Sachstand und Zeitplan Gymnasium Nord
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, über den Sachstand und den Zeitplan des Umzugs des Gymnasiums Nord in die Bildungsregion Nord zu informieren. Zudem wird um Klärung und Behebung von Widersprüchlichkeiten im Schulentwicklungsplan gebeten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den Sachstand und den weiteren Zeitplan für den Umzug des Gymnasiums Nord in die Bildungsregion Nord (Bebauungsplan 923) zu informieren, die Widersprüchlichkeiten im Schulentwicklungsplan 2025-2034 zu erläutern und aufzulösen sowie den Umzug schnellstmöglich umzusetzen.
Begründung
In der Neufassung des Schulentwicklungsplans, Vorlage M 84, Anlage 1, wird in Tabelle 10-6 der Umzug des Gymnasiums Nord in die Bildungsregion Nord als notwendig zur Bedarfsdeckung ab dem Schuljahr 2028/2029 aufgeführt. In Tabelle 10-3 kann keine Betriebsreife benannt werden, da noch kein Bebauungsplan vorliegt. Letzteres ist zwar seit Ende 2025 der Fall, jedoch sind dem Ortsbeirat keine weiteren konkreten Umsetzungsschritte bekannt. Eine Betriebsreife ab dem Schuljahr 2028/2029 erscheint zum jetzigen Zeitpunkt völlig unrealistisch. Daher sollte der Magistrat hierzu detailliert Stellung nehmen und die Umsetzung prioritär behandeln.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2026MM 84Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2025-2034 und Erhebung zur GanztagschulentwicklungMagistratsvortrag
- 3. August 2026OFOF 19/14Sachstand und Zeitplan Gymnasium NordOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. August 2026Sie sind hierOMOM 410Sachstand und Zeitplan Gymnasium NordDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats