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Grundsätzliches Halte-/Parkverbot während der Sommermonate auf der Straße An der Sandelmühle

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Ein Zusatzzeichen mit Monatsangaben ist in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass im Bereich der 6-Meter-Fahrbahn (Hausnummern 38-40) beidseitig ein generelles Haltverbot eingerichtet wird. Im Bereich der Hausnummern 42-44 wird aufgrund der geringeren Straßenbreite einseitig ein absolutes Halteverbot installiert. So besteht auch im Sommer für die Freibadnutzer:innen eine klare Regelung.

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