Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch reformierten Gemeinde Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch reformierten Gemeinde in Frankfurt am Main zu verbessern. Dies soll durch die Anbringung eines liegenden Kreuzes auf der Fahrbahn geschehen, um die geltende Regelung zu verdeutlichen und den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen Rechnung zu tragen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die derzeitige Leitlinienmarkierung vor dem Gemeindezentrum stellt die Parkordnung der Schrägparkplätze zwar eindeutig dar, um dem Anliegen dennoch Rechnung zu tragen und die geltende Regelung zu verdeutlichen, wird ein liegendes Kreuz auf der Fahrbahn zwischen den Leitlinien - analog der bereits vorhandenen künstlichen Gehwegnase im Kurvenbereich Freiherr-vom-Stein-Straße/ Staufenstraße - markiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2025OMOM 7150Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelischreformierten Gemeinde Frankfurt am MainDirektanregung
- 10. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1886Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch reformierten Gemeinde Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab