Toilettennutzung darf keine Bankkarte voraussetzen
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, sicherzustellen, dass kostenpflichtige öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 1 auch mit Bargeld bezahlt werden können. Dies soll insbesondere die Zugangsmöglichkeit für Menschen ohne bargeldlose Zahlungsmittel verbessern und somit die Sauberkeit und Hygiene im öffentlichen Raum gewährleisten.
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Der Magistrat muss bis zum 10.11.2026 antworten. Noch 34 Tage.Warum?
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert,
- sicherzustellen, dass sämtliche kostenpflichtigen öffentlichen Toiletten im Ortsbezirk 1 neben bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten auch mit Bargeld bezahlt werden können;
- diese Vorgabe insbesondere bei den von der FES betriebenen öffentlichen Toiletten umzusetzen und die derzeitige Zahlungssituation an der Toilettenanlage an der Paulskirche zu überprüfen;
- dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, welche kostenpflichtigen öffentlichen Toiletten im Ortsbezirk derzeit ausschließlich bargeldlose Zahlungen akzeptieren und bis wann dort eine Bezahlung mit Bargeld ermöglicht wird.
Begründung
Der Zugang zu einer öffentlichen Toilette ist ein elementares menschliches Bedürfnis. Er darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob eine Person über eine Bankkarte, eine Kreditkarte, ein Smartphone oder ein entsprechendes Zahlungskonto verfügt.
Gerade Menschen mit geringem Einkommen, wohnungslose Menschen, Kinder, ältere Menschen sowie Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland verfügen nicht immer über ein geeignetes bargeldloses Zahlungsmittel. Wer den geforderten Betrag in bar bei sich trägt, muss eine öffentliche Toilette dennoch benutzen können.
Wird ausschließlich Kartenzahlung zugelassen, können Betroffene selbst dann keinen Zugang erhalten, wenn sie das erforderliche Nutzungsentgelt von beispielsweise 50 Cent aufbringen können. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Hauseingänge, Grünanlagen und andere Bereiche des öffentlichen Raums als Notlösung genutzt werden. Die Folgen sind entwürdigend für die betroffenen Menschen und beeinträchtigen zugleich Sauberkeit, Hygiene und Aufenthaltsqualität.
Darüber hinaus ist der Toilettengang eine höchstpersönliche Angelegenheit. Es sollte niemand gezwungen sein, durch eine elektronische Zahlung einen dauerhaft nachvollziehbaren Buchungsvorgang zu erzeugen, nur um ein grundlegendes menschliches Bedürfnis erfüllen zu können.
Bargeldlose Zahlung kann eine sinnvolle zusätzliche Möglichkeit sein. Sie darf jedoch nicht die einzige Zugangsvoraussetzung für eine öffentliche Toilette darstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2026OFOF 97/1Toilettennutzung darf keine Bankkarte voraussetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. August 2026Sie sind hierOMOM 446Toilettennutzung darf keine Bankkarte voraussetzenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats