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Baustellenabsicherung am Fuß- und Radweg zwischen Frauenlobstraße 18 und 20 durch einen Fußgängertunnel entlang der Grundstücke Frauenlobstraße 18 und 18a

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
2 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung bittet den Magistrat, einen Fußgängertunnel zur Absicherung von Fußgängern und Radfahrern während der Bauarbeiten an den Grundstücken Frauenlobstraße 20a zu errichten. Dies ist notwendig, um Nutzer des Fuß- und Radwegs vor möglichen Gefahren durch herabfallende Gegenstände zu schützen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 09.11.2026 antworten. Noch 13 Tage.Warum?

Grüneburgpark — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, dass auf dem Fuß- und Radweg zwischen der Frauenlobstraße 18 und 20 zum Grüneburgpark entlang der Grundstücke Frauenlobstraße 18 und 18a (siehe Foto), ein Fußgängertunnel aus Stahlträgern zur Absicherung der Nutzer des Fuß- und Radwegs vor eventuell herabfallenden Gegenständen im Schwenkbereich des Baukrans auf dem Grundstück Frauenlobstraße 20a für die Dauer der Bauarbeiten aufgebaut wird. Auf dem Fußgängertunnel aus Stahlträgern können die Baucontainer der Baustelle Frauenlobstraße 20a untergebracht werden, um auf der Baustelle Frauenlobstraße 20a mehr Freiraum zu schaffen und den Zugang zu den Hausnummern 18a und 20c neben dem Tunnel zu gewährleisten.

Begründung

Der Schwenkbereich des Baukrans auf der Baustelle reicht über den Fuß- und Radweg zwischen der Frauenlobstraße 18 und 20 und dem Grüneburgpark hinweg. Es besteht keine Absicherung der Benutzer des Fuß- und Radwegs vor eventuell herabfallenden Gegenständen und den daraus entstehenden gesundheitlichen Schäden. Um einen Schutz der Benutzer des Fuß- und Radwegs zu gewährleisten, ist der Bau eines Fußgängertunnels aus Stahlträgern vor den Grundstücken Frauenlobstraße 18 und 18a notwendig (vergleiche Foto). Damit auf der Baustelle mehr Freifläche zur Verfügung steht, können die Baucontainer auf dem Fußgängertunnel statt bisher im Straßenbereich vor Hausnummer 20 untergebracht werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. August 2026OFOF 77/2Baustellenabsicherung am Fuß- und Radweg zwischen Frauenlobstraße 18 und 20 durch einen Fußgängertunnel entlang der Grundstücke Frauenlobstraße 18 und 18aOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt
  2. 17. August 2026Sie sind hier
    OMOM 363Baustellenabsicherung am Fuß- und Radweg zwischen Frauenlobstraße 18 und 20 durch einen Fußgängertunnel entlang der Grundstücke Frauenlobstraße 18 und 18a
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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