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Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)

  • Radständer am Ginnheimer Kirchplatz
    STOB 7
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1845 Betreff: Radständer am Ginnheimer Kirchplatz Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7175

  • Einbindung des sogenannten „Aldi-Wegs“ zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der FerdinandPorscheStraße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1846 Betreff: Einbindung des sogenannten "Aldi-Wegs" zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7239

  • Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ analog
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1847 Betreff: Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 "Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen" mit Zusatzschild "Anlieger frei" analog der Einfahrt der Cassellastraße Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7240

  • Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien
    STOB 10
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1848 Betreff: Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien Generell stellen Schmierereien und Graffiti eine Sachbeschädigung (gemäß § 303 StGB) dar. Die Zuständigkeit liegt bei der Landespolizei. In der Regel sind die Behörden zur Identifikation der Täter:innen auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Trifft die Stadtpolizei Sprayer:innen bei ihrer Tat an, werden strafrechtliche Maßnahmen im Erstzugriff getätigt. Schmierereien an städtischen Bauwerken oder Einrichtungen (beispielsweise Verkehrszeichen oder Beleuchtungsmaste) werden von der Stadtpolizei oder von Bürger:innen (beispielsweise über den Mängelmelder der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt fragt mich) an das jeweils zuständige Amt gemeldet, das sich dann um die Entfernung beziehungsweise Reinigung des Gebäudes kümmert. Dabei werden verfassungsfeindliche oder beleidigende Schmierereien mit besonders hoher Prioriät entfernt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5865

  • Parken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße
    STOB 10
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1849 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße Die Beschwerdelage war bis dato unbekannt. Die Anregung wurde zum Anlass genommen, Sonderkontrollen in dem Abschnitt der Kurhessenstraße durchzuführen. Bei vier Kontrollen konnten zwei Mal ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge auf dem Gehweg festgestellt und verwarnt werden. Die Örtlichkeit wird in die allgemeinen Streifenfahrten aufgenommen und weiterhin kontrolliert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7178

  • Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten
    STOB 10
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1850 Betreff: Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Ein neuer Sachstand liegt noch nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677

  • Entfernung und Versetzung der Poller an der Unterführung An den 10 Ruthen
    STOB 10
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1851 Betreff: Entfernung und Versetzung der Poller an der Unterführung An den 10 Ruthen Die Schließpoller im Bereich der drei im Zuge des Ausbaus der S6-Strecke erneuerten Eisenbahnüberführungen (Friedhof Eschersheim, Niedwiesenstraße und An den Zehn Ruthen) wurden ämterübergreifend in enger Abstimmung mit der Branddirektion umgesetzt. Ziel dieser Maßnahme war es, die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge - wo technisch möglich - zu gewährleisten und den motorisierten Individualverkehr gezielt auszuschließen. Der Magistrat hat die Unterführungen für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr bewusst gesperrt, um unerwünschten Schleichverkehr zu unterbinden. Aufgrund der verbesserten Infrastruktur würden diese Verbindungen andernfalls verstärkt als Abkürzungen genutzt werden - mit der Folge einer erhöhten Verkehrsbelastung und potenziellen Gefährdungen, insbesondere in sensiblen Bereichen mit Wohnbebauung sowie entlang von Schulwegen. Die zu erwartende Mehrbelastung würde deutlich stärker ausfallen als die aktuell vorhandenen Anliegerverkehre. Während der Bauzeit der neuen Eisenbahnüberführungen wurden für Anlieger:innen und Vereine alternative Zufahrtsmöglichkeiten geschaffen und stehen auch weiterhin als reguläre Erschließungswege zur Verfügung. Den dadurch entstandenen Umweg stuft der Magistrat als vertretbar ein. Zudem hat sich die Eisenbahnüberführung als wichtige und stark frequentierte Verbindung für den Rad- und Fußverkehr etabliert, die einen wesentlichen Beitrag zur Förderung nachhaltiger Mobilität leisten, insbesondere im Sinne einer sicheren, direkten Ost-West-Radverkehrsachse. Damit stellt die bestehende Regelung eine ausgewogene Lösung dar, die den Anforderungen der Einsatzkräfte, der Verkehrssicherheit sowie der Förderung umweltfreundlicher Mobilität gleichermaßen gerecht wird. Der Magistrat entspricht der Anregung daher nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7181

  • Versetzen von Pollern im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring 398c und 414
    STOB 10
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1852 Betreff: Versetzen von Pollern im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring 398c und 414 Der Magistrat entspricht der Anregung nicht. Der Bereich ist durch ein gesiegeltes Hinweisschild "Feuerwehrzufahrt Haltverbot nach StVO" eindeutig gekennzeichnet. Von zusätzlichen Beschilderungen ist gemäß Straßenverkehrsordnung abzusehen. Aufgrund der Parkverstöße in der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass auch nach Versetzen der baulichen Absicherung der Bereich durch mutwilliges Falschparken eingeschränkt würde. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme ST 1179/2022. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7229

  • Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1853 Betreff: Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen Bei der angegeben Fläche / Graben handelt es sich um das Gelände der Deutschen Bahn. Der beschriebene Graben, sowie eine Einleitung aus dem Kanal ist der Stadtentwässerung Frankfurt am Main nicht bekannt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7183 Antrag vom 12.11.2025, OF 1149/9 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7798 Antrag vom 22.04.2026, OF 5/9 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 30

  • Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4
    STOB 11
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1854 Betreff: Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4 Die Autobahn GmbH hat sich zu der Anregung wie folgt geäußert: "Die verwendbaren Erdmassen des Aushubes für den Riederwaldtunnel sind zunächst zur Schüttung der in der Planfeststellung bezeichneten Erdwälle an der A5 zu nutzen. Diese Wälle haben eine Höhe von 4 Metern über Fahrbahnrand. Im Fall, dass nach Umsetzung der planfestgestellten Maßnahmen noch weitere einbaufähige Überschussmassen vorhanden sind, könnten diese auch anderweitig verwendet werden. Die im weiteren Bauablauf anfallenden und diesbezüglich geeigneten und verwertbaren Überschussmassen könnten dann zur Schüttung der Erdwälle an der A5 im Bereich Kalbach Verwendung finden. Eine weitere Verwendung kann nur dann erfolgen, wenn - zusätzlich zu den Festlegungen des Bebauungsplanes - die baurechtlichen, die grundstücksrechtlichen und die naturschutzfachlichen Voraussetzungen vorliegen. Hierzu gehören zum Beispiel der Grunderwerb, die artenschutzrechtliche Genehmigung, die wasserrechtliche Genehmigung usw. Dies liegt in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt." Die Realisierung des Lärmschutzwalls gemäß Bebauungsplan 840 kann der Magistrat allerdings mittelfristig nicht in Aussicht stellen. Es sind nach wie vor eine weitergehende Prüfung sowie die Beschaffung der baurechtlichen Voraussetzungen erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7005

  • Grüner Rechtsabbiegerpfeil am Bahnübergang An der Sandelmühle
    STOB 2
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1855 Betreff: Grüner Rechtsabbiegerpfeil am Bahnübergang An der Sandelmühle Sämtliche Signale, die eine Zufahrt zu dem Bahnübergang ermöglichen, werden bei Anforderung einer U-Bahn zunächst auf Rot geschaltet. Damit soll erreicht werden, dass sich nach einer berechneten Dauer kein Fahrzeug mehr im Bereich des Bahnüberganges befindet. Anschließend werden Die Schranken heruntergefahren. Sind die Schranken in der Endlage "unten" angekommen, bleiben nur noch die Signale unmittelbar vor dem Übergang auf Rotsignal. Alle anderen Signale werden dunkel geschaltet, beziehungsweise die Fußgängerfurt über die Olof-Palme-Straße kann bei Vorliegen einer Anforderung die KFZ-Signale wieder auf Rotsignal schalten. Die Schaltung der Schrankenanlage in Kombination mit der Fußgängerschutzanlage wird von der Technischen Aufsicht des Regierungspräsidiums Darmstadt nach aufwendigen Prüfverfahren genehmigt. Das Anbringen eines Grünpfeilschildes würde den Sinn der Schaltung konterkarieren, weil auch bei Rotsignal die rechtsabbiegenden KFZ weiter den Bahnübergang befahren könnten. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7234

  • Einstellung von Buslinien während des Ironman Frankfurt
    STOB 11
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1856 Betreff: Einstellung von Buslinien während des Ironman Frankfurt Die Buslinien 25 und 29 verkehrten während des Ironman planmäßig. Es gab jedoch einen Fehler in der Pressemitteilung. In der RMV-Fahrplanauskunft waren die regulären Fahrpläne hinterlegt und abrufbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7374

  • Grundsätzliches Halte-/Parkverbot während der Sommermonate auf der Straße An der Sandelmühle
    STOB 2
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1857 Betreff: Grundsätzliches Halte-/Parkverbot während der Sommermonate auf der Straße An der Sandelmühle Ein Zusatzzeichen mit Monatsangaben ist in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass im Bereich der 6-Meter-Fahrbahn (Hausnummern 38-40) beidseitig ein generelles Haltverbot eingerichtet wird. Im Bereich der Hausnummern 42-44 wird aufgrund der geringeren Straßenbreite einseitig ein absolutes Halteverbot installiert. So besteht auch im Sommer für die Freibadnutzer:innen eine klare Regelung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7235

  • Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße
    STOB 11
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1858 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Bei der von der Hügelstraße nach Norden zur Bezirkssportanlage führenden Zuwegung handelt es sich um einen öffentlichen, nicht aber um einen unbenannten Bereich. Durch Magistratsbeschluss wurde die Grünanlage mit den Wegen am 24. Juni 1988 nach den Brüdern Adam Friedrich Hommel und Wilhelm Jakob Hommel benannt. Diese hatten sich als Förderer von Sportvereinen verdient gemacht und sich zur Zeit des Nationalsozialismus erfolgreich gegen die sogenannte Gleichschaltung mehrerer Sportvereine gewehrt. Die fehlende Beschilderung mit Straßennamen- und Zusatzschildern hat der Magistrat inzwischen im Bereich der südlichen Zufahrt zur Hügelstraße, an der Zuwegung von Norden sowie im zentralen Bereich der Grünanlage angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480

  • Überschwemmung des Dorfwiesenwegs
    STOB 12
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1859 Betreff: Überschwemmung des Dorfwiesenwegs Eine Vermessung des Areals sowie die darauf aufbauende Analyse einer möglichen baulichen Lösung hat gezeigt, dass eine Neuprofilierung der Entwässerungsrinne beziehungsweise der Fahrbahn zur einer Straßenabsenkung von bis zu 47 Zentimetern im Bereich des Werner-von-Ursel-Platzes führen würde. Damit ginge ein massiver Eingriff ins Umfeld, in den Untergrund sowie in den Trassenbestand einher. Eine Fahrbahnabsenkung würde aber die Ursache des ankommenden Wassers nicht allein beheben können und an weiteren Stellen Überflutungsbereiche schaffen. Von einer weitergehenden Planung dahingehend sieht der Magistrat daher ab. Generell möchte der Magistrat auch darauf hinweisen, dass er die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe betrachtet, zu der private Dritte sowie städtische Ämter und Betriebe ihren Beitrag leisten müssen. Der Magistrat arbeitet daher in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an dem Thema. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen bergen - wie auch für diesen Fall erläutert - die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen. Eine ganzheitliche Betrachtung - beispielsweise von Projektgebieten - ist also notwendig. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat können Beobachtungen zu Starkregenereignissen - idealerweise mit Bildmaterial - auch an folgende E-Mail-Adresse melden: starkregen.amt66@stadt-frankfurt.de. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1467

  • Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-Straße
    STOB 12
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1860 Betreff: Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-Straße Der Gestattungsvertrag für den Parkplatz unter der Rosa-Luxemburg-Straße besteht seit 04.08.1986 und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der REWE-Supermarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 ist als Vertragsnehmer zu folgenden Punkten verpflichtet: a) die überlassenen Parkflächen herzustellen und zu unterhalten, b) die Abgrenzung durch eine Bepflanzung in den Randbereichen, um die überlassenen Parkflächen und Fahrwege herzustellen und zu unterhalten, c) die überlassenen Parkflächen und Fahrwege zu beleuchten, d) die Parkfläche bei Bedarf kurzfristig zu räumen. e) Abstellen oder Lagern brennbarer, explosiver, beton- oder baustahlangreifender Stoffe im Bereich des Brückenbauwerks ist nicht zulässig. f) Brände, die durch abgestellte Kfz entstanden sind und dadurch hervorgerufene Schäden an der Konstruktion der Brücke, gehen zu Lasten des Nutzers. Gilt auch für Folgeschäden. g) Duldung von Rohren und Leitungen nebst Zubehör. Das Betreten der Fläche durch Beauftragte der Stadt ist jederzeit zu gestatten. h) Der Benutzer hat alle Schäden zu ersetzen, die der Stadt, Ihren Bediensteten oder ihren Beauftragten durch die Benutzung oder infolge der Errichtung, des Bestehens, des Betriebes, der Unterhaltung, der Änderung oder der Beseitigung der Anlage auch durch Ansprüche Dritter, entstehen. Der Baubeginn für die geplante Verlängerung der U4 wurde noch nicht konkret terminiert und wird frühestens nach 2030 erfolgen. Daher kann der Magistrat noch keine konkrete Aussage zu den benötigten Baustelleneinrichtungsflächen treffen. Mit Beschluss der in der Machbarkeitsstudie (= Grundlagenermittlung) ermittelten Vorzugsvariante 3i durch die Stadtverordnetenversammlung Ende Februar 2025 (M 16/2025) kann die SBEV - Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH zusammen mit den städtischen Fachinstanzen sowie Expert:innen in die tiefere Planung einsteigen und die Vorplanung aufnehmen. Die tatsächliche Streckenführung wird im Zuge dieser Projektphase, der Vorplanung, betrachtet. Teil dieser noch ausstehenden Betrachtung ist auch die genaue Lage der Stationen entlang der Strecke. Es zeichnet sich ab, dass die Fläche des heutigen REWE-Parkplatzes in der aktuell zu erstellenden Vorplanung in verschiedenen Varianten entweder direkt durch die Verkehrsanlage der Verlängerung der U4 oder indirekt durch baubetriebliche Nutzung in Anspruch genommen werden wird. Derzeit ist geplant, den Stadtverordneten Ende 2026 einen Vorplanungsbeschluss vorzulegen. Anschließend folgen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, an die sich ein mögliches Planfeststellungsverfahren und ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss anschließen. Im Zuge der anstehenden Vorplanung wird die SBEV dem OBR 9 gemeinsam mit den entsprechenden städtischen Fachämtern den dann vorliegenden Planungsstand vorstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1219

  • Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim
    STOB 13
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1861 Betreff: Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim Generell betrachtet der Magistrat die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe, zu der private Dritte sowie städtische Ämter und Betriebe ihren Beitrag leisten müssen. Der Magistrat arbeitet daher in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an dem Thema. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen bergen die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen. Eine ganzheitliche Betrachtung - beispielsweise von Projektgebieten - ist also notwendig. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat können Beobachtungen zu Starkregenereignissen - idealerweise mit Bildmaterial - auch an folgende E-Mail-Adresse melden: starkregen.amt66@stadt-frankfurt.de. Der Magistrat möchte allerdings darauf hinweisen, dass solche Meldungen hilfreich für den Abgleich mit der Starkregenkarte sind, aber nicht als Grundlage für punktuelle Maßnahmen dienen sollen. Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die einzelnen Fragen wie folgt: Zu 1. Die Anregung OM 5558 wurde mit der Stellungnahme ST 394/2025 beantwortet. Zu 2. Das Umweltamt und die Stadtentwässerung haben das Starkregenereignis vom 02. Mai 2024 anhand von Radardaten des Deutschen Wetterdienstes sowie Messdaten von Regenmessstationen der Stadtentwässerung ausgewertet. Die Auswertung zeigt, dass dieses Niederschlagsereignis als sogenanntes extremes Starkregenereignis einzustufen ist. So fielen beispielsweise über dem Stadtteil Eckenheim innerhalb einer Stunde 53,4 Liter pro m². Dies entspricht einem Ereignis, das in Frankfurt statistisch seltener als einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Starkregenereignisse können anhand ihrer Niederschlagsintensität in vier Kategorien eingeteilt werden: Bemessungsregen, seltene Starkregen, außergewöhnliche Starkregen und extreme Starkregen. Im kommunalen Starkregenrisikomanagement werden auf Grundlage dieser Einteilung Anforderungen an den Überflutungsschutz sowie an die Überflutungsvorsorge als kommunale Gemeinschaftsaufgabe definiert. Die Kanalisation in Frankfurt wird gemäß den anerkannten Regeln der Technik dimensioniert und ist auf den sogenannten Bemessungsregen ausgelegt. Dieser entspricht üblicherweise einem Starkregen mit einer statistischen Wiederkehrzeit von drei bis fünf Jahren. Bei Starkregenereignissen, die den Bemessungsregen übersteigen, wird die Kanalisation überlastet und es kommt zu einem sogenannten Überstau. In solchen Fällen kann kein weiteres Wasser in die Kanalisation aufgenommen werden oder es tritt sogar Wasser aus der Kanalisation aus. Dies führt zu einem Abfluss an der Oberfläche. Dieser Prozess stellt kein Versagen der Kanalisation dar, sondern entspricht dem vorgesehenen Planzustand. Bei seltenen Starkregenereignissen übernehmen neben der Kanalisation auch die Verkehrs- und Freiflächen eine bedeutende Rolle, indem sie durch die temporäre Rückhaltung und Ableitung des Wassers maßgeblich zum Überflutungsschutz beitragen. Bei außergewöhnlichen und extremen Starkregenereignissen ist ein ausreichender Überflutungsschutz in vielen Bereichen nicht mehr gegeben. Dann liegt der Fokus auf der Katastrophenabwehr und der Schadensbegrenzung. Um Gebäude und andere Einrichtungen dann wirksam vor Schäden zu schützen, ist es dringend erforderlich, dass Grundstückseigentümer:innen eigenverantwortlich Objektschutzmaßnahmen vornehmen. Nur so können Gebäude im öffentlichen und privaten Bereich wirksam vor Starkregeneinflüssen geschützt werden. Zu 3. Der Schutz privater Objekte liegt in der Verantwortung der Eigentümer:innen. Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz geregelt (§ 5 WHG). Die Starkregengefahrenkarten dienen dabei als wichtige Grundlage und sind im Geoportal der Stadt für drei Szenarien frei zugänglich (https://geoportal.frankfurt.de/starkregen) einsehbar. Das Umweltamt bietet bei Fragen zu den Karten und zur grundsätzlichen Gefährdungssituation Unterstützung an. Anfragen können an die folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: starkregenvorsorge@stadt-frankfurt.de. Eine umfassende objektbezogene Risikobewertung kann der Magistrat nicht anbieten. Dies muss durch Sachverständige erfolgen, die von den jeweiligen Eigentümer:innen beauftragt werden. Zu 4. Eine finanzielle Absicherung bei Überflutungsschäden infolge von Starkregenereignissen kann nur durch einen ausreichenden Versicherungsschutz sichergestellt werden. Dafür kann eine entsprechende Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6484

  • Barrierefreie Übergänge an der S6-Strecke in Eschersheim herstellen
    STOB 14
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1862 Betreff: Barrierefreie Übergänge an der S6-Strecke in Eschersheim herstellen Der Magistrat strebt weiter an, die Möglichkeiten eines barrierefreien Ausbaus der Überführungen "Batschkapp" und "Am Grünen Graben" prüfen zu lassen. Die beschriebene Situation in Eschersheim und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten sind dem Magistrat dabei bewusst. Aufgrund der extrem hohen Zahl an bereits laufenden Maßnahmen mit dem Kreuzungspartner DB InfraGO und der damit verbundenen Mitwirkungspflicht kann der Magistrat derzeit noch keinen verlässlichen Zeitpunkt nennen, wann die Kapazitäten für die erforderliche Prüfung zur Verfügung stehen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1222

  • Heddernheimer Steg mit zweiter Schiene und zweitem Handlauf ausrüsten
    STOB 14
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1863 Betreff: Heddernheimer Steg mit zweiter Schiene und zweitem Handlauf ausrüsten Der Magistrat hat die Zugangssituation im Bereich der Treppenanlage des Heddernheimer Stegs aufgrund der Anregung nochmals überprüft und sieht vom Einbau einer weiteren Schiene und eines mittigen Handlaufs ab. Eine zweite Schiene würde zu weit in den Verkehrsraum der Treppe ragen und somit eine Stolperfalle darstellen. Gegen den Einbau spricht außerdem, dass es keinen genormten Abstand für die Räder Kinderwägen oder Rollatoren gibt, sodass nur ein Teil der Bedürfnisse befriedigt werden könnte. Ein zusätzlicher Handlauf in Treppenmitte ist aufgrund der Treppenbreite baurechtlich weder notwendig noch sinnvoll. Damit würden im Begegnungsfall die Abstände zwischen den Geländern zu stark verringert. Generell weist der Magistrat darauf hin, dass ein barrierefreier Zugang über die Aufzugsanlage sichergestellt ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7233

  • Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei Hohen
    STOB 1
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1864 Betreff: Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei Hohen Generell betrachtet der Magistrat die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe, zu der private Dritte und städtische Ämter und Betriebe ihren Beitrag leisten müssen. Der Magistrat arbeitet daher in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe mit Hochdruck an diesem Thema. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen von Einzelmaßnahmen bergen die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen, weshalb eine ganzheitliche Betrachtung beispielsweise von Projektgebieten notwendig ist. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Der Magistrat bietet an, im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung das komplexe Thema vorzustellen und Fragen zu beantworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6951

  • Gießener Straße - Überschwemmungen
    STOB 5
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1865 Betreff: Gießener Straße - Überschwemmungen Der Magistrat arbeitet ämterübergreifend an Maßnahmen und Projekten, um den Herausforderungen durch Starkregenereignisse wirkungsvoll zu begegnen. In einem ersten Schritt müssen die Bereiche im Stadtgebiet identifiziert werden, die gemäß Starkregengefahrenkarte besonders geschützt und priorisiert angegangen werden müssen. Ein entsprechendes Pilotprojekt zur Identifizierung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge läuft derzeit am Frankfurter Berg. Dies vorausgeschickt, teilt der Magistrat mit, dass die Schmutzfangeimer in den Sinkkästen zweimal jährlich entleert und gereinigt werden. Der Inhalt der Schmutzfangeimer wird von der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) abtransportiert und entsorgt. Im genannten Bereich der Gießener Straße ist die Reinigung ungehindert möglich, die Straßenabläufe sind frei von parkenden Fahrzeugen und für die Reinigungsfahrzeuge der FES frei zugänglich. Eine Erhöhung der Intervalle ist derzeit noch nicht geplant, der Magistrat wird jedoch auf die FES zugehen und klären, ob die Entwässerungseinrichtungen auf den öffentlichen Flächen zukünftig engmaschiger kontrolliert werden können. Generell ist anzumerken, dass die Kanalisation nur für Niederschlagsmengen, die statistisch gesehen ungefähr einmal im Jahr bis alle fünf Jahre auftreten, ausgelegt ist. In besonders gefährdeten Bereichen können auch Regenmengen aufgenommen werden, die leicht darüber liegen. Größere Regenmengen, wie sie bei Starkregenereignissen fallen, können in der Regel auch bei sauberen Sinkkasteneinläufen nicht komplett aufgenommen werden. Die Kanäle kommen an ihre Kapazitätsgrenzen und es kommt zu einem Überstau und zum Austritt von Kanalwasser an der Oberfläche oder zum Rückstau von Abwasser in Gebäudekellern. Gleichzeitig gelangt weiterer Niederschlagsabfluss gar nicht mehr in das Entwässerungssystem und überflutet die Oberfläche. Bei Sturm und Starkregen können Sinkkästen an der Straßenoberfläche auch sehr kurzfristig mit Blättern verdeckt werden und verstopfen dann auch in gereinigtem Zustand wieder sehr schnell. Wie diesen Problemen zukünftig zu begegnen ist, ist auch Aufgabe der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe zum Thema Starkregen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6051

  • Beschilderung Radroute in Eckenheim zur Vermeidung von Gegenverkehr in der Engelthaler Straße
    STOB 6
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1866 Betreff: Beschilderung Radroute in Eckenheim zur Vermeidung von Gegenverkehr in der Engelthaler Straße Aus Sicht des Magistrats ist eine zusätzliche Beschilderung nicht zielführend: Die Weiterfahrt in der Engelthaler Straße ist für den Radverkehr untersagt, da die Straße für die Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung zur Einbahnstraße zu schmal ist. Dies ist durch die Verkehrszeichen vor Ort deutlich gekennzeichnet. Die korrekte Radverkehrsführung über die Steinkleestraße und Eckenheimer Schulstraße wird zudem durch die bestehende Radwegweisung klar angezeigt. Um der Anregung dennoch zu entsprechen, wird ein Radpiktogramm mit Rechtsabbiegepfeil auf der Fahrbahn angeordnet, um auf die empfohlene Route hinzuweisen. Die Maßnahme kann voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 ausgeführt werden. Dies kann als zeitnahe Maßnahme zur Klarstellung der Situation evtl. helfen. Nichtsdestotrotz besteht in diesem Bereich eine Lücke im Radwegenetz. Der Magistrat wird nach und nach die identifizierten Lücken bearbeiten und einer Lösung zuführen. Aufgrund der Fülle der Aufgaben insgesamt kann derzeit keine konkrete Aussage zur zeitlichen Terminierung getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7111

  • E-Mobilität im Ortsbezirk 10 weiter ausbauen
    STOB 3
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1867 Betreff: E-Mobilität im Ortsbezirk 10 weiter ausbauen Bevor der Magistrat auf die konkrete Fragestellung eingeht, verweist er auf die vorherigen Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität und auch auf das Schreiben von Herrn Stadtrat Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025. Darin wurde das weitere Verfahren zum Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen ausführlich beschrieben. Zentrale Aspekte aus diesen Stellungnahmen und dem Schreiben sind folgende: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4835 (M 140)) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber oder Auftraggeber fungieren. Er kann lediglich Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Der Magistrat geht davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten sowie halböffentlichen Flächen (Handel und Gewerbe) errichtet wird. In Frankfurt am Main soll auf öffentlichen Verkehrsflächen daher nur die unbedingt erforderliche Grundversorgung sichergestellt werden. In einer ersten Pilotphase wurden bereits 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und sieben Standorte mit schnellen DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Die bisherigen Erfahrungen hat die Stadt ausgewertet und zur weiteren Planung eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Im nächsten Schritt wurden nun die Standortplanung und das weitere Vorgehen zum flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frankfurt extern ausgeschrieben. Es werden bis Ende des Jahres durch eine Fachfirma zunächst weitere 200 AC-Standorte und 20 DC-Standorte festgelegt, die, je nach Bedarf, in den kommenden Jahren sukzessive ergänzt werden. Festgelegte und veröffentlichte Standorte können auf Antrag von E-Ladeinfrastruktur-Betreibern umgesetzt werden. Den genauen Ablauf der Zuteilung auf die Bewerber wird die Stadt zu gegebener Zeit bekannt geben. Die dynamische Weiterentwicklung des Themas Elektromobilität wird künftig eine ständige Anpassung der städtischen Strategien erfordern. Für den Einbau von Ladeanschlüssen in Bordsteinen gibt es bisher noch keine Anträge von Betreibern, die dieses System im Stadtgebiet umsetzen wollen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7120

  • Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten
    STOB 2
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1868 Betreff: Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Der Magistrat arbeitet ämterübergreifend an Maßnahmen und Projekten, um den Herausforderungen durch Starkregenereignisse wirkungsvoll zu begegnen. In einem ersten Schritt müssen die Bereiche im Stadtgebiet identifiziert werden, die gemäß Starkregengefahrenkarte besonders geschützt und priorisiert angegangen werden müssen. Ein entsprechendes Pilotprojekt zur Identifizierung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge läuft derzeit am Frankfurter Berg. Ergänzend weist der Magistrat auf eine Baumaßnahme zur Verbesserung der Straßenentwässerung in der Mörfelder Landstraße hin, die zu Beginn des Jahres durchgeführt wurde. Mit diesem Projekt sollen Überflutungen infolge extremer Starkregenereignisse vermieden werden, die auch den Bahnverkehr am Südbahnhof beeinträchtigt haben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5549

  • Erhebliche Überflutungen im Frankfurter Bogen
    STOB 6
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1869 Betreff: Erhebliche Überflutungen im Frankfurter Bogen Der Magistrat arbeitet ämterübergreifend an Maßnahmen und Projekten, um den Herausforderungen durch Starkregenereignisse wirkungsvoll zu begegnen. In einem ersten Schritt müssen die Bereiche im Stadtgebiet identifiziert werden, die gemäß Starkregengefahrenkarte besonders geschützt und priorisiert angegangen werden müssen. Ein entsprechendes Pilotprojekt zur Identifizierung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge läuft derzeit am Frankfurter Berg. Ergänzend weist der Magistrat auf eine Baumaßnahme zur Verbesserung der Straßenentwässerung in der Mörfelder Landstraße hin, die zu Beginn dieses Jahres durchgeführt wurde. Mit diesem Projekt sollen Überflutungen infolge extremer Starkregenereignisse vermieden werden, die auch den Bahnverkehr am Südbahnhof beeinträchtigt haben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5550

  • Starkregenangepasste Oberflächengestaltung auf dem Gravensteiner Platz unter den japanischen Kirschbäumen
    STOB 10
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1870 Betreff: Starkregenangepasste Oberflächengestaltung auf dem Gravensteiner Platz unter den japanischen Kirschbäumen Ergänzend zur Stellungnahme vom 28.10.2024 (ST 1852) sieht der Magistrat den Bereich Gravensteiner Platz und Am Klarapfel ursächlich für die Entwässerungsproblematik in der Huswertstraße 19-26 und strebt eine nachhaltige Lösung an. Dafür sind noch umfangreiche Planungen erforderlich. Generell betrachtet der Magistrat die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe, zu der private Dritte und städtische Ämter und Betriebe ihren Beitrag leisten müssen. Der Magistrat arbeitet daher in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an dem Thema. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen von Einzelmaßnahmen bergen die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen, weshalb eine ganzheitliche Betrachtung beispielsweise von Projektgebieten notwendig ist. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Derzeit befinden sich ein Projekt in der Mörfelder Landstraße sowie der Frankfurter Berg als Pilotgebiet in der Umsetzung, weitere Projekte folgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6316

  • Gestaltung der Brücke im Bereich der Park-and-ride Parkplätze unter der Bundesautobahn 661
    STOB 6
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1871 Betreff: Gestaltung der Brücke im Bereich der Park-and-ride Parkplätze unter der Bundesautobahn 661 Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Die Brücke befindet sich im Eigentum der Autobahn GmbH, die Flächen im Bereich der Brückenpfeiler befinden sich in Privatbesitz. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6478

  • Reinigung der Graffitis im Tunnel der Haltestelle „Heddernheimer Landstraße“
    STOB 1
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1872 Betreff: Reinigung der Graffitis im Tunnel der Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" Inzwischen hat ein Austausch mit einer Fachfirma stattgefunden. Eine Reinigung der vorhandenen und ehemals legal aufgebrachten Graffiti innerhalb der Unterführung ist demnach nicht möglich. Diese Graffiti würden so völlig zerstört werden. Um eine weitere Beschädigung der legalen Graffiti zu verhindern, wurde nun eine Firma damit beauftragt, die bisher relativ verschonten Eingänge (Eingangsportale) der Unterführung zu reinigen und ein Graffitischutzsystem in diesem Bereich aufzubringen. So soll eine weitere Zerstörung der legalen Graffiti verhindert werden. Bei einer illegalen Übersprühung kann dieser Abschnitt künftig gereinigt werden, ohne dass die legalen Graffiti zerstört werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6454

  • Unterliederbach: Maßnahmen gegen Starkregen entlang des Liederbachs
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1873 Betreff: Unterliederbach: Maßnahmen gegen Starkregen entlang des Liederbachs Zu Frage 1 Der Abwasserverband Main-Taunus (AVMT) hatte ein Ingenieurbüro beauftragt, für den Oberlauf ein Hochwasserschutzkonzept zu erarbeiten. Das Konzept wurde der Stadt Frankfurt am Main im Herbst 2022 vorgestellt. Eine weitere Abstimmung mit den Oberliegern einschließlich der für den Main-Taunus-Kreis und der in Frankfurt zuständigen Aufsichtsbehörden will das RP Frankfurt demnächst organisieren. Zu Frage 2 Im Maßnahmenkonzept, das im Rahmen der Starkregengefahrenanalyse für die Gemeinde Liederbach am Taunus erarbeitet wurde, sind Maßnahmen vorgesehen, die zu einer lokalen Verringerung des Starkregenrisikos führen sollen. Größere Retentionsmaßnahmen zur Verbesserung der Hochwassersituation entlang des Liederbachs sind im Zuge des Maßnahmenkonzeptes nicht bekannt. Zu Frage 3 Die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Starkregengefahrenminimierung ist lokal begrenzt und hat i.d.R. keine spürbaren Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss von Gewässern. Der zusätzlich geschaffene Retentionsraum am Liederbach auf dem Gebiet der Stadt Kelkheim wurde im Zuge einer Ausgleichsmaßnahme umgesetzt. Aus diesem Grund ist mit einer wesentlichen Verbesserung der Hochwassersituation für die Unterlieger nicht zu rechnen. Zu Frage 4 Aktuell wird ein Hochwasserschutzkonzept, für den Unterlauf (Stadtteile: Unterliederbach und Höchst) erarbeitet. Es wird durch die Stadtentwässerung Frankfurt am Main betreut. Konkrete Maßnahmen stehen noch nicht fest. Zu Frage 5 Es gibt keine neuen Erkenntnisse. Zu Frage 6 Dies ist derzeit nicht möglich, da das unter 4. erwähnte Konzept für Frankfurt am Main aktuell noch in Bearbeitung ist. Erst mit der Umsetzung von abflussdämpfenden Maßnahmen kann auch der Radweg entlang des Liederbaches besser geschützt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2024, V 955

  • Die Geschichte von Nida wiederbeleben
    STOB 1
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1874 Betreff: Die Geschichte von Nida wiederbeleben Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat plant die Anregung umzusetzen. Derzeit wird ämterübergreifend die inhaltliche und optische Gestaltung der Schilder abgestimmt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5859

  • Fahrbahnabgrenzungen auf dem Erich-Ollenhauer-Ring erneuern
    STOB 2
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1875 Betreff: Fahrbahnabgrenzungen auf dem Erich-Ollenhauer-Ring erneuern Vorläufige Stellungnahme: Ergänzend zur bereits abgegebenen Stellungnahme ST 694/2025 teilt der Magistrat mit, dass derzeit ämterübergreifend geprüft wird, ob die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen an der Einmündung der Bernadottestraße in den Erich-Ollenhauer-Ring erhöht werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6457

  • Verkehrsproblematik in Griesheim Süd
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1876 Betreff: Verkehrsproblematik in Griesheim Süd In einer Informationsveranstaltung des Magistrats am 24.09.2025 in Griesheim wurde auf Grundlage der bekannten und teils neuen Anmeldungen von Reparatur- und Baumaßnahmen im Straßenraum ein Ausblick auf die Baustellensituation in Griesheim-Süd bis Herbst 2028 gegeben. Auf dessen Grundlage wurde ebenfalls die geplanten Verkehrsführungsänderungen vorgestellt. Die Präsentation von der Veranstaltung wurde unmittelbar danach an den Ortsbeirat übergeben und hier als Anhang beigefügt. Anlage 1 (ca. 5,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5800

  • Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle „Wiesenau“
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1877 Betreff: Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau" Zu 1. Ja, die Brücke, die von der Hohemarkstraße zur U-Bahn Haltestelle "Wiesenau" führt, soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Zu 2. Das Bestandsbauwerk besteht aus einer Holzkonstruktion aus dem Jahr 1954. An der Holzkonstruktion wurden in der Vergangenheit mehrfach Holzbauteile ausgetauscht und beschichtet. Dennoch hat Holz eine eingeschränkte Lebensdauer. Die Holzkonstruktion ist insbesondere durch die Nähe zum Urselbach sowie durch die Vielzahl an Bäumen in der Umgebung einem feuchten Mikroklima ausgesetzt. Eine Verdunstung wird durch das Blätterdach der Bäume verhindert. Dies fördert negative Einflüsse für das Holz, beispielsweise einen Befall mit Pilzen und Schwämmen. Eine Instandsetzung wäre wirtschaftlich nicht darstellbar. Zu 3. Die neue Brücke ist als reine Stahlkonstruktion mit beidseitigem Füllstabgeländer geplant. Aus Gründen des Hochwasserschutzes entfällt die Mittelstütze im Bachbett. Die Breite zwischen den Geländern kann von derzeit 1,74 auf 3,00 Meter aufgeweitet werden. Zu 4. und 5. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im Herbst 2027/Frühjahr 2028 beginnen und nach jetzigem Stand rund ein Jahr dauern. Durch den hohen Vorfertigungsgrad der Stahlkonstruktion ist die Bauzeit gegenüber einer örtlichen Herstellung vergleichsweise kurz. Zu 6. Während der Bauarbeiten ist ein Zugang von der Hohemarkstraße zur U-Bahn-Station Wiesenau nicht möglich. Der Neumühlenweg parallel zur U-Bahn-Trasse wird ebenfalls gesperrt sein. Der Zugang zur U-Bahn-Station aus nördlicher Richtung (Riedberg, Mertonviertel) kann während der Bauarbeiten erhalten werden. Für den Fuß- und Radverkehr werden umfangreiche Umleitungsbeschilderungen aufgestellt. Der Magistrat wird außerdem die betroffenen Schulen hinsichtlich der Auswirkungen auf den Schulweg gezielt unterrichten. Zu 7. Ein Neubau der Brücke ist aufgrund der derzeitigen technischen Vorgaben nicht in derselben Optik möglich. Hierzu zählt beispielsweise, dass Geländerfüllstäbe wegen der Gefahr des Überkletterns nicht horizontal verlaufen dürfen, was aktuell noch der Fall ist. Zu 8. Die Pläne für den Neubau der Brücke können dem Ortbeirat zu gegebener Zeit vorgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1233

  • Campingplatz Heddernheim
    STOB 3
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1878 Betreff: Campingplatz Heddernheim Zu Frage 1: Der jetzige Besitzer der Grundstücke auf dem der Campingplatz betrieben wurde, ist bekannt. Name und Anschrift können aber aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden. Zu Frage 2: Die Flächen zwischen Hotel/Restaurant Sandelmühle und Dusch- bzw. Toilettenhaus des Campingplatzes befinden sich im privaten Besitz (Campingplatz). In dem daran anschließenden nördlichen Gelände des Campingplatzes sind die Flächen zum größten Teil im städtischen Besitz. Zu Frage 3: Die Pachtverträge der städtischen Grundstücke wurden gekündigt. Es ist nicht vorgesehen diese Flächen wieder zu verpachten. Hintergrund ist, dass die SEF in den nächsten 5 Jahren auch das Eschersheimer Wehr erneuern muss. Ähnlich wie bei den Wehren Höchst und Sossenheim soll das bewegliche Wehr durch ein festes Streichwehr ersetzt werden. Zum einen liegen die Grundstücke im Gewässerrandstreifen der Nidda bzw. des Urselbachs und zum anderen werden sie für das neue Streichwehr benötigt. Zu Frage 4: Gemarkung Niederursel, Flur 17, Nr.46/1, 46/2; 46/3; 46/4; 46/5; 46/6; 47/1; 47/3; 48/1; 48/3; 49/1; 49/3; 50/1; 50/3; 51/1; 51/2; 52/1; 52/2; 53/1; 53/2; 54/1; 54/2; 55/1; 55/2; 56/1; 56/2; 56/3; 64/1; 64/12. Gemarkung Heddernheim; Flur 3, Nr. 1, 19/1 und Teile des KGVs; Nr. 2/5 Zu Frage 5: Die Flächen die für die Baumaßnahme "Durchgängigkeit Niddawehre Praunheim und Eschersheim" benötigt werden, liegen im Grüngürtel und sind für die Kompensationsmaßnahme der DB für den Bau des 3.+4. Gleises nach Bad Vilbel vorgesehen. Die Eingriffe die durch die Baumaßnahme im Bereich des Eschersheimer Wehr notwendig sind, sind durch die Maßnahme selbst ausgeglichen. Dies wurde im Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Zu Frage 6: Für die Entsorgung des Mülls ist grundsätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich. Im Rahmen der Bauabwicklung wird der Müll durch die bauausführende Firma der DB entsorgt. Von einer Rattenplage ist uns nichts bekannt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1157

  • Wo bleibt das Verkehrskonzept Griesheim-Süd für die geplanten Baustellen?
    STOB 3
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1879 Betreff: Wo bleibt das Verkehrskonzept Griesheim-Süd für die geplanten Baustellen? Ein Verkehrskonzept für die Elektronstraße und die umliegenden Straßen wurde durch den Magistrat erstellt und am 24.09.2025 in einer Informationsveranstaltung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7109

  • Angekündigte Stahlabweiser in der Königsteiner Straße liefern
    STOB 10
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1880 Betreff: Angekündigte Stahlabweiser in der Königsteiner Straße liefern Der Magistrat hat den Standort geprüft und kann im Bereich der Königsteiner Str. 130-132 keine weiteren Stahlabweiser auf dem Gehweg anbringen. Es handelt sich um einen Zufahrtsbereich für zwei Liegenschaften, der als Gehwegüberfahrt hergestellt ist. Die Flächen sind eindeutig geregelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7104

  • Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7
    STOB 4
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1881 Betreff: Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 Der Magistrat hat sich ämterübergreifend abgestimmt und wird der Anregung nach einer Absicherung vor ordnungswidrigem Parken nicht entsprechen. Ausschlaggebend dafür ist, dass das dortige Parken gesetzlich nicht erlaubt ist. Es handelt sich also um das absichtliche Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmenden, dem mit baulichen und verkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Insbesondere kann das Anbringen von Pollern dazu führen, dass es beim Abbiegen von Großfahrzeugen nicht zu einer Verbesserung kommt, sondern sich die Situation nachhaltig verschlechtert. Der Magistrat prüft jedoch, ob hier verstärkte Kontrollen durch die Städtische Verkehrspolizei durchgeführt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6704

  • Radschnellweg planen und Parkplätze erhalten
    STOB 8
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1882 Betreff: Radschnellweg planen und Parkplätze erhalten Der Magistrat entspricht der Anregung. Der Wegfall von Parkflächen im Zusammenhang mit dem Radschnellweg ist nicht geplant. Dort wo es vertretbar ist, werden entsprechende Angebote erhalten oder teilweise neu geschaffen. Im Rahmen des Planungsprozesses wird der Magistrat eine Parkraumbilanz erstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7441

  • Regenwassersammelbecken
    STOB 6
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1883 Betreff: Regenwassersammelbecken Die Stadt betreibt und plant an mehreren Stellen im Stadtgebiet die Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung von Stadtgrün. Im Rahmen der Erschließung von Neubaugebieten berücksichtigt die Stadtverwaltung schon seit Jahren einen ökologischen Umgang mit Regenwasser. In diesem Rahmen werden auch Regenwassernutzungsaspekte einbezogen und umgesetzt. Es können hier nur Beispiele aufgeführt werden. Eine umfassende Zusammenstellung liegt nicht vor. Ein Beispiel ist das Baugebiet Riedberg. Der dortige Kätcheslachweiher ist ein dem Hochwasserschutz dienendes Rückhaltebecken und wird als Teich mit Dauerstau betrieben. Daraus kann Regenwasser für die Bewässerung entnommen werden. Ein aktuelles Beispiel ist das Baugebiet "Schönhofviertel", bei dem über Rasenmulden gereinigtes Regenwasser Zisternen für die Parkbewässerung befüllt, bevor es in den Ochsengraben abgeleitet wird. Weitere Projekte im Rahmen des Forschungsprojektes "INTERESS-I" sind: - die "Grüne Säule" in der Freiligrathstraße, wo privates Regenwasser in einen öffentlichen Speicher im Straßenraum abgeleitet wird (2024 umgesetzt), sowie - die "Alternative Bewässerung der Taunusanlage", wo für die Grünanlagen-Bewässerung Regenwasser und Grundwasser in Becken zusammengeführt wird (in Planung). Gerade im Hinblick auf die grundstücksübergreifende Nutzung von Regenwasser für die Grünanlagen wurden bereits einige weitere Projekte umgesetzt und es sind Projekte in der Prüfung bzw. Planung. So wurden und werden zwei innerstädtische Zisternen-Standorte auf Kirchengelände (Dom und Liebfrauenkirche) untersucht. Regenwassersammelbecken werden als Bestandteil der Abwasseranlagen in großer Zahl und unterschiedlichster Form betrieben (Regenrückhaltebecken oder Stauraumkanäle, Becken in unterirdischer Beton- oder auch offener Erdbauweise u.a.m.). Diese dienen nahezu vollständig der Zwischenspeicherung des Abwassers, bei dem es sich in den meisten Fällen um Mischwasser handelt, und müssen für nachfolgende Regenereignisse rechtzeitig wieder leerlaufen. Das ablaufende Abwasser muss dem Reinigungsprozess der Kläranlagen zugeführt werden. Das im Trennsystem zwischengespeicherte Regenwasser (Abwasser) ist in der Regel aus Qualitätsgründen nicht zur direkten Bewässerung von Stadtgrün geeignet, da z.B. der Abfluss von Straßenoberflächen angeschlossen ist. Um Becken für die Speicherung zu nutzen, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Auf die Fragestellung Starkregen und Speicherung von Niederschlagswasser für längere Trockenperioden geht die Stadtverwaltung durch Planung von Maßnahmen im Rahmen übergreifender "Blau-Grüner Projekte" zur Klimawandelanpassung ein. Vorrangige Zielsetzung ist wie bei den Neubaugebieten die Annäherung an den natürlichen Wasserkreislauf. So kann durch die Regenwasser-Versickerung in das Grundwasser der teure Bau und Betrieb von Betonspeichern vermieden werden. Die bei der oberflächigen Führung des Regenwassers stattfindende Verdunstung ist ein wichtiges Element für gesunde Lebensverhältnisse in der Stadt, gerade im Sommer. Die stärkeren und häufigeren Niederschläge (Starkregen) erfordern größere Speicher, welche in großen Teilen der Stadt aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht realisierbar sind. Außerdem würden auch diese Speicher längere Trocken- bzw. sogar Hitzephasen nicht überbrücken. Ziel ist also die Versickerung und Nutzung des Grundwasserspeichers sowie eine Verdunstung zur Verbesserung des Stadtklimas. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1048

  • Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der U-Bahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen
    STOB 5
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1884 Betreff: Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle "Westend" der U-Bahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) hat den Aufzug sowie alle damit verbundenen baulichen Maßnahmen gemäß des geltenden Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt. Die auf der Westseite vorhandenen Poller wurden im Rahmen der Planfeststellung errichtet und dienen dem baulichen Schutz des Aufzugs als technischer Anlage. Auf der Ostseite befinden sich Standard-Poller, wie sie in Frankfurt allgemein zum Verhindern des Befahrens von Gehwegen und Verkehrsinseln eingesetzt werden. Diese wurden von der VGF freiwillig ergänzt, obwohl sie im Planfeststellungsverfahren nicht vorgesehen waren. Der Magistrat weist darauf hin, dass sich der Fußverkehr auf der Ostseite in einem öffentlichen Verkehrsraum befindet, der - wie an anderen vergleichbaren Standorten - nicht mit besonderen Schutzmaßnahmen gegen Fahrzeugverkehr ausgestattet ist. Für den Schutz von Passantinnen und Passanten bestehen keine Anhaltspunkte für eine besondere Gefährdungslage, die über die üblichen städtischen Sicherheitsstandards hinausgehende Maßnahmen erforderlich machen würde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368

  • Barrierefreie Querung rund um den Rohmerplatz gewährleisten
    STOB 11
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1885 Betreff: Barrierefreie Querung rund um den Rohmerplatz gewährleisten Zu 1. und 2. Generell können im angeregten Bereich Pflanzkübel aufgestellt werden. Voraussetzung dafür ist ein Antrag des Ortsbeirats beim Grünflächenamt (E-Mail: mitmachen.amt67@stadt-frankfurt.de). Eine Patin oder ein Pate müssen dabei benannt werden. Weitere Informationen sind unter https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/aktivitaeten/gaertnern/baum-beet-ku ebel-patenschaften zu finden. Das Grünflächenamt berät dazu, welche Bepflanzung sich an diesem schattigen Standort anbietet. Zu 3. Der Rohmerplatz befindet sich generell in einem verkehrssicheren Zustand. Falsch und behindernd abgestellte Fahrzeuge können der Verkehrsüberwachung gemeldet werden. In der Vergangenheit wurden an den relevanten Übergängen Bordsteinabsenkungen vorgenommen und durch Sperrmarkierungen sowie durch Poller abgesichert. Sofern eine solche Maßnahme an weiteren Bereichen angeregt wird, prüft der Magistrat die Umsetzungsmöglichkeit und wird gegebenenfalls aktiv. Ein aktueller Handlungsbedarf besteht derzeit aus Sicht des Magistrats nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7145

  • Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch reformierten Gemeinde Frankfurt am Main
    STOB 5
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1886 Betreff: Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch reformierten Gemeinde Frankfurt am Main Die derzeitige Leitlinienmarkierung vor dem Gemeindezentrum stellt die Parkordnung der Schrägparkplätze zwar eindeutig dar, um dem Anliegen dennoch Rechnung zu tragen und die geltende Regelung zu verdeutlichen, wird ein liegendes Kreuz auf der Fahrbahn zwischen den Leitlinien - analog der bereits vorhandenen künstlichen Gehwegnase im Kurvenbereich Freiherr-vom-Stein-Straße/ Staufenstraße - markiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7150

  • Großbaustelle Bockenheimer Landstraße
    STOB 6
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1887 Betreff: Großbaustelle Bockenheimer Landstraße Unabhängig von der aktuellen Anregung hat die Mainova dem Ortsbeirat im Mai ein Angebot zur Vorstellung der Baumaßnahme unterbreitet. Die gemeinsame Projektvorstellung von der Mainova und der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) ist für die Ortsbeiratssitzung am 27.10.2025 vorgesehen. Gerne geht der Magistrat auch schon im Zuge dieser Anregung auf einzelne Aspekte ein: Zu 1. und 2. Im Jahr 2024 hat die Mainova einen umfassenden Fernwärme-Transformationsplan entwickelt, der die Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung und den massiven Ausbau des Fernwärmenetzes beschreibt. Dieses wird in seiner Gesamtlänge von heute 316 Kilometern in den kommenden Jahren mehr als verdoppelt. Ziel ist es, zukünftig bis zu 40 Prozent des Wärmebedarfs in Frankfurt mit klimaneutraler Fernwärme abzudecken. Zudem sollen im Auftrag des Magistrats städtische Liegenschaften, die bisher mit Erdgas beheizt wurden, in den kommenden Jahren an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. In diesem Zuge nehmen die Mainova beziehungsweise NRM verschiedene Erneuerungs- und Ausbauarbeiten im Bereich der Wärme- sowie Stromnetze vor und verstärken diese. Eine dieser Maßnahmen findet abgestimmt und gebündelt im Ortsbezirk 2 im Bereich der Bockenheimer Landstraße statt. Um Synergien zu nutzen, arbeiten die Mainova und die NRM dort parallel am Fernwärme- und Stromnetz. Da beispielsweise die Fernwärmerohre und Hochspannungsleitungen direkt unter der Fahrbahn verlaufen, muss ein Großteil der Arbeiten im Fahrbahnbereich der Bockenheimer Landstraße erfolgen. Zusätzlich wird es aufgrund der beengten Platzverhältnisse durch große Grabenbreiten sowie der erforderlichen Baustellenandienung zu Beeinträchtigungen des Verkehrs kommen. Die Wahl einer Einbahnstraße in Richtung Osten führt zu geringeren Verkehrsbelastungen. Hinzu kommt, dass dies auch die Vorzugsrichtung für Einsatzfahrten der Branddirektion ist. Um etwa den Verkehrsfluss im Baustellenbereich nicht zu stören, wird die Bushaltestelle "Palmengartenstraße" verlegt auf Höhe Bockenheimer Landstraße 111. Für den Kfz-Verkehr in Ost-West-Richtung sind drei Umleitungsstrecken eingerichtet: 1. Mainzer Landstraße - Friedrich-Ebert-Anlage - Senckenberganlage 2. Reuterweg - Bremer Straße - Eschersheimer Landstr. - Miquelallee - Zeppelinallee 3. Freiherr-vom-Stein-Straße - Friedrichstraße - Siesmayerstraße. Zu 3. Die angrenzenden Straßen sind immer nur abschnittsweise betroffen. Das erste NRM-Projekt erstreckt sich insgesamt auf die gesamte Bockenheimer Landstraße, unterteilt sich jedoch in der Hälfte auf zwei Abschnitte sowie jeweils in Nord- und Südseite. Insgesamt entstehen dadurch vier Bauabschnitte. 2026 kommt in der Bockenheimer Landstraße das Fernwärme Projekt der Mainova zwischen Palmengarten- und Feuerbachstraße dazu. Ein weiteres Ausbauprojekt der NRM betrifft neben der Bockenheimer Landstraße auch den Grüneburgweg sowie die Mylius- und Ulmenstraße. Die Feuerbachstraße ist durch eine Kanalsanierung in geschlossener Bauweise der Stadtentwässerung mit einer Baugrube betroffen sowie durch den Fernwärme-Anschluss der städtischen Liegenschaften, der hier zur Elsa-Brändström-Schule geht und auch den Kettenhofweg und die Lindenstraße betrifft. Eine weitere geplante Fernwärmeversorgungsleitung der Mainova geht von der Feuerbachstraße über den Westendplatz, die Westendstraße und die Erlenstraße bis in Höhe der Friedrich-Ebert-Anlage. Hierbei bedarf es noch der verkehrlichen Koordinierung, sobald der Bereich rund um die Feuerbachstraße und Ulmenstraße abgestimmt ist. Zu erwähnen sind zudem anstehende Arbeiten der Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH im Kettenhofweg. Für die Knotenpunkte der betroffenen Lichtsignalanlagen liegen Verkehrszahlen vor. Bei der Planung wird angestrebt, den Kfz-Verkehr aus den Nebenstraßen möglichst leistungsfähig zu halten. Zu 4. An der nördlichen Seite zwischen der Alten Oper und der Straße Oberlindau ist bereits heute der Gehweg gesperrt und es muss auf die Südseite ausgewichen werden. Das liegt am dortigen privaten Hochbau und bleibt auch in den kommenden Jahren so. Zwischen der Palmengartenstraße und der Zeppelinallee wird der Gehweg in provisorisch verlegter Lage auf der Nordseite aufrechterhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7148

  • Verkehrsfluss verbessern - Bordstein an der „Konstablerwache“ absenken
    STOB 12
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1888 Betreff: Verkehrsfluss verbessern - Bordstein an der "Konstablerwache" absenken Der Magistrat hat die Situation vor Ort überprüft und kann der Anregung nicht entsprechen. Gegen die Absenkung des Bordsteins im Bereich des Mülltonnenplatzes an der Konstablerwache spricht die unmittelbare Lage an einer bestehenden Bushaltestelle. Die Fläche dient Fahrgästen als Wartebereich. Bauliche Veränderungen würden hier Sicherheit und Komfort der Wartenden erheblich beeinträchtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7069

  • Mindestgehwegbreite in der Schwalbacher Straße sicherstellen
    STOB 12
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1889 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Schwalbacher Straße sicherstellen Es wird auf die ST 1435/24 zur Anregung des Ortsbeirats OM 5398 vom 23.04.2024 verwiesen. Hier wurde bereits die Aufstellung von Fahrradbügeln vor den Hausnummern 40 und 45 gefordert. Die Umsetzung erfolgte Anfang Juli 2025 und der Gehweg wurde für entsprechendes Parken beschildert. Der Anregung - weitere bauliche Maßnahmen vor der Hausnummer 47 durchzuführen - wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7160

  • Der Magistrat wird gebeten, den Mittelstreifen der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Hafentunnel auf voller Länge intensiv zu begrünen.
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1890 Betreff: Der Magistrat wird gebeten, den Mittelstreifen der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Hafentunnel auf voller Länge intensiv zu begrünen. Im Mai dieses Jahres hat der Magistrat eine für den Standort angepasste extensive Begrünung ausgesät, die mit Sedum-Sprossen ergänzt worden ist. Aufgrund der Trockenheit im Mai und Juni ist die Begrünung allerdings nicht vollständig gekeimt. Seit Ende Juni wird der Streifen intensiv gepflegt und gewässert, sodass mittlerweile das Saatgut gekeimt hat und die Fläche nach und nach begrünt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7164

  • Fuß- und Radweg an der nördlichen Seite der Main-Neckar-Brücke endlich barrierefrei und sicher gestalten
    STOB 1
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1891 Betreff: Fuß- und Radweg an der nördlichen Seite der Main-Neckar-Brücke endlich barrierefrei und sicher gestalten Die Planung eines barrierefreien Zugangs auf der Nordseite der Main-Neckar-Brücke ist bereits angelaufen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist eine Lösungsfindung allerdings sehr komplex und es wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Sobald ein Entwurf für den barrierefreien Zugang vorliegt, wird der Magistrat den Ortsbeirat informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7168

  • Falschparken vor der Gutleutstraße 1 beenden
    STOB 2
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1892 Betreff: Falschparken vor der Gutleutstraße 1 beenden Absperrung vor Liegenschaft Gutleutstraße 1: Die Absperrung wird instandgesetzt. Der Verlängerung in südwestliche Richtung bis zu dem vorhandenen Verkehrszeichen (VZ) 283-10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Absolutes Haltverbot - Anfang - Aufstellung rechts" wird ebenfalls entsprochen. Eine Verlängerung in den Kurvenreich ist allerdings aufgrund der Schleppkurve größerer Fahrzeuge (Bus-, LKW-, Einsatz- und Rettungsverkehr) nicht möglich. Gleiches gilt für Poller oder Fahrradbügel. Die bestehende Haltverbotsbeschilderung wird mittels VZ 283-20 StVO "Absolutes Haltverbot - Ende - Aufstellung rechts" bis zur Lichtzeichenanlage fortgeführt. Gegenüberliegende Seite der Gutleutstraße: Eine Lösung mit Pollern oder anderen baulichen Elementen lässt sich aufgrund der Schleppkurve des Bus-, LKW-, Einsatz- und Rettungsverkehrs nicht realisieren. An der Örtlichkeit gilt bereits ein ortfestes Haltverbot mittels VZ 283 ff. StVO. Die Hervorhebung dieses Haltverbots durch eine zusätzliche Grenzmarkierung ist nicht zulässig. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift 2025 zum VZ 299 StVO Randnummer II ist eine Grenzmarkierung an solchen Stellen nicht anzuwenden, an denen sich ein Halt- und Parkverbot sonst nicht durchsetzen lässt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7166

  • Die Fahrbahn ist kein Parkplatz - Schluss mit Bus-Blockade auf der Europa-Allee
    STOB 10
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1893 Betreff: Die Fahrbahn ist kein Parkplatz - Schluss mit Bus-Blockade auf der Europa-Allee Zunächst sei erwähnt, dass die Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der originären Zuständigkeit der Städtischen Verkehrspolizei liegt. Die Landespolizei ist außerhalb der Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen ihrer taktischen und personellen Möglichkeiten zuständig. Die Europa-Allee wird bereits mit einer vergleichsweise hohen Kontrolldichte vom Außendienst überwacht, zuletzt am 02.08.2025 (Stand 04.08.2025). Häufig handelt sich aufgrund hohen Parkdrucks vornehmlich um vorsätzliche Parkverstöße, bei denen eine Sanktion oft billigend in Kauf genommen wird. Gerade bei einem wechselnden Personenkreis ist ein Lerneffekt durch repressive Mittel kaum zu erwarten. Mit Mitteln der Verkehrsüberwachung lassen sich Parkverstöße nur eindämmen und nicht nachhaltig verhindern. Der Anregung, eine Regelung für den ungehinderten Linienverkehr der Buslinie in der Pariser Straße / Ecke Europa-Allee zu finden, wird teilweise entsprochen: Es wird die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbotes (Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) mit dem Zusatz "Lieferverkehr frei" (VZ 1026-35 StVO) und "Montag bis Freitag, 08.00 Uhr - 16.00 Uhr" in der Parkbucht der Europa-Allee vor Hausnummern 130/132 angeordnet. An Samstagen kann durch die städtische Verkehrspolizei keine Kontrolle des Haltverbotes erfolgen, weshalb dieses nicht an Samstagen gelten soll. Ferner wird das eingeschränkte Haltverbot in der Parkbucht auf 15 Meter beschränkt. Eine Markierung auf der Fahrbahn, wie vorgeschlagen, ist im Kreuzungsbereich weder notwendig noch statthaft. Bei dem angesprochenen Parken von Fahrzeugen auf der Fahrbahn handelt es sich um vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen. Das angesprochene eingeschränkte Haltverbot-Mitte-Schild, VZ 283-30 StVO, steht mittig in der Pariser Straße und ist gut einsehbar. Ein weiteres Versetzen der Position ist nicht angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7162

  • Galluswarte: Gefährliches Parken auf dem Gehweg unterbinden
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1894 Betreff: Galluswarte: Gefährliches Parken auf dem Gehweg unterbinden Der Magistrat wird die Anregung nicht umsetzen, da der angegebene Bereich klar geregelt ist. Bei den illegal abgestellten Fahrzeugen handelt es sich um ein vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, das von der Ordnungsbehörde entsprechend geahndet wird. Gegen eine bauliche Absicherung mittels Stahlabweisern spricht zudem die Weitläufigkeit des Bereichs. Eine lückenlose Absicherung mit Pollern würde erhebliche bauliche Eingriffe erfordern und unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. Eine effektive Unterbindung des Gehwegparkens ist zudem nicht möglich, da weiterhin die Möglichkeiten einer Zufahrt über angrenzende Flächen, insbesondere über die dort vorhandene Bushaltestelle sowie den parallel verlaufenden Radweg bestehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6926

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