Heddernheimer Steg mit zweiter Schiene und zweitem Handlauf ausrüsten
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Zugangssituation im Bereich der Treppenanlage des Heddernheimer Stegs aufgrund der Anregung nochmals überprüft und sieht vom Einbau einer weiteren Schiene und eines mittigen Handlaufs ab. Eine zweite Schiene würde zu weit in den Verkehrsraum der Treppe ragen und somit eine Stolperfalle darstellen. Gegen den Einbau spricht außerdem, dass es keinen genormten Abstand für die Räder Kinderwägen oder Rollatoren gibt, sodass nur ein Teil der Bedürfnisse befriedigt werden könnte. Ein zusätzlicher Handlauf in Treppenmitte ist aufgrund der Treppenbreite baurechtlich weder notwendig noch sinnvoll. Damit würden im Begegnungsfall die Abstände zwischen den Geländern zu stark verringert. Generell weist der Magistrat darauf hin, dass ein barrierefreier Zugang über die Aufzugsanlage sichergestellt ist.