Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!

Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.

Alle Vorlagen

Vorlage
Idee
Zahl = Kartenpunkte
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Vorlagen-Typ

Suchergebnisse

Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.18 Archäologisches Museum „Archäologischen Rundweg“ zu NIDA-Heddernheim erneuern
    OFOB 8
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 640/8 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.18 Archäologisches Museum "Archäologischen Rundweg" zu NIDA-Heddernheim erneuern Vorgang: OM 6450/25 OBR 8; ST 1796/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Stadtverwaltung vorzuschlagen: Für die Instandsetzung und Aktualisierung der im Ortsbezirk 8 vorhandenen Info-Tafeln zur Römerstadt "NIDA" sowie zur Herstellung einer entsprechenden Tafel mit Informationen zur "Frankfurter Silberinschrift" an der Ecke Heilmannstraße/Kransberger Weg werden dem Budget des Archäologischen Museums 20.000 EUR zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Ein Budgetübertrag ist möglich. Begründung: Die im Jahr 2000 zwischen der modernen Wohnbebauung aufgestellten zwölf Informationstafeln sind teils verschmutzt, teils beschmiert und müssen gereinigt sowie ggf. instandgesetzt werden. Die Tafeln sind außerdem inhaltlich zu aktualisieren, da es neue Funde und Befunde gegeben hat. Mit "Lebensbildern", Plänen und Fotos wirft dieser "Archäologische Rundweg" ein Schlaglicht auf das antike Leben in NIDA-Heddernheim. Er ist unbedingt wie vom Ortsbeirat angeregt durch eine Tafel zur "Frankfurter Silberinschrift" zu ergänzen (ST 1796 v. 31.10.2025). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6450 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1796 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 125 2025 Die Vorlage OF 640/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen
    OFOB 8
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 641/8 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen Vorgang: M 14/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Stadtverwaltung vorzuschlagen: Zur Realisierung von Maßnahmen aus dem "Rahmenplan Niederursel" sind ausreichende Haushaltsmittel bereitzustellen, insbesondere um in den Bereichen Alt-Niederursel, Dorfwiesenweg, Werner-von-Ursel-Platz, Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, in den Kreuzungsbereichen Kirchgartenstraße / Schüttgrabenstraße, im Karl-Kautsky-Weg sowie im sogenannten "Tankstellendreieck" endlich Teile des Plans umsetzen umzusetzen. Begründung: Der Rahmenplan Niederursel (Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 14) zeigt für den denkmalgeschützten alten Ortskern eine planerische Zukunftsperspektive für die nächsten 10 bis 15 Jahre (seit 2015) auf. Im Zuge der vom Magistrat durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraums im Bereich Alt-Niederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche die größte Bedeutung für die Bewohner des Stadtteils hat. Insbesondere ist die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund der schmalen Bordsteine problematisch. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 126 2025 Die Vorlage OF 641/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßenabschnitts der Heddernheimer Landstraße
    OFOB 8
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 642/8 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßenabschnitts der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 sind auskömmliche Mittel für die Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und der Dillenburger Straße einzustellen. Priorität hat dabei die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereichs Heddernheimer Landstraße / Dillenburger Straße in Höhe der Abfallverbrennungsanlage (AVA). Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen der Stadtbahnstation "Heddernheimer Landstraße" und der Dillenburger Straße eine stark befahrene Gewerbestraße, insbesondere durch die Fahrzeuge der FES sowie den von der AVA abfahrenden Schwerlastverkehr in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße oder Eschersheimer Landstraße. Bisher werden die immer wieder auftretenden Schadstellen nur geflickt, was zu teilweise erheblichen Verwerfungen auf der Fahrbahndecke geführt hat. Diese Wegeverbindung stellt auch eine bedeutende Radroute von Niederursel in Richtung Stadtmitte dar. Entsprechend ist sie in einen ansprechenden und sicheren Zustand zu versetzen. Zwar wurde der Straßenbelag der Aufstellflächen im Kreuzungsbereich in Höhe der AVA halbseitig auf etwa 80 bis 100 Meter erneuert, dennoch befindet sich der überwiegende Teil in sehr schlechtem Zustand. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 127 2025 Die Vorlage OF 642/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Tenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Kleintierzuchtanlage am Max-Kirschner-Weg
    OFOB 8
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 649/8 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Kleintierzuchtanlage am Max-Kirschner-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Kleintierzuchtwesen im Ortsbezirk 8 ist sichtbar auf dem Rückzug. In den Stadtteilen des Nordwestens gibt es noch eine Zuchtanlage im Max-Kirschner-Weg. Diese ist augenscheinlich in die Jahre gekommen, nachdem der zuständige Verein Heddernheimer Kleintierzüchter e.V. über Jahrzehnte eine herausragende Rolle im Vereinsleben von Heddernheim gespielt hat. Zu den öffentlichen, früher gut besuchten Kleintierschauen gab es schon seit Jahren keine Einladung mehr. Der Verein ist dem Kreisverband der Rassegeflügelzüchter e.V. angeschlossen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Bezieht der Verein Heddernheimer Kleintierzüchter e.V. aktuell Zuschüsse aus den für das Kleintierzuchtwesen im Haushalt der Stadt Frankfurt bestehenden Budgets zur Förderung der Jugendarbeit, der Tierschauen und der Bauunterhaltung der Farmanlagen? Wenn ja, welche und wenn nein, wann zuletzt? 2. Befindet sich die Farmanlage auf einem städtischen Grundstück und wenn ja, wie lange läuft der Miet-/Pachtvertrag noch? 3. Gibt es nach Kenntnis des Magistrats Planungen, die Zuchtanlage am Max-Kirschner-Weg zu modernisieren oder besteht perspektivisch die Möglichkeit, die Fläche für eine Kinderspielnutzung zu gewinnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1338 2025 Die Vorlage OF 649/8 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2025
    OFOB 8
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 650/8 Betreff: Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird unter Hinweis auf den Beschluss § 4994 (E160/2024) aufgefordert, sich gemäß dem vom Vereinsring Heddernheim e.V. vorliegenden Schreiben an den Kosten für den Heddernheimer Weihnachtsmarkt am 14.12.2025 zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen. Begründung: Der Vereinsring Heddernheim organisiert das nicht kommerzielle Stadtteilfest unter Vorlage eigener Mittel. Die Kosten sollen aus dem Budget für Stadtteilfeste aus dem Haushalt 2025 übernommen werden. Ein Zuschuss von bis zu 6000,-€ je Veranstaltung ist möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 126 2025 Die Vorlage OF 650/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einen mutigen Arzt ehren - Hans Mausbach in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen aufnehmen
    OFOB 8
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 651/8 Betreff: Einen mutigen Arzt ehren - Hans Mausbach in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen aufnehmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Namen von Dr. Hans Mausbach (1936-2022) in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen aufzunehmen. Begründung: Der Mediziner Hans Mausbach war Chirurg und Professor für Sozialmedizin an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Seit den späten 1960er-Jahren setzte er sich mit großem Engagement und persönlichem Einsatz für eine soziale und menschliche Medizin ein. Im Jahr 1970 sorgte er - als angestellter Arzt des Frankfurter Nordwestkrankenhauses - mit dem von Radio Bremen produzierten Film "Halbgott in Weiß" für Aufsehen in der deutschen Ärzteschaft. Darin kritisierte er die zunehmende Kommerzialisierung des Gesundheitswesens, das Hierarchiedenken in der Ärzteschaft und belegte diese Missstände anhand konkreter Beispiele aus seinem eigenen Arbeitsumfeld. Mausbach wurde entlassen und aus der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie ausgeschlossen. Sein "Fall" bereitete den Boden für Reformen im ärztlichen Berufsstand, der heute von einer flachen Hierarchie mit kollegialem Austausch geprägt ist. Hans Mausbach wohnte bis zuletzt in der Frankfurter Nordweststadt und hat sich u.a. in einem Arbeitskreis für den Erhalt des Gemeindezentrums im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 eingesetzt, das heute als Tassilo-Sittmann-Haus ein wichtiger sozialer Treffpunk ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7845 2025 Die Vorlage OF 651/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wie chaotisch wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8?
    OFOB 8
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 652/8 Betreff: Wie chaotisch wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die folgenden Fragen zu beantworten: - Wie viele Erstklässler werden im Ortsbezirk 8 im nächsten Jahr voraussichtlich eingeschult? - Wie viele Eltern der Erstklässler werden Ihren Anspruch auf Ganztagesbetreuung nach der Erwartung / Planung des Magistrats geltend machen? - Wie viele Betreuungsplätze im Ortsbezirk 8 werden im nächsten Jahr durch Abgänge von Viertklässlern voraussichtlich frei? - Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Hortplätze? - Wer koordiniert die Vergabe der Plätze? - Sind die Horte verpflichtet, vorrangig Hortplätze für Erstklässler bereitzustellen? - Wie wird eine Benachteiligung der Zweit-, Dritt- und Viertklässlern, die noch keinen Platz in einer Einrichtung haben und auch noch nicht durch den Ganztagsanspruch abgedeckt sind, bei der Vergabe der Hortplätze vermieden? - Wie wirkt sich die neue Regelung auf die pädagogische Arbeit freier Träger aus, wenn keine jahrgangsgemischten Gruppen mehr gebildet werden könnten? Angesichts der Dringlichkeit des Anliegens bittet der Ortsbeirat um eine Stellungnahme des Magistrats innerhalb von drei Monaten. Begründung: Ab dem 01.01.2026 hat jeder Erstklässler im Ortsbezirk 8 einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung durch Schule oder ortsansässige Einrichtungen. Aktuell ist im Ortsbezirk 8 jedoch kein Pakt für die Ganztagsschule umgesetzt. Die beiden Grundschulen - Heinrich-Kromer-Schule und Erich-Kästner-Schule - sind nach aktuellem Kenntnisstand nicht ganztagsfähig. Besonders an der Heinrich-Kromer-Schule fehlt die Infrastruktur für eine Mittagsversorgung in den bestehenden Räumlichkeiten. Wenn die Horte verpflichtet sind, vorrangig Hortplätze für Erstklässler bereitzustellen, werden die Zweit-, Dritt- und Viertklässlern, die noch keinen Platz in einer Einrichtung haben und auch noch nicht durch den Ganztagsanspruch abgedeckt sind, bei der Vergabe der Hortplätze benachteiligt, da insgesamt zu wenig Plätze zur Verfügung stehen. Die Horte im Ortsbezirk 8 arbeiten bislang häufig mit altersgemischten Gruppen, die altersübergreifendes Lernen ermöglichen und pädagogisch fördern. Wenn in einer Einrichtung künftig nur Erstklässler aufgenommen werden könnten, entstehen homogene Gruppen, was die Arbeitsweise und das pädagogische Konzept grundlegend verändert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1339 2025 Die Vorlage OF 652/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "chaotisch" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verwaltung der Tiefgaragen in der Nordweststadt vor Ort erhalten
    OFOB 8
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 653/8 Betreff: Verwaltung der Tiefgaragen in der Nordweststadt vor Ort erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass mit dem Wechsel des Betreibers des Parkhauses im Nordwestzentrum von der Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) zu Q-Park eine Verwaltungsstelle in der Nordweststadt bestehen bleibt, bei der die Serviceleistungen für die rund 40 Tiefgaragen der PBG in der Nordweststadt für die Nutzer dieser zur Entlastung des öffentlichen Raums wichtigen Parkflächen erbracht werden. Begründung: Bei der bisherigen Servicestelle der PBG im Tiefgeschoss des Nordwestzentrum konnten die Kunden mit kurzem Weg Beratungsgespräche führen, Belegungspläne einsehen oder Schlüssel abholen. Seit dem 3.11.2025 befindet sich diese Servicestelle jedoch in der Firmenzentrale der PBG in der Niddastraße 107 an der Grenze des Gallus zum Bahnhofsviertel. Für die Dauermieter von Parkplätzen in den Nordweststadt-Garagenhäusern der PBG ist dieser Anfahrtweg eine Zumutung. Die im Besitz der ABG Frankfurt Holding GmbH und damit letztlich der Stadt Frankfurt am Main befindliche PBG sollte hier an einer bürgerfreundlichen, wohnortnahen Lösung arbeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7846 2025 Die Vorlage OF 653/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Beschmierungen „Free Gaza“ beseitigen
    OFOB 8
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 654/8 Betreff: Beschmierungen "Free Gaza" beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Ortsbezirk an Wänden, Stromkästen, Brücken, sonstigen Verkehrsanlagen usw. aufgeschmierte Parole "Free Gaza" an Liegenschaften in städtischem Eigentum umgehend zu beseitigen. Begründung: In den vergangenen Monaten ist es während der kriegerischen Auseinandersetzungen im Gaza-Streifen bundesweit und auch in Frankfurt gehäuft zu politisch motivierten Beschmierungen an privaten und öffentlichen Einrichtungen gekommen, insbesondere mit Parolen wie "Free Gaza" oder "Free Palestine". Die Kosten für eine systematische Beseitigung überall werden die Stadtkasse und auch die privaten Eigentümer voraussichtlich nicht bestreiten können. Die Stadt Frankfurt am Main muss nach dem Verständnis des Ortsbeirates aber an Liegenschaften im städtischen Besitz handeln, etwa in der Unterführung von der Feuer- und Rettungswache 21 zur Ernst-Kahn-Straße. Solche Graffiti stellen nicht nur eine rechtswidrige Sachbeschädigung dar, sondern sind in der aktuellen weltpolitischen Lage häufig Ausdruck einseitiger, verkürzter Narrative, die in Teilen antisemitisch instrumentalisiert werden. Die pauschale Verwendung von Slogans wie "Free Gaza" an öffentlichen Orten suggeriert etwa im Hinblick auf das Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 eine vereinfachte Täter-Opfer-Umkehr und kann antisemitische Ressentiments schüren. In einer offenen und demokratischen Gesellschaft darf die Meinungsfreiheit aber kein Deckmantel für Hass, Hetze oder antisemitische Agitation sein - schon gar nicht an öffentlichen Gebäuden, die für unsere demokratischen Institutionen und unsere freiheitliche Grundordnung stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 654/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8038 2026 Die Vorlage OF 654/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und Linke

