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Galluswarte: Gefährliches Parken auf dem Gehweg unterbinden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat wird die Anregung nicht umsetzen, da der angegebene Bereich klar geregelt ist. Bei den illegal abgestellten Fahrzeugen handelt es sich um ein vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, das von der Ordnungsbehörde entsprechend geahndet wird. Gegen eine bauliche Absicherung mittels Stahlabweisern spricht zudem die Weitläufigkeit des Bereichs. Eine lückenlose Absicherung mit Pollern würde erhebliche bauliche Eingriffe erfordern und unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. Eine effektive Unterbindung des Gehwegparkens ist zudem nicht möglich, da weiterhin die Möglichkeiten einer Zufahrt über angrenzende Flächen, insbesondere über die dort vorhandene Bushaltestelle sowie den parallel verlaufenden Radweg bestehen.