Heddernheimer Steg mit zweiter Schiene und zweitem Handlauf ausrüsten
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Ausstattung des Heddernheimer Stegs mit einer zweiten Schiene und einem mittigen Handlauf geprüft und entschieden, darauf zu verzichten. Die Gründe sind, dass eine zweite Schiene eine Stolperfalle darstellen würde und ein zusätzlicher Handlauf baurechtlich nicht notwendig ist. Der barrierefreie Zugang über die Aufzugsanlage bleibt jedoch gewährleistet.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Zugangssituation im Bereich der Treppenanlage des Heddernheimer Stegs aufgrund der Anregung nochmals überprüft und sieht vom Einbau einer weiteren Schiene und eines mittigen Handlaufs ab.
Eine zweite Schiene würde zu weit in den Verkehrsraum der Treppe ragen und somit eine Stolperfalle darstellen. Gegen den Einbau spricht außerdem, dass es keinen genormten Abstand für die Räder Kinderwägen oder Rollatoren gibt, sodass nur ein Teil der Bedürfnisse befriedigt werden könnte.
Ein zusätzlicher Handlauf in Treppenmitte ist aufgrund der Treppenbreite baurechtlich weder notwendig noch sinnvoll. Damit würden im Begegnungsfall die Abstände zwischen den Geländern zu stark verringert.
Generell weist der Magistrat darauf hin, dass ein barrierefreier Zugang über die Aufzugsanlage sichergestellt ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2025OMOM 7233Heddernheimer Steg mit zweiter Schiene und zweitem Handlauf ausrüstenDirektanregung
- 10. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1863Heddernheimer Steg mit zweiter Schiene und zweitem Handlauf ausrüstenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab