Hundesteuer
Zusammenfassung
Der Antrag beinhaltet die Aufforderung an den Magistrat, verschiedene Informationen zur Hundesteuer und deren Verwendung bereitzustellen. Dies soll zur Transparenz gegenüber den Hundebesitzern in Bergen-Enkheim beitragen und klären, wie die Einnahmen verwendet werden. Vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen wird nach einer detaillierten Auskunft gesucht.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Hunde wurden für Bergen-Enkheim im Jahr 2025 angemeldet.
- Wie hoch waren die Einnahmen der Hundesteuer im Jahr 2025 bezogen auf den Stadtteil?
- Wie hoch waren die Ausgaben für die Bereitstellung und Bestückung von Tütenspenderboxen für Hundekotbeutel Bergen-Enkheim?
- Wie hoch waren die Ausgaben für die Umzäunung von Hundeauslaufflächen in den letzten 10 Jahren im Stadtteil Bergen-Enkheim?
- Wie hoch waren die Ausgaben für Tierschutz 2025 in Frankfurt gesamt?
- Wie hoch waren die Ausgaben für Tierschutz 2025 bezogen auf Bergen-Enkheim?
Begründung
Hundehalter und Hundehalterinnen um Auskunft über die Einnahmen der Hundesteuer und deren Verwendungszweck. Dem OBR 16 ist bekannt, dass eine Zweckbindung von Steuereinnahmen für bestimmte Zwecke aus haushaltsrechtlichen Gründen (insbesondere Grundsatz der Gesamtdeckung gemäß § 18 der Hessischen Gemeindeordnung) nicht zulässig ist und die Hundesteuer als örtliche Aufwandssteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe ist, die als allgemeines Finanzierungsmittel zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfes der Gemeinde dient.
Dennoch steht die Erhebung der Hundesteuer einem regelmäßigen Rechtfertigungsdruck aus der Bürgerschaft gegenüber. Diesem kann durch entsprechende Informationen über die Einnahmen der Hundesteuer, die Ausgaben für spezielle hundebezogene Einrichtungen und die allgemeinen Ausgaben für den Tierschutz nachgekommen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juli 2026Sie sind hierOFOF 9/16HundesteuerOrtsbeiratsantrag · WBE
- 18. August 2026VV 86HundesteuerAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)