Sachstand und Zeitplan Gymnasium Nord
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, den Ortsbeirat über den Status und Zeitplan des Umzugs des Gymnasiums Nord zu informieren und Widersprüche im Schulentwicklungsplan zu klären. Hintergrund ist, dass der Umzug als notwendig erachtet wird, aber der Zeitrahmen für die Betriebsreife als unrealistisch gilt.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat zum Sachstand und weiteren Zeitplan zum Umzug des Gymnasiums Nord in die Bildungsregion Nord (BPlan 923) zu informieren, die Widersprüchlichkeiten im Schulentwicklungsplan 2025-2034 zu erläutern und aufzulösen und den Umzug schnellstmöglich umzusetzen.
Begründung
In der Neufassung des Schulentwicklungsplans (Vorlage M84, https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/M_84_2026_AN1_iSEP_2025-2034_Langfassung .pdf) wird in Tabelle 10-6 der Umzug des Gymnasiums Nord in die BR Nord als notwendig zur Bedarfsdeckung ab dem Schuljahr 2028/29 aufgeführt. In Tabelle 10-3 (Sachstand) jedoch kann keine Betriebsreife benannt werden, da noch kein BPlan vorliegt. Letzteres ist zwar seit Ende 2025 der Fall, jedoch sind dem Ortsbeirat keine weiteren konkreten Umsetzungsschritte bekannt. Eine Betriebsreife ab dem Schuljahr 2028/29 erscheint zum jetzigen Zeitpunkt völlig unrealistisch. Daher sollte der Magistrat hierzu detailliert stellungnehmen und die Umsetzung prioritär behandeln.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2026MM 84Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2025-2034 und Erhebung zur GanztagschulentwicklungMagistratsvortrag
- 3. August 2026Sie sind hierOFOF 19/14Sachstand und Zeitplan Gymnasium NordOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. August 2026OMOM 410Sachstand und Zeitplan Gymnasium NordDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme