Angekündigte Stahlabweiser in der Königsteiner Straße liefern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat den Standort geprüft und kann im Bereich der Königsteiner Str. 130-132 keine weiteren Stahlabweiser auf dem Gehweg anbringen. Es handelt sich um einen Zufahrtsbereich für zwei Liegenschaften, der als Gehwegüberfahrt hergestellt ist. Die Flächen sind eindeutig geregelt.