Streichung von bewilligtem Ortsbeiratsbudget 2024 und 2025 wird abgelehnt!
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat lehnt die Streichung der bereits bewilligten Budgetmittel für die Jahre 2024 und 2025 ab, da dies das Vertrauen in die Verlässlichkeit der kommunalen Haushaltsmittel untergräbt. Die Ortsbeiräte benötigen Planungssicherheit und die Möglichkeit, mehrjährige Vorhaben zu finanzieren, insbesondere kleinere Ortsbezirke sind von solchen Streichungen stark betroffen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen, der Magistrat wird mit Nachdruck aufgefordert,
a) die angekündigte Einziehung der den Ortsbeiräten bereits zugewiesenen und nicht verausgabten Budgetmittel aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 nicht umzusetzen beziehungsweise unverzüglich auszusetzen,
b) sicherzustellen, dass diese Mittel den Ortsbeiräten auch weiterhin vollständig für bereits beschlossene sowie künftig zu beschließende Maßnahmen zur Verfügung stehen;
c) die Ortsbeiräte künftig vor Entscheidungen, die ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten betreffen, frühzeitig, nachvollziehbar und transparent zu informieren und zu beteiligen.
Begründung
Eine nachträgliche Streichung bereits zugewiesener Mittel widerspricht dem berechtigten Vertrauen der Ortsbeiräte in die Verlässlichkeit der beschlossenen Haushaltsmittel. Die Ortsbeiräte brauchen Planungssicherheit und haben sich darauf verlassen, auch 2026 auf die Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können, so auch der Ortsbeirat-2. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass dem Ortsbeirat-2 Budgetmittel jeweils für das Jahr 2024 in Höhe von EUR 36.598,- sowie für das Jahr 2025 EUR 36.546,- gestrichen würden. Wurde dem Ortsbeirat noch Anfang des Jahres 2026 mitgeteilt, er habe für 2026 Mittel in Budgetmittel von rund EUR 109.000,- wird dem Ortsbeirat Mitte des Jahres 2026 mitgeteilt die Planungsmittel für 2026 betrage insgesamt nur ca EUR. 36.000,-, wovon nur noch rund EUR 12.000,- für das Restjahr 2026 zur Verfügung stünden. Diese Vorgehensweise seitens des Magistrats lehnt der Ortsbeirat kategorisch ab!
Die nachträgliche Einziehung bereits zugewiesener Mittel untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit kommunaler Haushaltsentscheidungen und erschwert eine vorausschauende Planung. Die Ortsbeiräte müssen auch mehrjährige Vorhaben vorbereiten und finanzieren können. Insbesondere werden die kleineren Ortsbezirke aber durch die Mittelstreichung stärker benachteiligt, da diese anders als größere Ortsbezirke häufiger zur Finanzierung von größeren Maßnahmen auf das Budget von mehreren Jahren zurückgreifen müssen. Der Ortsbeirat-2 warnt eindringlich vor den Folgen einer solchen Streichung. Es käme einem Misstrauensvotum des Magistrats gleich, sollten den Ortsbeiräten die Budgets für 2024 und 2025 per Federstrich der Kämmerei gestrichen werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Ortsbeiräte verantwortungsvoll mit den Mitteln umgehen und im Zweifel auch eine Streichung nach zwei Jahren in Kauf nehmen, wenn keine sinnvollen Maßnahmen finanziert werden können.
Haushaltskonsolidierung ist zweifellos notwendig. Sie ist jedoch eine gesamtstädtische Aufgabe und darf nicht einseitig zulasten der Handlungsmöglichkeiten der Stadtteilparlamente erfolgen. Daher wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Magistrat in dieser Frage zu korrigieren und vor einem politischen Fehler zu bewahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2026Sie sind hierOFOF 87/2Streichung von bewilligtem Ortsbeiratsbudget 2024 und 2025 wird abgelehnt!Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 17. August 2026OAOA 19Streichung von bewilligtem Ortsbeiratsbudget 2024 und 2025 wird abgelehnt!Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, Linke und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)