  • Größerer Papierkorb am Karl-Perott-Platz
    OFOB 8
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 655/8 Betreff: Größerer Papierkorb am Karl-Perott-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Karl-Perott-Platz die beiden Standard-Papierkörbe durch jeweils einen größeren zu ersetzen, zum Beispiel durch den mit größerer Öffnung ausgestatteten Typ "Dinova". Begründung: Aufgrund der Markttage und der verschiedenen öffentlichen Nutzungen (z.B. Flohmarkt und Weihnachtsmarkt des Vereinsrings), aber auch aufgrund der sonstigen Aufenthaltsnutzungen teilweise mit Verzehr von Speisen und Getränken, reichen die Kapazitäten der beiden Standard-FES-Eimer augenscheinlich nicht aus. Pizzakartons passen auch gefaltet kaum in die Mülleimer. Das Modell "Dinova" hat eine breitere Öffnung, durch die nun auch problemlos Pizzakartons passen. Bild: Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich die zuständige Stadtbezirksvorsteherin bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Cohausenstraße - Besseres Durchkommen für Marktbeschicker
    OFOB 8
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 656/8 Betreff: Cohausenstraße - Besseres Durchkommen für Marktbeschicker Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin in der Cohausenstraße anzuberaumen, um mögliche Maßnahmen im Straßenraum zu entwickeln, die an Freitagen ein besseres Durchkommen der Marktbeschicker zum Karl-Perott-Platz ermöglichen. Begründung: Nach Mitteilung von Marktbeschickern wird in der Cohausenstraße oft falsch geparkt, zum Beispiel auf Sperrflächen. Dadurch kommen die Marktautos oft nicht um die Kurve. Ein mit dem Ortsbeirat abzustimmender Ortstermin, möglichst an einem Freitag, soll Maßnahmen entwickeln (Poller, Radbügel), ein ungehindertes Durchkommen in der Cohausenstraße aus Richtung Antoninusstraße zu ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7847 2025 Die Vorlage OF 656/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Tiefgaragenausfahrt Habelstraße 38
    OFOB 8
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 657/8 Betreff: Tiefgaragenausfahrt Habelstraße 38 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, um eine uneingeschränkte Nutzung der Ein- und Ausfahrten aus der Tiefgarage sicherzustellen, werden links und rechts von der Einfahrt je zwei Poller oder alternativ Radbügel in einem entsprechend markierten Bereich aufgestellt. Begründung: Rechts und links der Einfahrt wird sehr eng geparkt. Die Eigentümergemeinschaft hat bereits vergeblich bei der Verwaltung einen Verkehrsspiegel beantragt. Poller oder Radabstellplätze könnten eine Lösung sein, die Situation zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7848 2025 Die Vorlage OF 657/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Kreuzung Schüttgrabenstraße/Alt-Niederursel/Spielsgasse sicherer machen
    OFOB 8
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 658/8 Betreff: Kreuzung Schüttgrabenstraße/Alt-Niederursel/Spielsgasse sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der o.a. Kreuzung das Verkehrszeichen 342 StVO ("Haifischzähne") zu markieren. Begründung: Mit verschiedenen Initiativen hat der Ortsbeirat versucht, den Verkehrsspiegel an der Gaslaterne 0067-0010 (Alt-Niederursel 20) wiederanbringen zu lassen. Dies geht nach Angaben aus der Verwaltung aus statischen Gründen leider nicht. Alternativ schlägt der Ortsbeirat eine Planung mit "Haifischzähnen" an den Kreuzungsenden vor, damit Fahrer aus allen Richtungen besser die Rechts-vor-Links-Vorfahrt geben als bisher. Die Planung soll durch das Radfahrbüro erstellt werden, das über die Probleme an der Kreuzung bereits informiert ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7849 2025 Die Vorlage OF 658/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wiederherstellung der Wartelinien/Warnlinien in der Niederurseler Landstraße
    OFOB 8
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 659/8 Betreff: Wiederherstellung der Wartelinien/Warnlinien in der Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die inzwischen abgefahrenen oder durch Fahrbahnreparaturen stark beschädigten Wartelinien bzw. Warnlinien an den Stichstraßen zwischen der Roßkopfstraße und der Rosa-Luxemburg-Straße zu erneuern. Begründung: Im Bereich der genannten Tempo-30-Zone befinden sich die vorhandenen Wartelinien bzw. Warnlinien in einem sehr schlechten Zustand. Da aufgrund andauernden verkehrswidrigen Parkens die Kreuzungsbereiche nur sehr spät einsehbar sind und für die Hauptfahrbahn "Rechts vor Links" gilt, unterstützen diese Linien die Verkehrssicherheit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 659/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8039 2026 Die Vorlage OF 659/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung Förderung für die Kinderbibliothek Leseratte
    OFOB 11
    10.11.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 794/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung Förderung für die Kinderbibliothek Leseratte Vorgang: E 78/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Projekt "Kinderbibliothek Leseratte Riederwald" des Kinder- und Familienzentrums Riederwald werden insgesamt 24.000 Euro (jährlich 6.000 Euro für 4 Jahre) in den Haushalt eingestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Begründung: Das Kinder- und Familienzentrum Riederwald betreibt im Stadtteil Riederwald eine Kinderbibliothek. Die Bibliothek richtet sich an Kinder bis 14 Jahre und ist zwei Mal wöchentlich am Nachmittag für 1,5 Stunden geöffnet. Die Bibliothek liegt direkt am Marie-Juchacz-Platz, der zentral im Riederwald liegt, und ist für die Kinder des Stadtteils gut erreichbar. Durch die Schaufenster sind die Bücher einladend sichtbar und das Angebot wird rege genutzt. Das Projekt erhielt mit dem Haushalt 2022 eine städtische Förderung von € 24.000 (Antrag E 78), die nun aufgebracht ist. Die Kinderbibliothek im Riederwald leistet einen wertvollen Beitrag zur Leseförderung für die Kinder im Riederwald. Gerade Kinder unter 14 Jahren sind noch nicht so selbstständig mobil, dass sie allein andere Bibliotheksangebote wie z.B. die Kinderund Jugendbibliothek in Bornheim nutzen könnten. Aufgrund der geographischen Lage des Stadtteil Riederwalds ist es deshalb essentiell, dass dieses Angebot dauerhaft erhalten bleibt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 78 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 9 2025 Die Vorlage OF 794/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Finanzielle Bezuschussung für die Erneuerung der Katzenquarantäne-Boxen des Tierschutzvereins Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V.
    OFOB 11
    10.11.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 798/11 Betreff: Finanzielle Bezuschussung für die Erneuerung der Katzenquarantäne-Boxen des Tierschutzvereins Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur anteiligen Finanzierung der dringend notwendigen Erneuerung der Katzenquarantäne-Boxen stellt der Ortsbeirat 11 dem Tierschutzverein Frankfurt e.V. einen Zuschuss aus seinem Ortsbeiratsbudget (Teilfinanzhaushalt) in Höhe von bis zu 7.500 Euro zur Verfügung. In Abstimmung mit dem Verein soll die Katzenquarantäne-Boxen so schnell als möglich erneuert werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Tierschutzverein kann aktuell keine Katzen vermitteln, aufgrund eines aktuell starken Ausbruchs von Katzenschnupfen und Pilzbefall in der Einrichtung. Die dafür vorgesehenen Katzenquarantäne Boxen müssen dringend erneuert werden, um den entsprechenden hygienischen Standards zu entsprechen. Einen Teil der Sanierung konnte bereits durch eingesammelte Spenden realisiert werden, der zweite Teil wäre durch die Mithilfe des Ortsbeirates zu stemmen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 441 2025 Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Gansbühel
    OFOB 3
    10.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 799/11 Betreff: Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Gansbühel Vorgang: OA 667/94 OBR 11; F 435/07; V 481/07 OBR 11; ST 1857/07; OM 2222/08 OBR 11; ST 1055/08; OM 2270/13 OBR 11; ST 1328/13; OM 1043/16 OBR 11; ST 614/17; OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24; OM 6461/25 OBR 11; ST 971/25 Die Stadtverordnetenversammlung soll beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Konstanzer-/Jakobsbrunnenstraße/Am Gansbühel in der Einfahrt zur Straße Am Gansbühel einen Modalfilter als Busschleuse einzurichten. Dieser soll gewährleisten, dass nur noch der ÖPNV passieren kann und der Individualverkehr ausgeschlossen wird. Um ein verbotswidriges Einfahren in die Straße über die Ausfahrt der Gegenverkehrsspur präventiv zu unterbinden, ist an dieser Stelle die Straße mit baulichen Maßnahmen so zu verschließen, dass eine Durchfahrt mit dem PKW nicht mehr möglich ist. Eine Durchfahrt per Fahrrad soll weiterhin gewährleistet sein. Am Ende der Sackgasse sollen, in diesem Zuge, Parkplätze eingerichtet werden. Begründung: Seit 1994 versucht der Ortsbeirat kontinuierlich, den Durchgangsverkehr in einer kleinen, parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Anliegerstraße zu verhindern. Wegen enger Fabrikbauweise, viel zu schmaler Gehwege und schlechter Straßenführung ist der Verkehr dort problematisch. Hinzu kommt, dass die Straße einen rechtwinkligen Verlauf aufweist. An dieser kurvigen, rechtwinkligen Stelle ist es, aufgrund eingeschränkter Sichtverhältnisse, besonders gefährlich für Fußgänger und Gegenverkehr. Die dort verkehrende Buslinie 44 führt, trotz Durchfahrtsverbot für den Individualverkehr, viele Fahrzeuge in die Straße. Täglich missachten PKW, LKW und Motorräder, rund um die Uhr, das Durchfahrtsverbot. In mehreren Stadtteilen Frankfurts gibt es bereits unterschiedliche Versionen von Modalfiltern/Busschleussen, die den öffentlichen Nahverkehr passieren lassen und gleichzeitig die Durchfahrt des Individualverkehrs verhindern. Eine Modalfilter-Lösung hat sich, beispielsweise im Grüneburgweg, bereits bewährt. Quelle: adfc, Grüneburgweg/Feldbergstraße/Wolfsgangstraße - Modalfilter meistern auch komplexe Kreuzungsbereiche Antragsteller: GRÜNE SPD fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.09.2007, F 435 Auskunftsersuchen vom 24.09.2007, V 481 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2007, ST 1857 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2008, OM 2222 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2008, ST 1055 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2270 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1328 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 614 Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 971 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 581 2025 Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung der Toiletten im Günthersburgcafé
    OFOB 3
    10.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 955/3 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung der Toiletten im Günthersburgcafé Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, den Magistrat aufzufordern, für die Sanierung der Toiletten im Günthersburgpark 25 000 Euro im Haushalt 2026 einzuplanen. Begründung: Im Toilettenkonzept sind leider keine Toiletten für den stark frequentierten Günthersburgpark vorgesehen. Bürgerinnen und Bürger beklagen immer wieder, dass die einzigen zur Verfügung stehenden Toiletten im Günthersburgcafé in einem beklagenswerten Zustand sind. Wenn also schon keine zusätzlichen Toiletten vorgesehen sind, sollten zumindest die vorhandenen Toiletten im Günthersburgcafé in einem akzeptablen Zustand sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 134 2025 Die Vorlage OF 955/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Bei der Sanierung sollte auf Barrierefreiheit geachtet werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltungskonzept untere Berger Straße
    OFOB 3
    10.11.2025 · GRÜNE, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 956/3 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltungskonzept untere Berger Straße Vorgang: OM 3601/23 OBR 3; ST 1948/23 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, den Magistrat aufzufordern, für die Planung und Konzepterstellung zur Umgestaltung der unteren Berger Straße Budget im Haushalt 2026 einzuplanen. Begründung: Stadtteilzentren sind wichtige Begegnungsorte, der Bedarf dafür ist sehr hoch. Ein Beispiel aus dem Nordend ist die Berger Straße. Hier passen die Strukturen nicht mehr zum Bedarf und es wird eine integrierte Planung benötigt, die die Situation von Gewerbe, Verkehr und Verweilorte mit den Anforderungen aus Gegenwart und Zukunft zusammenbringt. Die Stellungnahme ST 1948 vom 22.9.23 stellt fest, dass dazu eine "umfassende Gesamtplanung" gebraucht wird, diese jedoch aufgrund der "vorhandenen Kapazitäten nicht kurzfristig umsetzbar" sei. Antragsteller: GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1948 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 135 2025 Die Vorlage OF 956/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)

  • Frühzeitige Information zu geplanten Baustellen im Ortsbezirk 3
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1814 Betreff: Frühzeitige Information zu geplanten Baustellen im Ortsbezirk 3 Der Magistrat ist bestrebt, Baustellen frühzeitig und informativ an sämtliche relevanten Zielgruppen über unterschiedliche Kanäle zu kommunizieren. Aktuelle Verkehrsinformationen zur Verkehrslage und Baustellen sowie Pressemitteilungen sind auf www.mainziel.de und auf www.frankurt.de unter der Rubrik Aktuelles sowie im Themenbereich Verkehr zu finden. Auch die gegebenenfalls notwendigen Einschränkungen beziehungsweise Umleitungen für den Fuß- und Radverkehr sowie den motorisierten Verkehr werden entsprechend kommuniziert. Informationen zu den städtischen Baumaßnahmen erhalten Frankfurter Medien (Tageszeitungen, Stadtteilanzeigern sowie den TV- und Radiostationen) über den städtischen Pressenewsletter. Darüber hinaus informiert die Stadt über die eigenen Social-Media-Kanäle und die Homepage frankfurt.de. Auch mittels Anwohnerinformationen und Infotafeln an den eigentlichen Baustellen werden für gewöhnlich alle von der Baumaßnahme Betroffenen mit angemessener Vorlaufzeit als auch während einer Maßnahme informiert. Beispielsweise wurde bei der genannten Baumaßnahme am Oeder Weg von der Stadtentwässerung als zuständige Vorhabenträgerin Anwohnerschreiben per Posteinwurf zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme sowie auch während der Maßnahme versendet. Die zuständigen Ortsbeiräte werden zudem in der Regel bei größeren Projekten im Vorfeld gesondert informiert (bei der Maßnahme am Oeder Weg erfolgte dies am 26.09.2024 per E-Mail an die Ortsvorsteherin), beziehungsweise sind bereits durch Beschlussvorlagen eingebunden. Hinweisen möchte der Magistrat in diesem Zusammenhang auch darauf, dass ein Großteil der verkehrlichen Einschränkungen im Stadtgebiet durch Baumaßnahmen von Trassenbetreibern und privaten Dritten verursacht wird. Während bei Bauvorhaben durch Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt am Main in der Regel das notwendige Bewusstsein für eine umfassende Kommunikation vorhanden ist oder seitens des Magistrats hergestellt wird, kann auf private Dritte nur mit Empfehlungscharakter eingewirkt werden. Der Magistrat ist derzeit dabei Maßnahmen zu ergreifen um private beziehungsweise privatwirtschaftliche Bauherren zukünftig stärker in die Pflicht zu nehmen, die Öffentlichkeit frühzeitig und besser zu informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.04.2025, OA 547

  • Fußgängerüberwege anstatt nur „farbliche Markierung“
    STOB 8
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1815 Betreff: Fußgängerüberwege anstatt nur "farbliche Markierung" Die Anregung ist formal unwirksam, da es sich um Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde handelt, die nicht Teil der gemeindlichen Selbstverwaltung sind. Der Vollzug von Bundesrecht nach landesrechtlicher Weisung ist Beschlussfassungen von Organen der kommunalen Selbstverwaltung nicht zugänglich bzw. diese Beschlussfassungen binden die Behörde nicht. Bereits vor diesem Hintergrund wird die Anregung formal abgelehnt. Auch in der Sache wird die Anregung abgelehnt. Die in Rede stehende Planung wurde seitens des federführenden Stadtplanungsamtes frühzeitig mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt und wird in der vorliegenden Form mitgetragen. Es liegt, anders als vom Ortsbeirat behauptet, keinerlei erkennbarer Sachgrund vor, warum die vom Stadtplanungsamt beabsichtigte Einrichtung einer Tempo-30-Zonenregelung mit Mischverkehrsprinzip und ergänzend gestalteten Querungen der Verkehrssicherheit abträglich sein soll. Es dient in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass im in Rede stehenden Teil des Ben-Gurion-Ringes (also ohne den nordwestlichen, von Durchgangsverkehr geprägten Abschnitt) von 2016-2024 ein einziger Verkehrsunfall mit Fußgänger:innenbeteiligung und leichtem Personenschaden polizeilich aufgenommen wurde. Es besteht keine objektive Gefahr, der innerhalb einerTempo-30-Zone mit weitergehenden straßenverkehrsbehördlichen Mitteln begegnet werden müsste. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.05.2025, OA 556

  • Maßnahmen zur tierschutzgerechten Vogelabwehr in der Maßbornstraße
    STOB 14
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1816 Betreff: Maßnahmen zur tierschutzgerechten Vogelabwehr in der Maßbornstraße Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die vorgeschlagene Lösung mit Winkeln an den Auslegern wurde bereits an anderer Stelle versucht - allerdings ohne Erfolg. Selbst bei steileren Montagen schaffen es die Tauben, sich dort zu erholen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Vögel sich in der Nähe von Futterquellen niederlassen. Der Magistrat hält es durchaus für möglich, dass Anwohnende Futter auslegen und würde es daher begrüßen, wenn auch der Ortsbeirat die Anwohnenden sowie die Kita für das Thema Fütterungsverbot sensibilisiert. Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Thema Tauben gibt es online auf https://frankfurt.de/themen/sicherheit-und-ordnung/schutz-und-praevention/in-der -oeffentlichkeit/tauben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7125 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.02.2026, OIB 475

  • E-Ladestationen in Harheim
    STOB 15
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1817 Betreff: E-Ladestationen in Harheim Bevor der Magistrat genauer auf die Anregung eingeht, möchte er auf das Schreiben von Herrn Stadtrat Siefert an die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher vom 14.05.2025 verweisen. Dieses Schreiben informiert - wie auch vorherige Stellungnahmen des Magistrats zu diesem Thema (zum Beispiel STE 104/2025) - ausführlich über den Aufbau der E-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen in Frankfurt und das weitere Verfahren. Ein unternehmerisches Tätigwerden (Der Magistrat als Auftraggeber) im Bereich von E-Ladeinfrastruktur ist demnach rechtlich nicht möglich. Die Mainova AG ist so zu behandeln wie jeder andere Marktbewerber von E-Ladeinfrastruktur. Der Magistrat kann also Plätze nicht direkt an die Mainova vergeben. Die AGB Frankfurt Holding hat am Harheimer Bürgerhaus keine eigenen Parkplätze, kann also dort auch keine Ladeinfrastruktur einrichten. Der Magistrat wird sicherstellen, dass in der jetzt folgenden Ausbauphase I alle Stadtteile - natürlich auch Harheim - bei der Standortvergabe berücksichtigt werden. Auch der hier vorgeschlagene Standort wird geprüft. Die im Rahmen des Pilotprojektes genehmigten Standorte sind inzwischen fast vollständig umgesetzt und in Betrieb. Der Magistrat hat überdies zwei Planstellen für die Umsetzung der weiteren Ladeinfrastruktur geschaffen. Diese Stellen können nach jetzigem Stand auch noch 2025 besetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7126

  • Staudenknöterich bekämpfen
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1818 Betreff: Staudenknöterich bekämpfen Dem Magistrat ist bekannt, dass sich der Staudenknöterich zunehmend auch entlang der Gewässer ausbreitet. Die aus Asien stammenden, mehrjährige Stauden bilden hochwüchsige, sehr dichte Sprossenkolonien. Die Verbreitung erfolgt in der Regel über unterirdische Sprossen (Rhizome). Der Staudenknöterich hat ein sehr hohes Regenerationsvermögen und ist extrem anpassungsfähig an den Standort. Die Ausbreitung erfolgt häufig über Verschleppung mit Erdreich, wie z.B. bei Bodenarbeiten, oder durch Verbreitung von Pflanzenteilen im Gewässer, bzw. durch Ablagerung von Gartenabfällen im Bereich der Uferböschungen. Die Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterichs ist sehr aufwendig und nur durch die folgenden Maßnahmen wirksam zu bekämpfen: - mit Pflanzenschutzmitteln - mit 4 - 5 maliger Mahd pro Jahr oder - mit Ausbaggerung des Bodens (mindestens 1-2 Meter tief) Dieses Vorgehen kann im direkten Uferbereich der Gewässer nur bedingt bzw. nicht durchgeführt werden. Herbizide können beim Japanischen Staudenknöterich nur wenig bewirken und sind aufgrund ihrer Nebenwirkungen für das Ökosystem und das Gewässer nicht empfehlenswert. Am effektivsten kann die Pflanze durch regelmäßig Mahd (mindestens 1x im Monat) bekämpft werden. Auf diese Weise wird der Staudenknöterich an der Photosynthese gehindert und über die Dauer geschwächt, bis er schließlich abstirbt. Über Jahre können so die Bestände zurückgedrängt werden. Noch aufwändiger ist ein kompletter Bodenaustausch von mindestens einem Meter Tiefe - bei alten Beständen zum Teil bis zwei Meter. Gerade dieser mit Rhizomen belastete Boden muss dann entsorgt werden und darf nicht als Mutterboden wieder auf andere Flächen verteilt werden. Diese Vorgehensweise ist im Böschungsbereich der Gewässer sehr aufwendig und mit erheblichen Kosten verbunden. Der Magistrat Stadtentwässerung Frankfurt am Main versucht, in der Regel, die betroffenen Flächen, im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten, durch mehrmalige Mahd im Jahr zu entfernen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6514

  • Renaturierung Brunnengraben
    STOB 10
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1819 Betreff: Renaturierung Brunnengraben Der Gewässerrandstreifen umfasst nach § 38 Wasserhaushaltsgesetz das Ufer und den Bereich an das Gewässer landseits angrenzende Gelände, ab der Böschungsoberkante. Gewässerrandstreifen sind gesetzlich festgelegte Schutzbereiche an Fließ- und Standgewässern. Sie dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung des Schadstoffeintrags. Am Brunnengraben hat der Magistrat von seinem Vorkaufsrecht zugunsten des Gewässerrandstreifens Gebrauch gemacht. Hintergrund ist, dass der Magistrat versucht an allen Gewässern im Frankfurter Stadtgebiet einen beidseitig durchgängigen Gewässerrandstreifen zu bekommen. An vielen Gewässern im Stadtgebiet fehlt der Gewässerrandstreifen in Zuständigkeit des Magistrats. Dies erschwert die Unterhaltung der Gewässer sehr, da die privaten Grundstücke und somit vielfach auch die Bebauung bis an die Böschungsoberkante heranreichen. Außerdem hat das Gewässer im Hochwasserfall keine natürlichen Retentionsräume mehr. Es kommt zu Überschwemmungen. Die Planung für einen naturnahen Umbau des Brunnengrabens oder aber auch für Hochwasserschutzmaßnahmen macht erst Sinn, wenn ein beidseitig, durchgängiger Gewässerrandstreifen vorhanden ist. In der Zwischenzeit können die Gärten wie gewohnt genutzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6718

  • Rückverlegung der Bushaltestelle der Linie 25 nach Wiedereröffnung der S 6
    STOB 14
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1820 Betreff: Rückverlegung der Bushaltestelle der Linie 25 nach Wiedereröffnung der S 6 Die Buswendeschleife und die Endhaltestelle "Berkersheim Bahnhof" der Linie 25 befinden sich derzeit nördlich vom Anwesen Berkersheimer Bahnstraße Nr. 41. Dieser Ersatzstandort wurde im Rahmen des viergleisigen Ausbaus der Main-Weser-Bahn (S6) wegen seiner Lage ausgesucht. Bisher ist es dem Magistrat nicht gelungen eine provisorische Verbesserung für die Lage der Haltestelle zu entwickeln, die nicht im Konflikt mit dem Bau der geplanten neuen Rampen, die dauerhaft für den Fuß- und Radverkehr errichtet werden sollen, steht. Dieser Neubau wird die Querungsmöglichkeit näher an die Berkersheimer Bahnstraße heranrücken und Umsteigebeziehungen dadurch deutlich verkürzen. Darüber hinaus soll die neue Straßenbrücke (Omega-Brücke) über die Main-Weser-Bahn errichtet werden, wodurch die Buslinie 25 auf die Südseite der Gleistrasse nach Berkersheim verlängert werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5101

  • Fußgänger- und Radfahrersicherheit Eschbachbrücke
    STOB 11
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1821 Betreff: Fußgänger- und Radfahrersicherheit Eschbachbrücke Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass im Rahmen eines ämterübergreifenden Ortstermins gemeinsam mit dem Ortsbeirat mögliche Lösungen ausgelotet werden. Der Termin findet in der zweiten Jahreshälfte 2025 statt, dabei vereinbarte Beschilderungs- und Markierungsarbeiten werden anschließend ausgeführt. Der Magistrat weist jedoch vorab darauf hin, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Absenkung nicht weiter in Richtung Brücke verlegt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7127

  • Maßnahmen gegen das wilde und behindernde Abstellen von E-Scootern und EBikes in NiederEschbach
    STOB 10
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1822 Betreff: Maßnahmen gegen das wilde und behindernde Abstellen von E-Scootern und E-Bikes in Nieder-Eschbach Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum und seit 2025 auch für das Bikesharing. Die Sondernutzungserlaubnisse enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die Fahrzeug-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Die Stadt Frankfurt am Main hat darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen hiernach bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen, insbesondere an allen relevanten ÖPNV-Haltepunkten. Es ist vorgesehen, die Stationsdichte abhängig von der Nachfrage und dem Angebot in den jeweiligen Stadtteilen festzulegen. Um die Stellplätze an den Stationen ist, analog zu den Parkflächen in der Innenstadt, ein 100m Sperrradius vorgesehen, in welchem Fahrten nicht beendet werden können. Ist die Stationsdichte hoch genug, ergibt sich daraus eine Parkverbotszone. Der Zeitpunkt und die individuellen Standorte werden abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort festgelegt. Auch in Nieder-Eschbach sollen Mobilitätsstationen entstehen. Die genaue Lage der entstehenden Flächen muss im Detail noch geprüft werden. An den entsprechenden Standorten dürfen die Fahrzeuge dann auch nur noch auf diesen Flächen abgestellt werden. Aktuell finden bereits regelmäßige Kontroll- und Umverteilungsfahrten durch die Anbieter der Fahrzeuge statt. E-Scooter und Leihfahrräder, die behindernd oder unzulässig in einer Parkverbotszone abgestellt sind, können außerdem über eine von der Stadt Frankfurt bereitgestellte App gemeldet werden - die Leihanbieter werden sich dann kurzfristig um die Beseitigung der Fahrzeuge kümmern ("Falschparker"-App von Nivel, über jeden App-Store kostenlos zu beziehen). Zudem ist an jedem Fahrzeug eine kostenlose Hotline-Nummer des jeweiligen Anbieters zu finden, über die 24 Stunden am Tag falsch abgestellte E-Scooter gemeldet werden können. Die Einhaltung der Regeln durch die Anbieter wird über ein sogenanntes Curbside Management überwacht. Mit dieser Software können die geltenden Regeln an die Anbieter kommuniziert und die Standorte der Fahrzeuge eingesehen werden. Bei Überfüllung von Stellflächen werden Anbieter automatisch informiert. Über die Software besteht die Möglichkeit, die Reaktionszeiten der Anbieter, aber auch die Auslastung der Parkplätze, zu evaluieren und hieraus Maßnahmen abzuleiten. Verschiedene städtische Stellen stehen in regelmäßigem Austausch mit den Anbietern um die Situation kontinuierlich zu verbessern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7199

  • Einsatz von Elektrobussen auf den in Nieder-Eschbach fahrenden Buslinien 27 und 29
    STOB 12
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1823 Betreff: Einsatz von Elektrobussen auf den in Nieder-Eschbach fahrenden Buslinien 27 und 29 Die Buslinien 27 und 29 werden mit der kommenden Neuvergabe des Linienbündels G auf alternative Antriebe umgestellt. Das Bündel G startet nach derzeitiger Planung frühestens zum Dezember 2028 neu und wird mit der Neuvergabe vollständig elektrifiziert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7351

  • Voltenseeweg
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1824 Betreff: Voltenseeweg Zu Frage 1: Der Voltenseeweg wurde im Rahmen der Herstellung der Fließwasserverbindung zum Ostparkweiher, als Ausgleichsmaßnahme für den Bau des U-Bahnbetriebshofs Ost von der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main, hergestellt. Das Projekt Fließwasserverbindung wurde von der Verkehrsgesellschaft und dem Magistrat der Stadt Frankfurt, Stadtentwässerung im Ortsbeirat vorgestellt (Ortsbeiratssitzung 17.06.2014). Zu Frage 2: Für die Herstellung der Fließverbindung wurde ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt. In diesem Zusammenhang konnten Anregungen und Wünsche vorgetragen werden. Mit der Erteilung des wasserrechtlichen Bescheides März 2000/Änderungsbescheid März 2005) liegt Baurecht vor. Dieses wurde nun umgesetzt. Zu Frage 3: Die Grünverbindung Riedgraben / Voltenseeweg liegt in der Landschaftsschutzzone II. Neue Wege in der Zone II sind ausschließlich mit wasserdurchlässigen Belägen herzustellen. Eine Asphaltierung von Wegen ist hier nicht genehmigungsfähig. Außerdem liegt der Voltenseeweg und das Naturschutzgebiet im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet "Seckbacher Ried". Im Radverkehrskonzept der Stadt Frankfurt wurde der Voltenseeweg nicht aufgenommen. Zu Frage 4: Die Baumaßnahme der Verkehrsgesellschaft endet mit dem Anschluss des neu hergestellten Grabens an den Bestandsgraben und somit endet auch die Wegeherstellung an der gleichen Stelle. Eine weiterführende Erneuerung der Wegedecke ist nicht vorgesehen. Der Magistrat unterstützt jedoch generell die Anregung nach einem Schul-Radweg zwischen Seckbach und Enkheim. Derzeit wird ein Radverkehrskonzept für den Osten Frankfurts erarbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272

  • Abflüsse des Riedgrabens instand setzen
    STOB 10
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1825 Betreff: Abflüsse des Riedgrabens instand setzen Im Bereich der Unterführung zwischen der Schule am Ried und den Sportstätten der Germania in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim fließt der Riedgraben weder offen, noch verrohrt. Bei einem Ortstermin hat der Magistrat festgestellt, dass die Entwässerung der Unterführung unsachgemäß und an der falschen Stelle an den öffentlichen Kanal angeschlossen ist. Auf Grund der Höhensituation ist nach ersten Einschätzungen eine Entwässerung mittels Pumpe erforderlich. Der Magistrat wird das für die Entwässerung der Straße zuständige Amt bitten, den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz so umzubauen, dass es möglichst zu keinen Überschwemmungen mehr kommt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6028

  • Größerer Mülleimer auf dem Weg vom Marbachweg zur Haltestelle „Walter-Kolb-Siedlung“
    STOB 10
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1826 Betreff: Größerer Mülleimer auf dem Weg vom Marbachweg zur Haltestelle "Walter-Kolb-Siedlung" Unser Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), hat den genannten Papierkorb bereits durch ein größeres Modell ersetzt. Die Papierkorbleerungen erfolgen entsprechend der Reinigungsklasse einmal wöchentlich (freitags). Bei zukünftigen Papierkorbanregungen können Sie sich gerne direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7253

  • Grillen im Nordpark Bonames endlich deutlich besser organisieren
    STOB 11
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1827 Betreff: Grillen im Nordpark Bonames endlich deutlich besser organisieren Die Situation im Nordpark Bonames ist dem Magistrat bekannt. Die örtliche Lage wird fortlaufend im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung geprüft. Derzeit wird der Park im Hinblick auf das Grillen jedoch nicht als Bereich mit besonderer Beobachtungslage bewertet. Auf Grundlage der bestehenden Beschwerdelage wird die Situation beobachtet und - soweit möglich - geordnet gehalten. Der Magistrat befasst sich derzeit mit dem sogenannten Kelsterbacher Modell, um daraus konzeptionelle Ansätze für einen geeigneten Umgang mit öffentlichen Grillplätzen in Frankfurt zu gewinnen. Nach ersten Erkenntnissen erfordert ein solches Modell neben baulichen Anpassungen vor Ort auch die Definition eines logistischen Prozesses, der personell abgesichert und organisatorisch in die städtischen Strukturen eingebunden werden muss. Der Magistrat wird nach Abschluss dieser Überprüfung berichten, inwieweit das Kelsterbacher Modell auf die Frankfurter Rahmenbedingungen übertragbar ist. Weitere Prüfungen richten sich darauf, ob gegebenenfalls externe Betreibermodelle eine tragfähige Lösung für Frankfurter Grillplätze darstellen könnten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6956

  • Reaktivierung des Geolehrpfades auf dem Riedberg
    STOB 14
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1828 Betreff: Reaktivierung des Geolehrpfades auf dem Riedberg Der Magistrat und hier die Projektgruppe GrünGürtel hat mit der Geo-Agentur nochmals Kontakt aufgenommen. Seitens der Geo-Agentur wurden hierbei konkrete Aktivitäten zugesagt sowie eine direkte Kontaktaufnahme von dieser mit dem Ortsbeirat 12 vereinbart. So sollen zunächst alle beschädigten und bisher noch vorhandenen Infotafeln entfernt werden. Anschließend beabsichtigt die Geo-Agentur einzelne Infotafeln unverändert zu ersetzen. Zudem nimmt die Geo-Agentur zu den das Thema betreffenden Fachbereichen Kontakt auf, um diese für notwendige inhaltliche Aktualisierungen bestimmter Infotafeln zu gewinnen. Dies ist im Rahmen eines Seminars von Studierenden oder als Thema einer Bachelorarbeit denkbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7004

  • Problematik des wilden Sperrmülls im Ortsbezirk 8
    STOB 8
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1829 Betreff: Problematik des wilden Sperrmülls im Ortsbezirk 8 Die wilden Sperrmüllablagerungen sind leider im gesamten Stadtgebiet ein Problem. Die Mieter:innen wurden bereits mehrfach mittels Rundschreiben für die Sauberhaltung der Liegenschaften sensibilisiert. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen, wie die Information der Mieterschaft, die Sicherung der Müllplätze, Grünflächen und Wege sowie eine regelmäßige Kontrolle bei den jeweiligen Grundstückseigentümer:innen. Die Stadt Frankfurt und die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) verfügen über keine direkten Handlungsmöglichkeiten, da sich die Bereiche im Privateigentum befinden. Problematisch im genannten Bereich ist zusätzlich, dass wohl fremde Personen mit dem Auto anfahren und ihren Sperrmüll abladen. Leider sind dem Magistrat keine Kennzeichen bekannt, sodass die Verursacher:innen nicht angezeigt werden können. Die eingesetzten Hausmeister:innen der ABG Frankfurt Holding kontrollieren die in der Anregung genannte Liegenschaft fast täglich. Sperrmüll wird wöchentlich der FES GmbH zur Abholung gemeldet, diese benötigt jedoch jeweils 10 bis 14 Tage, um diesen dann zu entsorgen. In Teilen wurde die Liegenschaft bereits durch einen Zaun von der öffentlichen Fläche abgegrenzt. Der Einsatz einer Videoüberwachung ist schwierig und nicht ohne Weiteres umzusetzen, insbesondere da sie einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt. Seitens der FES GmbH wird circa alle sechs Monate ein Austausch mit allen Wohnungsbaugesellschaften und Vertreter:innen der Stadt Frankfurt organisiert. In der Regel sind Mitarbeiter:innen des Umweltamtes, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und des Ordnungsamtes beteiligt. In diesem Rahmen werden Probleme sowie Anregungen der Wohnungsbaugesellschaften besprochen und Lösungsansätze diskutiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7457

  • Skateranlage für den Riedberg
    STOB 8
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1830 Betreff: Skateranlage für den Riedberg Vorläufige Stellungnahme: Derzeit erfolgt eine interne Prüfung, ob geeignete Flächen für eine mögliche Skateranlage zur Verfügung stehen. Dabei werden ämterübergreifend Flächen hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit und möglicher Nutzungskonflikte geprüft. Da bislang keine geeigneten Flächen eindeutig identifiziert werden konnten, befindet sich der Vorgang lediglich in der Vorprüfung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7002

  • Ergänzung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1831 Betreff: Ergänzung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Der Flexipoller wurde erst kürzlich installiert. Aufgrund der geringen Gewöhnungszeit wird zum jetzigen Zeitpunkt von weiteren Maßnahmen abgesehen. Jedoch wird im genannten Bereich eine Schleppkurvenprüfung vorgenommen, um zu kontrollieren, ob die Kurve für größere Fahrzeuge zu eng ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7123

  • Auswirkungen der Baustelle Nordwestzentrum auf Verkehrssituation Ginnheimer Wäldchen
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1832 Betreff: Auswirkungen der Baustelle Nordwestzentrum auf Verkehrssituation Ginnheimer Wäldchen Das in Rede stehende Brückenbauwerk 122/05 wird mit einem Havariegerüst verstärkt. Nach aktuellem Zeitplan lässt sich die Brücke nach Abschluss aller Maßnahmen Mitte Februar 2026 wieder für den Verkehr freigeben. Aus diesem Grund wird von weiteren Maßnahmen im Bereich der Umleitung für die Fahrtrichtung stadtauswärts abgesehen. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert parkende Fahrzeuge in der Straße Am Ginnheimer Wäldchen. Zudem erfolgen dort Geschwindigkeitskontrollen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7330

  • Begrünung des städtischen Areals an der Leo-Gans-Straße 2
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1833 Betreff: Begrünung des städtischen Areals an der Leo-Gans-Straße 2 Nach dem Rückbau der Cassellabrücke wurden die Oberflächen im Bereich der Leo-Gans-Straße zunächst nur funktional wiederhergestellt. Der Magistrat steht einer Aufwertung dieser Flächen grundsätzlich positiv gegenüber, kann jedoch eine Planung und Umsetzung in näherer Zukunft nicht in Aussicht stellen. Grund hierfür sind zum einen die Umsetzung bereits priorisierter konkurrierender Maßnahmen. Zum anderen müssen vor einer Umgestaltung in diesem Bereich ämterübergreifend Entscheidungen zur künftigen Gestaltung des Bereichs getroffen werden. Im Zusammenhang mit einer zukünftigen Umsetzung einer ebenerdigen Wegebeziehung können die angeregten Maßnahmen nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5964

