Fußgängerüberwege anstatt nur "farbliche Markierung"
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen anstelle einer farblichen Markierung. Der Magistrat lehnt die Anregung ab, da sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fällt und keine objektive Gefahr in dem betroffenen Bereich besteht.
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Thema Sicherheit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Anregung ist formal unwirksam, da es sich um Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde handelt, die nicht Teil der gemeindlichen Selbstverwaltung sind. Der Vollzug von Bundesrecht nach landesrechtlicher Weisung ist Beschlussfassungen von Organen der kommunalen Selbstverwaltung nicht zugänglich bzw. diese Beschlussfassungen binden die Behörde nicht. Bereits vor diesem Hintergrund wird die Anregung formal abgelehnt. Auch in der Sache wird die Anregung abgelehnt. Die in Rede stehende Planung wurde seitens des federführenden Stadtplanungsamtes frühzeitig mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt und wird in der vorliegenden Form mitgetragen. Es liegt, anders als vom Ortsbeirat behauptet, keinerlei erkennbarer Sachgrund vor, warum die vom Stadtplanungsamt beabsichtigte Einrichtung einer Tempo-30-Zonenregelung mit Mischverkehrsprinzip und ergänzend gestalteten Querungen der Verkehrssicherheit abträglich sein soll. Es dient in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass im in Rede stehenden Teil des Ben-Gurion-Ringes (also ohne den nordwestlichen, von Durchgangsverkehr geprägten Abschnitt) von 2016-2024 ein einziger Verkehrsunfall mit Fußgänger:innenbeteiligung und leichtem Personenschaden polizeilich aufgenommen wurde. Es besteht keine objektive Gefahr, der innerhalb einer Tempo-30-Zone mit weitergehenden straßenverkehrsbehördlichen Mitteln begegnet werden müsste.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2025OAOA 556Fußgängerüberwege anstatt nur „farbliche Markierung“ Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80Anregung
- 10. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1815Fußgängerüberwege anstatt nur „farbliche Markierung“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab