Baustellenabsicherung am Fuß- und Radweg zwischen Frauenlobstraße 18 und 20 durch einen Fußgängertunnel entlang der Grundstücke Frauenlobstraße 18 und 18a
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Zusammenfassung
Der Antrag sieht den Bau eines Fußgängertunnels aus Stahlträgern vor, um den Fuß- und Radweg entlang der Frauenlobstraße 18 und 20 abzusichern. Dies soll verhindern, dass Nutzer des Weges durch herabfallende Gegenstände von der Baustelle gefährdet werden. Zusätzlich ermöglicht der Tunnel eine bessere Flächennutzung der Baustelle.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt:
Der Magistrat soll darauf hinwirken, dass auf dem Fuß- und Radweg zwischen der Frauenlobstraße 18 und 20 zum Grüneburgpark, entlang der Grundstücke Frauenlobstraße 18 und 18a (siehe Anhang), ein Fußgängertunnel aus Stahlträgern zur Absicherung der Nutzer des Fuß- und Radwegs vor eventuell herabfallenden Gegenständen im Schwenkbereich des Baukrans auf dem Grundstück Frauenlobstraße 20a für die Dauer der Bauarbeiten gebaut wird.
Auf dem Fußgängertunnel aus Stahlträgern können die Baucontainer der Baustelle Frauenlobstraße 20a untergebracht werden, um auf der Baustelle Frauenlobstraße 20a mehr Freiraum zu schaffen und den Zugang zu 18a und 20c neben dem Tunnel zu gewährleisten.
Begründung
Der Schwenkbereich des Baukrans auf der Baustelle reicht über den Fuß- und Radweg zwischen der Frauenlobstraße 18 und 20 und dem Grüneburgpark hinweg. Es besteht keine Absicherung der Benutzer des Fuß- und Radwegs vor eventuell herabfallenden Gegenständen und den daraus entstehenden gesundheitlichen Schäden. Um einen Schutz der Benutzer des Fuß- und Radwegs zu gewährleisten, ist der Bau eines Fußgängertunnels aus Stahlträgern vor den Grundstücken Frauenlobstraße 18 und 18a notwendig (vergl. Anlage). Damit auf der Baustelle mehr Freifläche zur Verfügung steht, können die Baucontainer auf dem Fußgängertunnel statt bisher im Straßenbereich vor Nr. 20 untergebracht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2026Sie sind hierOFOF 77/2Baustellenabsicherung am Fuß- und Radweg zwischen Frauenlobstraße 18 und 20 durch einen Fußgängertunnel entlang der Grundstücke Frauenlobstraße 18 und 18aOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt
- 17. August 2026OMOM 363Baustellenabsicherung am Fuß- und Radweg zwischen Frauenlobstraße 18 und 20 durch einen Fußgängertunnel entlang der Grundstücke Frauenlobstraße 18 und 18aDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme