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Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Ja, die Brücke, die von der Hohemarkstraße zur U-Bahn Haltestelle "Wiesenau" führt, soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Zu
  2. Das Bestandsbauwerk besteht aus einer Holzkonstruktion aus dem Jahr
  3. An der Holzkonstruktion wurden in der Vergangenheit mehrfach Holzbauteile ausgetauscht und beschichtet. Dennoch hat Holz eine eingeschränkte Lebensdauer. Die Holzkonstruktion ist insbesondere durch die Nähe zum Urselbach sowie durch die Vielzahl an Bäumen in der Umgebung einem feuchten Mikroklima ausgesetzt. Eine Verdunstung wird durch das Blätterdach der Bäume verhindert. Dies fördert negative Einflüsse für das Holz, beispielsweise einen Befall mit Pilzen und Schwämmen. Eine Instandsetzung wäre wirtschaftlich nicht darstellbar. Zu
  4. Die neue Brücke ist als reine Stahlkonstruktion mit beidseitigem Füllstabgeländer geplant. Aus Gründen des Hochwasserschutzes entfällt die Mittelstütze im Bachbett. Die Breite zwischen den Geländern kann von derzeit 1,74 auf 3,00 Meter aufgeweitet werden. Zu
  5. und
  6. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im Herbst 2027/Frühjahr 2028 beginnen und nach jetzigem Stand rund ein Jahr dauern. Durch den hohen Vorfertigungsgrad der Stahlkonstruktion ist die Bauzeit gegenüber einer örtlichen Herstellung vergleichsweise kurz. Zu
  7. Während der Bauarbeiten ist ein Zugang von der Hohemarkstraße zur U-Bahn-Station Wiesenau nicht möglich. Der Neumühlenweg parallel zur U-Bahn-Trasse wird ebenfalls gesperrt sein. Der Zugang zur U-Bahn-Station aus nördlicher Richtung (Riedberg, Mertonviertel) kann während der Bauarbeiten erhalten werden. Für den Fuß- und Radverkehr werden umfangreiche Umleitungsbeschilderungen aufgestellt. Der Magistrat wird außerdem die betroffenen Schulen hinsichtlich der Auswirkungen auf den Schulweg gezielt unterrichten. Zu
  8. Ein Neubau der Brücke ist aufgrund der derzeitigen technischen Vorgaben nicht in derselben Optik möglich. Hierzu zählt beispielsweise, dass Geländerfüllstäbe wegen der Gefahr des Überkletterns nicht horizontal verlaufen dürfen, was aktuell noch der Fall ist. Zu
  9. Die Pläne für den Neubau der Brücke können dem Ortbeirat zu gegebener Zeit vorgestellt werden.

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