Gerüst am Schimmelpfeng-Haus auf das notwendige Maß begrenzen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Notwendigkeit des Gerüsts am Schimmelpfeng-Haus zu prüfen und sicherzustellen, dass der öffentliche Raum zeitnah freigegeben wird, falls nicht mehr benötigte Gerüstteile vorhanden sind. Ziel ist es, die Barrierefreiheit und Sicherheit für Fußgänger zu gewährleisten.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 10.11.2026 antworten. Noch 34 Tage.Warum?
Am Hauptbahnhof — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Verkehrsführung in Griesheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gerüst am Schimmelpfeng-Haus auf das notwendige Maß begrenzen02.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Noch bis zum 11. Juli 2026 finden am alten Kran des Industrieparks in der Stroofstraße publikumswirksame Veranstaltungen18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Der Magistrat wird aufgefordert,
- zu prüfen und zu berichten, bis wann das Gerüst am ehemaligen Schimmelpfeng-Haus, Am Hauptbahnhof 6, insgesamt und in seinen einzelnen Abschnitten benötigt wird und welche konkreten Arbeiten dessen weitere Aufstellung erfordern;
- zu prüfen, ob einzelne Gerüstabschnitte bereits vor Abschluss der gesamten Gebäudemodernisierung entfernt oder in ihrem Umfang reduziert werden können;
- sicherzustellen, dass nicht mehr für die Bauarbeiten benötigte Gerüstteile und sonstige Baustelleneinrichtungen unverzüglich aus dem öffentlichen Raum entfernt werden;
- bis zum vollständigen Abbau des Gerüsts eine ausreichend breite, barrierefreie und sichere Nutzung des Gehwegs und des Straßenbahnhaltestellenbereichs zu gewährleisten;
- für eine ausreichende Beleuchtung und Einsehbarkeit des Bereichs zu sorgen sowie geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die durch das Gerüst entstehenden Nischen nicht zum Verbergen von Betäubungsmitteln oder anderen illegalen Gegenständen genutzt werden können;
- dem Ortsbeirat mitzuteilen, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums genehmigt wurde und in welchen Abständen die fortdauernde Erforderlichkeit überprüft wird.
Begründung
Nach öffentlich zugänglichen Informationen wird das ehemalige Schimmelpfeng-Haus derzeit abschnittsweise modernisiert. Die Forderung nach einem sofortigen vollständigen Abbau des Gerüsts wäre daher nicht sachgerecht, solange dieses für tatsächlich stattfindende Arbeiten benötigt wird.
Die Bauarbeiten rechtfertigen jedoch nicht, dass der öffentliche Raum länger oder umfangreicher als erforderlich eingeschränkt wird. Es muss regelmäßig geprüft werden, ob sämtliche Gerüstabschnitte weiterhin benötigt werden oder einzelne Bereiche bereits vor Abschluss der gesamten Sanierung freigegeben werden können.
Das Gerüst führt im ohnehin stark frequentierten Umfeld des Hauptbahnhofs zu erheblichen Engstellen. Besonders betroffen sind Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrgäste im Bereich der Straßenbahnhaltestelle. Bei hohem Personenaufkommen weichen Menschen teilweise auf die Fahrbahn oder in den Gleisbereich aus. Dadurch entstehen vermeidbare Gefährdungen.
Für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, stellt die derzeitige Situation eine unüberwindbare Barriere dar. Insbesondere Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder anderen Gehhilfen können die Straßenbahnhaltestelle aufgrund der eingeschränkten Durchgangs-breite nicht sicher erreichen und nutzen. Ihnen wird damit faktisch der Zugang zum öffentlichen Nahverkehr an dieser Haltestelle verwehrt.
Zugleich entstehen durch das Gerüst schlecht einsehbare Nischen. Nach Beobachtungen vor Ort werden diese Bereiche zum Verbergen von Betäubungsmitteln und anderen illegalen Gegenständen genutzt. Dies beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl von Anwohnenden, Reisenden, Beschäftigten sowie Nutzerinnen und Nutzern des öffentlichen Nahverkehrs.
Die Modernisierung des Gebäudes und die Sicherheit sowie Barrierefreiheit des öffentlichen Raums dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Durch einen frühzeitigen Teilabbau, eine Begrenzung auf das notwendige Maß sowie eine bessere Beleuchtung und Einsehbarkeit können die Belastungen deutlich verringert werden, ohne die laufenden Bauarbeiten zu behindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2026OFOF 64/1Gerüst am Schimmelpfeng-Haus auf das notwendige Maß begrenzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. August 2026Sie sind hierVV 87Gerüst am Schimmelpfeng-Haus auf das notwendige Maß begrenzenAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen