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Fußgängerüberwege anstatt nur "farbliche Markierung"

Vorlagentyp: OFFDP
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat schlägt vor, die Fußgängerüberwege in bestimmten Teilräumen durch entsprechende Verkehrszeichen zu sichern, um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und anderen gefährdeten Personen auf Schulwegen zu gewährleisten. Dies soll durch die Aufbringung von Verkehrszeichen an neuen Fahrbahnanhebungen geschehen.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Antrag

Der Magistrat teilt in seiner Vorlage M 80 mit, dass "die Ergebnisse der Beteiligungen vollständig in die Planung eingearbeitet wurden". Dieser Auffassung schließt sich der Ortsbeirat 10 nicht an.

Während des Planergespräches am 17.09.24 wurde vom Ortsbeirat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Fußgängerüberwege (im Bestand) auf Höhen Ben-Gurion-Ring 52 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.2 LADENZEILE) , 90 (?, nicht im Plan), 124 (?, nicht im Plan), 128 (entfällt, s . 1.1.2 SÜD-OST ) und 156 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.7.1 SÜD) alle Bestandteil des aktuell gültigen Schulwegplans sind.

Es liegen umfangreiche Erfahrungen und Erkenntnisse vor, dass Fußgängerüberwege auch auf Fahrbahnanhebung, selbst in 30er-Zonen zunehmend durch Fahrzeugführende nicht STVO-konform, dafür aber gefährdend befahren werden. Eine in ihrer Funktion unbekannte, "nur" rote Einfärbung wird NICHT als sichere, rechtswirksame Querungshilfe wahrgenommen!

Kinder sowie Jugendliche müssen auf ihren Schulwegen größtmöglichen Schutz erhalten. Gleiches gilt für sich oftmals nur langsam fortbewegende ältere und/oder bewegungseinge-schränkte Menschen. Deshalb kann nicht auf die VZ 293 und VZ 350 (Fußgängerüberweg) verzichtet werden.

Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Dem Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass

  1. im Teilraum 1.1.2 Süd-Ost, auf der neuen Fahrbahnanhebung mit Anrampung das VZ 293 aufgebracht und beidseitig das VZ 350 aufgestellt wird.
  2. im Teilraum 1.2 Nord-Ost, Ladenzeile, auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das VZ 293 aufgebracht und beidseitig das VZ 350 aufgestellt wird.
  3. im Teilraum 1.7.1 Süd I, auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das VZ 293 aufgebracht und beidseitig das VZ 350 aufgestellt wird.
  4. sichergestellt wird, dass insbesondere auch mit Blick auf das angrenzende KiZ 71, das bestehende VZ 293 sowie beidseitig das VZ 350 auf Höhe Ben-Gurion-Ring 90 wenigstens erhalten bleibt oder ggfs. durch eine Fahrbahnanhebung aufgewertet wird.

Begründung

Der Magistrat teilt in seiner Vorlage M 80 mit, dass "die Ergebnisse der Beteiligungen vollständig in die Planung eingearbeitet wurden". Dieser Auffassung schließt sich der Ortsbeirat 10 nicht an. Während des Planergespräches am 17.09.24 wurde vom Ortsbeirat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Fußgängerüberwege (im Bestand) auf Höhen Ben-Gurion-Ring 52 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.2 LADENZEILE), 90 (?, nicht im Plan), 124 (?, nicht im Plan), 128 (entfällt, s. 1.1.2 SÜD-OST) und 156 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.7.1 SÜD) alle Bestandteil des aktuell gültigen Schulwegplans sind. Es liegen umfangreiche Erfahrungen und Erkenntnisse vor, dass Fußgängerüberwege auch auf Fahrbahnanhebung, selbst in 30er-Zonen zunehmend durch Fahrzeugführende nicht STVO-konform, dafür aber gefährdend befahren werden. Eine in ihrer Funktion unbekannte, "nur" rote Einfärbung wird NICHT als sichere, rechtswirksame Querungshilfe wahrgenommen! Kinder sowie Jugendliche müssen auf ihren Schulwegen größtmöglichen Schutz erhalten. Gleiches gilt für sich oftmals nur langsam fortbewegende ältere und/oder bewegungseinge-schränkte Menschen. Deshalb kann nicht auf die VZ 293 und VZ 350 (Fußgängerüberweg) verzichtet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Mai 2025 brachte FDP im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.05.2025 im OBR 10 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 39 · 20.05.2025
TO I, TOP 19
Angenommen
Anregung OA 556 2025 1. Der Vorlage M 80 wird unter Hinweis auf OA 556 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1063/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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