Dokumente aus dem Archiv des Verlags "Neue Kritik" ergänzt wird. Eine eigene Website soll das Material dauerhaft zugänglich machen. Geplant sind darüber hinaus ein Sammelband und öffentliche Veranstaltungen, die die Ergebnisse in die Stadtgesellschaft tragen. Der Kettenhofweg ist nicht zufällig Namensgeber des Projekts. Die Straße im Westend steht symbolisch für eine intellektuelle Topographie, die bis heute nachwirkt: Theodor W. und Gretel Adorno lebten wenige Gehminuten vom Institut für Sozialforschung und vom Bockenheimer Campus entfernt. Das Walter-Kolb-Heim war Treffpunkt und Organisationszentrum des Frankfurter SDS. Die Hausbesetzungen der frühen 1970er-Jahre, die als "Frankfurter Häuserkampf" in die Lokalgeschichte eingingen, spielten sich wesentlich in dieser Straße ab. Und der Verlag "Neue Kritik", in dessen Räumen die Gespräche stattfinden, ist bis heute im Bezirk ansässig. Das Projekt ist damit nicht nur thematisch, sondern räumlich in den Stadtteilen Bockenheim und Westend verwurzelt. Mit dem 60. Jubiläum der 68er-Bewegung im Jahr 2028 rückt diese Geschichte bald wieder in den öffentlichen Fokus. Der Ortsbeirat meint, dass jetzt der richtige Moment ist, die Erinnerungen zu sichern, bevor sie unwiederbringlich verloren gehen, und unterstützt dieses Projekt. Das Zeitzeug*innen-Projekt "Frankfurter Szene(n) - Gespräche im Kettenhofweg" hat die Eintragung im Vereinsregister als gemeinnütziger Verein beantragt. Die 2.000 Euro sind für die technische Grundausstattung (Aufnahmegeräte, Speichermedien) sowie die initiale Einrichtung der Projektwebsite vorgesehen. Ein detaillierter Kostenplan wird das Projekt / der Verein dem Magistrat, falls gewünscht, vorlegen. Die Aktiven des Vereins freuen sich, das Projekt persönlich im Ortsbeirat vorstellen zu dürfen, und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

  • Gießkannen für den Friedhof Harheim anschaffen
    OIBOB 14
    17.08.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 17.08.2026, OIB 24 entstanden aus Vorlage: OF 21/14 vom 03.08.2026 Betreff: Gießkannen für den Friedhof Harheim anschaffen Der Magistrat wird gebeten, neue Gießkannen für den Friedhof Harheim anzuschaffen. Um den erneuten Besitzübergang der Kannen in den Privatbesitz unattraktiver zu machen, schlägt der Ortsbeirat vor zu prüfen, ob eine dauerhafte Beschriftung "Friedhof Harheim" möglich ist. Der Ortsbeirat wird die Kosten aus Ortsbeiratsmitteln übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

  • Unterstützung Seniorenkaffee Harheim aus Ortsbeiratsmitteln
    OIBOB 14
    17.08.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 17.08.2026, OIB 25 entstanden aus Vorlage: OF 22/14 vom 03.08.2026 Betreff: Unterstützung Seniorenkaffee Harheim aus Ortsbeiratsmitteln Der Magistrat wird gebeten, aus dem Budget des Ortsbeirats 14 dem Förderverein von St. Jakobus Harheim e. V. Mittel in Höhe von bis zu 1.500 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sollen mit der Maßgabe ausgezahlt werden, für das Senioren-Café Harheim benötigtes Mobiliar für die Durchführung der Veranstaltungen anzuschaffen. Begründung: Das von der Stadt Frankfurt im Jahr 2025 im Rahmen des Nachbarschaftspreises ausgezeichnete Senioren-Café Harheim wird von Ehrenamtlichen aus dem Stadtteil regelmäßig angeboten und ist sehr erfolgreich. Es wird in Räumen der Kirchengemeinde durchgeführt. Für die sichere Aufbewahrung der Utensilien sowie der angebotenen Speisen und Getränke wird geeignetes Mobiliar benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

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