Hundesteuer
Zusammenfassung
Das Auskunftsersuchen bezieht sich auf die Hunde- und Tierschutzfinanzierung im Stadtteil Bergen-Enkheim. Es wird um Informationen zu Einnahmen und Ausgaben in Bezug auf die Hundesteuer sowie Tierschutzmaßnahmen gebeten. Ziel ist es, Transparenz über die Verwendung der Mittel zu schaffen.
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Der Magistrat muss bis zum 10.11.2026 antworten. Noch 55 Tage.Warum?
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Hunde wurden für Bergen-Enkheim im Jahr 2025 angemeldet?
- Wie hoch waren die Einnahmen der Hundesteuer im Jahr 2025 bezogen auf den Stadtteil?
- Wie hoch waren die Ausgaben für die Bereitstellung und Bestückung von Tütenspenderboxen für Hundekotbeutel Bergen-Enkheim?
- Wie hoch waren die Ausgaben für die Umzäunung von Hundeauslaufflächen in den letzten zehn Jahren im Stadtteil Bergen-Enkheim?
- Wie hoch waren die Ausgaben für Tierschutz 2025 in Frankfurt gesamt?
- Wie hoch waren die Ausgaben für Tierschutz 2025 bezogen auf Bergen-Enkheim?
Begründung
Hundehalter und Hundehalterinnen bitten um Auskunft über die Einnahmen der Hundesteuer und deren Verwendungszweck. Dem Ortsbeirat 16 ist bekannt, dass eine Zweckbindung von Steuereinnahmen für bestimmte Zwecke aus haushaltsrechtlichen Gründen (insbesondere Grundsatz der Gesamtdeckung gemäß § 18 der Hessischen Gemeindeordnung) nicht zulässig ist und die Hundesteuer als örtliche Aufwandssteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe ist, die als allgemeines Finanzierungsmittel zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfes der Gemeinde dient.
Dennoch steht die Erhebung der Hundesteuer einem regelmäßigen Rechtfertigungsdruck aus der Bürgerschaft gegenüber. Diesem kann durch entsprechende Informationen über die Einnahmen der Hundesteuer, die Ausgaben für spezielle hundebezogene Einrichtungen und die allgemeinen Ausgaben für den Tierschutz nachgekommen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juli 2026OFOF 9/16HundesteuerOrtsbeiratsantrag · WBE
- 18. August 2026Sie sind hierVV 86HundesteuerAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen