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Fußgängerüberwege anstatt nur "farbliche Markierung"

Vorlagentyp: OA
25 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, Fußgängerüberwege auf benannten Fahrbahnanhebungen durch das Anbringen von Verkehrszeichen 293 und 350 sichtbarer zu machen. Dies geschieht, um die Sicherheit zu erhöhen und Kinder sowie andere gefährdete Verkehrsteilnehmer besser zu schützen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Vorschlag zuzustimmen, um damit die bestehenden Gefahren für Fußgänger zu minimieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Ben-Gurion-Ring — 17 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat teilt in seinem Vortrag M 80 mit, dass "die Ergebnisse der Beteiligungen vollständig in die Planung eingearbeitet wurden". Dieser Auffassung schließt sich der Ortsbeirat 10 nicht an.

Während des Planergespräches am 17.09.2024 wurde vom Ortsbeirat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Fußgängerüberwege (im Bestand)

1. in der Höhe des Ben-Gurion-Rings 52 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.2 );

2. in der Höhe der Hausnummer 90 (nicht im Plan enthalten);

3. in der Höhe der Hausnummer 124 ( nicht im Plan enthalten);

4. in der Höhe der Hausnummer 128 (entfällt, s . 1.1.2 );

5. in der Höhe der Hausnummer 156 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.7.1)

alle Bestandteil des aktuell gültigen Schulwegplans sind.

Es liegen umfangreiche Erfahrungen und Erkenntnisse vor, dass Fußgängerüberwege auch auf Fahrbahnanhebungen selbst in Tempo-30-Zonen zunehmend durch Fahrzeugführende nicht StVO-konform, dafür aber gefährdend befahren werden. Eine in ihrer Funktion unbekannte nur rote Einfärbung wird nicht als sichere, rechtswirksame Querungshilfe wahrgenommen!

Kinder sowie Jugendliche müssen auf ihren Schulwegen größtmöglichen Schutz erhalten. Gleiches gilt für sich oftmals nur langsam fortbewegende ältere und/oder bewegungseinge-schränkte Menschen. Deshalb kann nicht auf das Verkehrszeichen 293 und das Verkehrsschild 350 (Fußgängerüberweg) verzichtet werden.

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

Dem Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass

1. im Teilraum 1.1.2 Süd-Ost auf der neuen Fahrbahnanhebung mit Anrampung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird ;

2. im Teilraum 1.2 Nord-Ost, Ladenzeile, auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird;

3. im Teilraum 1.7.1 Süd I auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird;

4. sichergestellt wird, dass insbesondere auch mit Blick auf das angrenzende Kinderzentrum 71 das bestehende Verkehrszeichen 293 sowie beidseitig das Verkehrsschild 350 in Höhe des Ben-Gurion-Rings 90 wenigstens erhalten bleiben oder der Fußgängerüberweg ggf . durch eine Fahrbahnanhebung aufgewertet wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Mai 2025Sie sind hier
    OAOA 556Fußgängerüberwege anstatt nur „farbliche Markierung“ Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80
    Anregung
  2. 10. November 2025Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1815Fußgängerüberwege anstatt nur „farbliche Markierung“Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 36 · 22.05.2025
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 80 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 556 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 36 · 27.05.2025
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 80 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 556 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 39 · 03.06.2025
TO I, TOP 19
Erledigt
1. Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVolt
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (M 80 und OA 556 = Annahme)Stadtv. Yilmaz (M 80 und OA 556 = Annahme)Stadtv. Bäppler-Wolf (M 80 und OA 556 = Annahme)FRAKTION (M 80 = Annahme, OA 556 = Ablehnung)Gartenpartei (M 80 = Ablehnung, OA 556 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF-BIGVolt
Ablehnung:
LinkeAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 80 und OA 556 = Annahme) FRAKTION (M 80 = Annahme, OA 556 = Ablehnung) Gartenpartei (M 80 = Ablehnung, OA 556 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 41 · 05.06.2025
TO II, TOP 33
Erledigt
1. Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF-BIGVolt
Ablehnung:
LinkeAfDÖkoLinX-ELFGartenparteiStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-WolfFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung)

OBR 10
Sitzung 42 · 21.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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