Die Fahrbahn ist kein Parkplatz - Schluss mit Bus-Blockade auf der Europa-Allee
Stellungnahme des Magistrats
Zunächst sei erwähnt, dass die Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der originären Zuständigkeit der Städtischen Verkehrspolizei liegt. Die Landespolizei ist außerhalb der Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen ihrer taktischen und personellen Möglichkeiten zuständig. Die Europa-Allee wird bereits mit einer vergleichsweise hohen Kontrolldichte vom Außendienst überwacht, zuletzt am 02.08.2025 (Stand 04.08.2025). Häufig handelt sich aufgrund hohen Parkdrucks vornehmlich um vorsätzliche Parkverstöße, bei denen eine Sanktion oft billigend in Kauf genommen wird. Gerade bei einem wechselnden Personenkreis ist ein Lerneffekt durch repressive Mittel kaum zu erwarten. Mit Mitteln der Verkehrsüberwachung lassen sich Parkverstöße nur eindämmen und nicht nachhaltig verhindern. Der Anregung, eine Regelung für den ungehinderten Linienverkehr der Buslinie in der Pariser Straße / Ecke Europa-Allee zu finden, wird teilweise entsprochen: Es wird die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbotes (Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) mit dem Zusatz "Lieferverkehr frei" (VZ 1026-35 StVO) und "Montag bis Freitag, 08.00 Uhr - 16.00 Uhr" in der Parkbucht der Europa-Allee vor Hausnummern 130/132 angeordnet. An Samstagen kann durch die städtische Verkehrspolizei keine Kontrolle des Haltverbotes erfolgen, weshalb dieses nicht an Samstagen gelten soll. Ferner wird das eingeschränkte Haltverbot in der Parkbucht auf 15 Meter beschränkt. Eine Markierung auf der Fahrbahn, wie vorgeschlagen, ist im Kreuzungsbereich weder notwendig noch statthaft. Bei dem angesprochenen Parken von Fahrzeugen auf der Fahrbahn handelt es sich um vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen. Das angesprochene eingeschränkte Haltverbot-Mitte-Schild, VZ 283-30 StVO, steht mittig in der Pariser Straße und ist gut einsehbar. Ein weiteres Versetzen der Position ist nicht angebracht.