  • Sanierung des Niddauferwegs (nördliche Uferseite) zwischen Blauem Steg und Westerbachmündung
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1834 Betreff: Sanierung des Niddauferwegs (nördliche Uferseite) zwischen Blauem Steg und Westerbachmündung Der Magistrat - Stadtentwässerung Frankfurt am Main - hat den besagten Bereich bereits in der 36. Kalenderwoche (KW) instandgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7267

  • Trassen der Regionaltangente West zum Nordwestzentrum vorstellen
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1835 Betreff: Trassen der Regionaltangente West zum Nordwestzentrum vorstellen Zum Zeitpunkt der Entwicklung der ursprünglichen Trassenvorschläge für die Regionaltangente West (RTW) war noch nicht absehbar, dass westlich der Nordweststadt mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 4 (SEM4) ein in mehrere Quartiere aufgeteiltes Neubaugebiet entstehen soll. Dieses Neubaugebiet mit ca. 17.000 Einwohnern, ca. 5.300 Beschäftigten und über 2.500 Schülern macht neue Prüfungen der ÖPNV-Anbindung, auch einer zusätzlichen U-Bahn-Anbindung, notwendig. Bedingt durch das Baugebiet ergibt sich ein gestiegenes Nutzenpotenzial, was die Kosten eines Tunnels unterhalb der Europäischen Schule als ökonomisch und verkehrlich sinnvoll erscheinen lassen könnte. Anderseits werden aufgrund der Entwicklung der Baukosten weiterhin oberirdische Varianten untersucht. Alle möglichen Trassenführungen durch die Quartiere der SEM4 müssen mit der städtebaulichen Entwicklung abgestimmt werden. Die Prüfungen sind mit komplexen städtebaulichen, netz- und trassenplanerischen sowie betrieblichen Fragestellungen verbunden, weshalb derzeit noch nicht zu Varianten berichtet werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5423

  • Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ an den Kreuzungen in der Tempo30Zone der Lauterbacher Straße
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1836 Betreff: Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 "Vorfahrt gewähren" an den Kreuzungen in der Tempo-30-Zone der Lauterbacher Straße Im Juni und Juli dieses Jahres hat der Magistrat die Verkehrszeichen ("Vorfahrt gewähren") demontiert. Zur Verdeutlichung der Rechts-vor links-Regelung hat der Magistrat außerdem sogenannte "Haifischzähne" auf die Fahrbahn markiert. Auch die angesprochenen Parkwinkel wurden inzwischen markiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6462

  • Illegale Nutzung der Feuerwehrzufahrt Hammarskjöldring 1 unterbinden
    STOB 6
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1837 Betreff: Illegale Nutzung der Feuerwehrzufahrt Hammarskjöldring 1 unterbinden Der Magistrat wird der Anregung entsprechen und ämterübergreifend abstimmen, wo die angeregten baulichen Absicherungen die illegale Zufahrt am besten unterbinden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7228

  • Starkregenprävention für die Dreihäusergasse
    STOB 8
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1838 Betreff: Starkregenprävention für die Dreihäusergasse Ergänzend zur Stellungnahme vom 02.12.2024 (ST 2007) teilt der Magistrat mit, dass die Baumaßnahmen der Deutschen Bahn im Bereich der Dreihäusergasse mit der Fertigstellung der Unterführung einschließlich der Anschlüsse an den Straßenbestand mittlerweile abgeschlossen sind. Die Straßeneinläufe wurden hergestellt, auf der Südseite der Unterführung wurde zudem eine Einlaufrinne eingebaut. Der Magistrat geht davon aus, dass sich damit die Entwässerung der Straßenflächen wesentlich verbessert und die baulichen Maßnahmen zur Entspannung bei Starkregenereignissen beitragen. Generell arbeitet der Magistrat in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe am Thema Starkregenvorsorge. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen von Einzelmaßnahmen bergen die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen, weshalb eine ganzheitliche Betrachtung beispielsweise von Projektgebieten notwendig ist. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Derzeit befinden sich ein Projekt in der Mörfelder Landstraße sowie der Frankfurter Berg als Pilotgebiet in der Umsetzung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5713

  • Beschilderung am S-Bahnhof "Eschersheim": Für eine bessere Orientierung am S- Bahnhof "Eschersheim"!
    STOB 7
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1839 Betreff: Beschilderung am S-Bahnhof "Eschersheim": Für eine bessere Orientierung am S- Bahnhof "Eschersheim"! Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6398

  • Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1840 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 2.: Die Planung und Anordnung der Maßnahme ist abgeschlossen. Die eigentliche Umsetzung wird aufgrund von erforderlichen Tiefbauarbeiten im Rahmen des Gesamtleitungs- und Trassenplans voraussichtlich frühestens im 3. Quartal 2026 erfolgen können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946

  • Prüfung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Lärmschutzwände entlang der S Bahn Linie S6 im Ortsbezirk 2
    STOB 2
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1841 Betreff: Prüfung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Lärmschutzwände entlang der S Bahn Linie S6 im Ortsbezirk 2 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat die Anfrage an die Deutsche Bahn weitergeleitet. Eine Antwort steht noch aus. Der Magistrat bedauert, noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Er weist jedoch darauf hin, dass die DB InfraGO AG bereits wiederholt die künstlerische Gestaltung der Lärmschutzwände aus technischen Gründen abgelehnt hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.06.2025, V 1216 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8023

  • Landwehrgraben
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1842 Betreff: Landwehrgraben Zur Sicherung vor Räubern, Dieben und Raubrittern entstanden im Mittelalter, Ende des 14. Jahrhunderts, die so genannten Landwehren, das sind Gräben unterbrochen durch Gebüsch aus miteinander verschlungenen Dornenhecken die den möglichen Angreifern das Leben schwerer machen sollten. Ende des 18. Jahrhundert begann allmählich der Abbau und Verfall dieser Anlagen. Der ehemalige Landwehrgraben in Eschersheim ist kein natürliches Gewässer, hat kein Einzugsgebiet und führt nur bei Regenwetter Wasser. Sicherlich trägt die Offenlegung und Renaturierung der Gewässer erheblich zum Klimaschutz bei. Im Fall des Landwehrgrabens aber, sind die Kosten im Verhältnis zum Nutzen nicht optimal. Deshalb sieht der Magistrat zur Zeit von einer Umsetzung der Maßnahme ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6992

  • Neues Verkehrskonzept zwecks Verhinderung des Verkehrschaos auf dem Lohrberg
    STOB 11
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1843 Betreff: Neues Verkehrskonzept zwecks Verhinderung des Verkehrschaos auf dem Lohrberg Alle bisherigen Ansätze für ein Verkehrskonzept mussten als nicht durchführbar verworfen werden. Neue Ansätze innerhalb des gesetzten Rahmens der zu berücksichtigenden Partikularinteressen liegen derzeit nicht vor. Grundsätzlich zeigt die Datenlage, dass die Situation am Lohrberg ausschließlich an warmen Sommertagen kritisch ist, insbesondere wenn die Grillwiese gut besucht ist. Aus verkehrlicher Sicht könnte daher ein Grillverbot eine Lösungsmöglichkeit sein. Dafür spricht auch die Tatsache, dass bei den zweimal ausgesprochenen Grillverboten (aufgrund von Trockenheit und damit einhergehender Brandgefahr) die Verkehrssituation auf dem Lohrberg insgesamt entspannt war. Die notwendige gesellschaftliche Debatte, ob auf dem Lohrberg ein Grillverbot erwünscht ist, liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit des Straßenverkehrsamts. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7087 Antrag vom 21.05.2026, OF 11/11

  • Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße
    STOB 9
    10.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1844 Betreff: Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7426

ZurückSeite 169 Weiter