Hitzeschutzmaßnahmen für Schulen und Kitas in Bornheim und im Ostend
Zusammenfassung
Die Informationsanfrage behandelt die Notwendigkeit von Hitzeschutzmaßnahmen für Schulen und Kitas in den Stadtteilen Bornheim und Ostend. Angesichts der steigenden Anzahl an Hitzetagen wird auf eine dringende Notwendigkeit hingewiesen, um angemessene Arbeits- und Lernbedingungen zu gewährleisten.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 10.11.2026 antworten. Noch 54 Tage.Warum?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um folgende Auskunft gebeten:
- Welche Hitzeschutz-Bedarfe in Kitas und Schulen sowie für Schulhöfe in Bornheim und Ostend sind bekannt?
- Liegt für die zu tätigenden Maßnahmen eine Kategorisierung und Priorisierung vor?
- Besteht ein Zeitplan für die Maßnahmen?
- Welche kurzfristigen Hitzeschutzmaßnahmen (im Zuständigkeitsbereich des Magistrats) wurden bereits umgesetzt beziehungsweise sind geplant?
- Welche kurzfristigen Lösungen im Handlungsspielraum von Kita- und Schulleitung sowie Elternschaft und Förderverein sind möglich?
- An welchen Schulen und in welchem Umfang ist der Unterricht aufgrund von Hitzefrei ausgefallen?
Begründung
In Frankfurt kommt es zu immer mehr Hitzetagen pro Jahr, für die viele Schulen und auch Kitas nicht ausgelegt sind. Hitzeschutzmaßnahmen sind daher dringend notwendig um vernünftige Arbeits- und Lernbedingungen sicherzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juli 2026OFOF 33/4Hitzeschutzmaßnahmen für Schulen und Kitas in Bornheim und im OstendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. August 2026Sie sind hierVV 82Hitzeschutzmaßnahmen für Schulen und Kitas in Bornheim und im OstendAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen