Fußgängerüberwege anstatt nur „farbliche Markierung“
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring“ hier: Neugestaltung der Verkehrsflächen an den Quartierseingängen
Details im PARLIS M_80_2025Antrag Ortsbeirat
Fußgängerüberwege anstatt nur „farbliche Markierung“
Details im PARLIS OF_1063-10_2025Anregung Ortsbeirat
Fußgängerüberwege anstatt nur „farbliche Markierung“ Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80
Details im PARLIS OA_556_2025Vortrag des Magistrats
Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring“ hier: Neugestaltung der Verkehrsflächen an den Quartierseingängen
Details im PARLIS M_80_2025Antrag Ortsbeirat
Fußgängerüberwege anstatt nur „farbliche Markierung“
Details im PARLIS OF_1063-10_2025Anregung Ortsbeirat
Fußgängerüberwege anstatt nur „farbliche Markierung“ Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80
Details im PARLIS OA_556_2025S A C H S T A N D :
Betreff: Fußgängerüberwege anstatt nur "farbliche Markierung" Der Magistrat teilt in seiner Vorlage M 80 mit, dass "die Ergebnisse der Beteiligungen vollständig in die Planung eingearbeitet wurden". Dieser Auffassung schließt sich der Ortsbeirat 10 nicht an. Während des Planergespräches am 17.09.24 wurde vom Ortsbeirat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Fußgängerüberwege (im Bestand) auf Höhen Ben-Gurion-Ring 52 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.2 LADENZEILE), 90 (?, nicht im Plan), 124 (?, nicht im Plan), 128 (entfällt, s. 1.1.2 SÜD-OST) und 156 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.7.1 SÜD) alle Bestandteil des aktuell gültigen Schulwegplans sind. Es liegen umfangreiche Erfahrungen und Erkenntnisse vor, dass Fußgängerüberwege auch auf Fahrbahnanhebung, selbst in 30er-Zonen zunehmend durch Fahrzeugführende nicht STVO-konform, dafür aber gefährdend befahren werden. Eine in ihrer Funktion unbekannte, "nur" rote Einfärbung wird NICHT als sichere, rechtswirksame Querungshilfe wahrgenommen! Kinder sowie Jugendliche müssen auf ihren Schulwegen größtmöglichen Schutz erhalten. Gleiches gilt für sich oftmals nur langsam fortbewegende ältere und/oder bewegungseinge-schränkte Menschen. Deshalb kann nicht auf die VZ 293 und VZ 350 (Fußgängerüberweg) verzichtet werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. im Teilraum 1.1.2 Süd-Ost, auf der neuen Fahrbahnanhebung mit Anrampung das VZ 293 aufgebracht und beidseitig das VZ 350 aufgestellt wird. 2. im Teilraum 1.2 Nord-Ost, Ladenzeile, auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das VZ 293 aufgebracht und beidseitig das VZ 350 aufgestellt wird. 3. im Teilraum 1.7.1 Süd I, auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das VZ 293 aufgebracht und beidseitig das VZ 350 aufgestellt wird. 4. sichergestellt wird, dass insbesondere auch mit Blick auf das angrenzende KiZ 71, das bestehende VZ 293 sowie beidseitig das VZ 350 auf Höhe Ben-Gurion-Ring 90 wenigstens erhalten bleibt oder ggfs. durch eine Fahrbahnanhebung aufgewertet wird.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80