Streichung von bewilligtem Ortsbeiratsbudget 2024 und 2025 wird abgelehnt!
Zusammenfassung
Der Vorschlag drängt auf den Erhalt der Ortsbeiratsbudgets für 2024 und 2025, da eine Streichung das Vertrauen der Ortsbeiräte in die finanziellen Zusagen untergräbt. Eine verlässliche Haushaltsplanung ist für die Ortsbeiräte unerlässlich, um langfristige Projekte umsetzen zu können.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird mit Nachdruck aufgefordert, die angekündigte Einziehung der den Ortsbeiräten bereits zugewiesenen und nicht verausgabten Budgetmittel aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 nicht umzusetzen beziehungsweise unverzüglich auszusetzen; sicherzustellen, dass diese Mittel den Ortsbeiräten auch weiterhin vollständig für bereits beschlossene sowie künftig zu beschließende Maßnahmen zur Verfügung stehen; die Ortsbeiräte künftig vor Entscheidungen, die ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten betreffen, frühzeitig, nachvollziehbar und transparent zu informieren und zu beteiligen.
Begründung
Eine nachträgliche Streichung bereits zugewiesener Mittel widerspricht dem berechtigten Vertrauen der Ortsbeiräte in die Verlässlichkeit der beschlossenen Haushaltsmittel. Die Ortsbeiräte brauchen Planungssicherheit und haben sich darauf verlassen, auch 2026 auf die Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können, so auch der Ortsbeirat 2. Der Ortsbeirat wurde informiert, dass ihm Budgetmittel jeweils für das Jahr 2024 in Höhe von 36.598 Euro sowie für das Jahr 2025 36.546 Euro gestrichen werden. Wurde dem Ortsbeirat noch Anfang des Jahres 2026 mitgeteilt, er habe für 2026 Budgetmittel von rund 109.000 Euro, wird dem Ortsbeirat Mitte des Jahres 2026 mitgeteilt, die Planungsmittel für 2026 betragen insgesamt nur ca. 36.000 Euro, wovon nur noch rund 12.000 Euro für das Restjahr 2026 zur Verfügung stünden. Diese Vorgehensweise seitens des Magistrats lehnt der Ortsbeirat kategorisch ab! Die nachträgliche Einziehung bereits zugewiesener Mittel untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit kommunaler Haushaltsentscheidungen und erschwert eine vorausschauende Planung. Die Ortsbeiräte müssen auch mehrjährige Vorhaben vorbereiten und finanzieren können. Insbesondere werden die kleineren Ortsbezirke durch die Mittelstreichung stärker benachteiligt, da diese, anders als größere Ortsbezirke, häufiger zur Finanzierung von größeren Maßnahmen auf das Budget von mehreren Jahren zurückgreifen müssen. Der Ortsbeirat 2 warnt eindringlich vor den Folgen einer solchen Streichung. Es käme einem Misstrauensvotum des Magistrats gleich, sollten den Ortsbeiräten die Budgets für 2024 und 2025 per Federstrich der Kämmerei gestrichen werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Ortsbeiräte verantwortungsvoll mit den Mitteln umgehen und im Zweifel auch eine Streichung nach zwei Jahren in Kauf nehmen, wenn keine sinnvollen Maßnahmen finanziert werden können. Haushaltskonsolidierung ist zweifellos notwendig. Sie ist jedoch eine gesamtstädtische Aufgabe und darf nicht einseitig zulasten der Handlungsmöglichkeiten der Stadtteilparlamente erfolgen. Daher wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Magistrat in dieser Frage zu korrigieren und vor einem politischen Fehler zu bewahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2026OFOF 87/2Streichung von bewilligtem Ortsbeiratsbudget 2024 und 2025 wird abgelehnt!Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 17. August 2026Sie sind hierOAOA 19Streichung von bewilligtem Ortsbeiratsbudget 2024 und 2025 wird abgelehnt!Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)