Keine Streichung des Ortsbeiratsbudgets
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 fordert, dass die Rücklagen des Ortsbeirats nicht zur Deckung städtischer Haushaltsdefizite verwendet werden. Zudem wird gefordert, die Rücklagen wieder zur Verfügung zu stellen und die bisherige Handhabung der Budgets fortzuführen. Dies soll den Ortsbeiräten mehr Planungssicherheit und Flexibilität bieten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
a) Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026, § 240 (M 72 - Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 14 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt.
b) Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 14 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen.
c) Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 14 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung.
d) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 14 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren.
Begründung
Die Ortsbeiräte benötigen Verlässlichkeit und Planungssicherheit für ihre Arbeit vor Ort. Sie haben im berechtigten Vertrauen auf die etablierte Praxis eingeplant, auch im Jahr 2026 auf die Restmittel der Budgets von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können. Eine rückwirkende Streichung trifft insbesondere kleinere Ortsbezirke hart. Aufgrund ihres kleineren jährlichen Budgets sind sie zwingend darauf angewiesen, Mittel über zwei Jahre hinweg zu bündeln, um kostenintensivere Maßnahmen im Stadtteil überhaupt finanzieren zu können. Der Ortsbeirat 14 befürwortet ausdrücklich einen sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit städtischen Mitteln. Dazu gehört auch das Einsparen von Restmitteln, sobald deren ursprüngliche Verwendung nicht mehr realistisch ist. Genau diese Flexibilität und Wirtschaftlichkeit wird durch die bisherige Zweijahresregel vollumfänglich gewährleistet. Eine kurzfristige Entziehung dieser Mittel untergräbt das ehrenamtliche Engagement und entzieht den Ortsbeiräten die gestalterische Grundlage.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Juli 2026OFOF 23/14Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats – Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!Ortsbeiratsantrag · BFF
- 17. August 2026Sie sind hierOAOA 26Keine Streichung des OrtsbeiratsbudgetsAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Buchstaben a), b) und d): CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Buchstabe c): CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)