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Fußgängerüberwege anstatt nur "farbliche Markierung"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Anregung ist formal unwirksam, da es sich um Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde handelt, die nicht Teil der gemeindlichen Selbstverwaltung sind. Der Vollzug von Bundesrecht nach landesrechtlicher Weisung ist Beschlussfassungen von Organen der kommunalen Selbstverwaltung nicht zugänglich bzw. diese Beschlussfassungen binden die Behörde nicht. Bereits vor diesem Hintergrund wird die Anregung formal abgelehnt. Auch in der Sache wird die Anregung abgelehnt. Die in Rede stehende Planung wurde seitens des federführenden Stadtplanungsamtes frühzeitig mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt und wird in der vorliegenden Form mitgetragen. Es liegt, anders als vom Ortsbeirat behauptet, keinerlei erkennbarer Sachgrund vor, warum die vom Stadtplanungsamt beabsichtigte Einrichtung einer Tempo-30-Zonenregelung mit Mischverkehrsprinzip und ergänzend gestalteten Querungen der Verkehrssicherheit abträglich sein soll. Es dient in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass im in Rede stehenden Teil des Ben-Gurion-Ringes (also ohne den nordwestlichen, von Durchgangsverkehr geprägten Abschnitt) von 2016-2024 ein einziger Verkehrsunfall mit Fußgänger:innenbeteiligung und leichtem Personenschaden polizeilich aufgenommen wurde. Es besteht keine objektive Gefahr, der innerhalb einer Tempo-30-Zone mit weitergehenden straßenverkehrsbehördlichen Mitteln begegnet werden müsste.