Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" hier: Neugestaltung der Verkehrsflächen an den Quartierseingängen
Zusammenfassung
Im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" wird die Neugestaltung der Verkehrsflächen an den Quartierseingängen vorgeschlagen. Ziel ist die Erneuerung und Stabilisierung der Siedlung durch investive und soziale Maßnahmen. Die Maßnahmen sollen die Aufenthaltsqualität verbessern und die Erschließung für Fußgänger und Radfahrer optimieren.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBeschlussvorschlag
I. Der Baumaßnahme "Neugestaltung der Verkehrsflächen an den Quartierseingängen" im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" wird zugestimmt.
II. Die erforderlichen Mittel für die Neugestaltungsmaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.130 T€ werden bewilligt und freigegeben.
III. Es dient zur Kenntnis, dass
a. das Bauvorhaben eine der Maßnahmen aus dem Maßnahmenplan des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Soziale Stadt Ben-Gurion-Ring ist, die zur Umsetzung vorgesehen sind (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020, § 5205, M 221 Anlage 2 S. 218 ff.).
b. die Planung mit Beteiligung der Bewohnerschaft durchgeführt wurde. Die Maßnahme wurde dem Quartiersbeirat sowie den Ortsbeiräten 10 und 15 vorgestellt und findet Zustimmung.
c. die Baumaßnahme gemäß der Förderrichtlinie des Landes Hessen (RiLiSE) im Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" förderfähig ist. Es wird von einer Förderung in Höhe von 745 T€ ausgegangen.
d. die Maßnahme sich in folgende sieben Teilräume gliedert:
| 1.1.2 | Quartierseingang |
| Süd-Ost 1.2 | Quartierseingang |
| Nord-Ost, Ladenzeile 1.3 | Quartierseingang Ost |
| 1.4 | Quartierseingang Nord |
| 1.6.1 | Quartierseingang West I |
| 1.6.2 | Quartierseingang West II |
| 1.7.1 | Quartierseingang Süd I |
e. die Maßnahme über eine neu einzurichtende Projektdefinition in der Produktgruppe 13.01 abgewickelt wird, die bereits vereinnahmten und verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen;
f. die Jahresfolgekosten in Höhe von 50 T€ zukünftige Haushalte in den jeweiligen Budgets belasten. Den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 25 T€ gegenüber.
Begründung
A. Zielsetzung
Zielsetzung des Städtebauförderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" ist die Erneuerung und Stabilisierung der Siedlung Ben-Gurion-Ring durch investive und soziale Maßnahmen. Ein wichtiges Schlüsselprojekt des 2020 beschlossenen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) ist die Maßnahme 1 - Neugestaltung der Quartierseingänge. Diese Baumaßnahme hat zum Ziel eine einladende Gestaltung umzusetzen, die Außenwirkung der Siedlung sowie die Erschließung des Ben-Gurion-Rings für Fußgänger und Radfahrer wesentlich zu verbessern. Die Flächen für parkende Autos sowie Rettungsdienst und Feuerwehr sind neu zu ordnen und Sammelpunkte für Nahmobilität auszubilden sowie Flächen zu entsiegeln und zu begrünen (vgl. ISEK S. 218). Die Flächen der Quartierseingänge liegen im Straßenraum auf städtischem Grund. Die sich anschließenden Flächen befinden sich überwiegend im privaten Eigentum. Die Beschlussvorlage bezieht sich auf die Neugestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen. Die Neugestaltung der angrenzenden privaten Freiflächen wird insbesondere von der Haupteigentümerin Wohnungsgesellschaft GWH ebenfalls angestrebt.
Die städtischen Verkehrsflächen bestehen im Bereich der Quartierseingänge aus der Fahrbahn, den Stellplätzen mit vereinzelten straßenbegleitenden Bäumen sowie diversen Bushaltestellen und Fußgängerüberwegen. Die Quartierseingänge und Wegebeziehungen sind städtebaulich kaum ablesbar. Nachträglich markierte Fußgängerüberwege sind nicht an die Laufwege angepasst. Die Flächen sind beinahe vollständig versiegelt, die Aufenthaltsqualität ist gering. Einige Bäume sind im schlechten Zustand und abgängig.
Die Zielsetzungen aus dem ISEK, die Inhalte des Mobilitätskonzepts sowie Ideen aus Beteiligungsveranstaltungen und Begehungen wurden vom Stadtplanungsamt 2024 in Planungen für die Verkehrsflächen an den Quartierseingängen überführt. Diese beinhalten an allen Quartierseingängen die Erweiterung und Belagserneuerung der Gehwege, die Vergrößerung und Begrünung der Baumscheiben, die Neupflanzung von 18 Bäumen, den Ersatz der oberirdischen Altglascontainer durch Unterflurcontainer sowie die Setzung von neuen Fahrradabstellanlagen. Die Wegebeziehungen werden verbessert durch die durchgängige Einführung einer Tempo-30-Zone, den Entfall der nicht an die Laufwege angepassten Fußgängerüberwege und den Bau von mehreren farblich markierten Fahrbahnanhebungen im Bereich der Laufwege. An den Quartierseingängen 1.2 Nord-Ost, Ladenzeile ist zusätzlich ein Bücherschrank mit Bank vorgesehen. An den Quartierseingängen 1.4 Nord und 1.6.1 West I werden die Flächen für Mobilitätsstationen der traffiQ vorgehalten. Am Quartierseingang 1.6.2 West II soll vor der Kita Ben-Gurion-Ring 170 eine grüne Vorzone mit Sitzelementen und eine autofreie Spielstraße (= Mischverkehrsfläche) entstehen. Am Parkübergang im Osten der Kita werden die Grünflächen erweitert und der Park hervorgehoben.
Die Bürgerbeteiligung zur Planung fand am 07.09.2024 im Rahmen des Sommerfestes und am 12.09.2024 im Quartiersbeirat statt. Die anliegenden privaten und öffentlichen Flächeneigentümer wurden im Laufe der Planung mehrfach beteiligt. Ein Planergespräch mit den Ortsbeiräten 10 und 15 hat am 17.09.2024 stattgefunden. Die Ergebnisse der Beteiligungen wurden vollständig in die Planung eingearbeitet.
Die Umsetzung der Maßnahmen wird für 2025 und 2026 angestrebt.
B. Alternativen
Weitgehend Belassen des Ist-Zustands unter Beibehaltung aller Parkplätze. Keine Verbesserung der Wegebeziehungen durch Anpassung an die Laufwege, keine Neupflanzung von Bäumen oder Erweiterung und Begrünung der Baumscheiben, keine Umrüstung der oberirdischen Altglascontainer auf Unterflurcontainer, keine neuen Fahrradabstellanlagen, kein Bücherschrank, keine Mobilitätsstationen.
C. Lösung
Die Neugestaltung der Quartierseingänge wird unter Maßgabe der Beachtung der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung - RiLiSE durchgeführt. Die Planung und die Alternativen wurden bei den Bürgerbeteiligungen und mit dem Ortsbeirat besprochen. Die vorgelegte Planung stellt das Ergebnis dieser Abstimmungen dar.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Für die Umsetzung der Maßnahmen (Einzelprojekte) ist aktuell von einem Kostenbedarf von 1.130 T€ auszugehen. Die Mittel für die Umsetzung sind mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" bis 2027 in den Haushalt eingestellt. Bei einer Förderquote von rund 66% an Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes werden Fördermittel in Höhe von 745 T€ erwartet. Die Planung wurde vom Stadtplanungsamt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem Grünflächenamt erarbeitet. Dadurch wurden die Honorarkosten für ein Ingenieurbüro eingespart. Die Kostenschätzung wurde vom Amt für Straßenbau und Erschließung erarbeitet und basiert auf Erfahrungswerten des Baubezirks.
- Investitionsbedarf: | 1.130.000€ |
| 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: | |||
| 2025 | 565.000 € | ||
| 2026 | 565.000 € | ||
| Gesamt | 1.130.000 € |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen: | keine |
| 4. Jahresfolgekosten: | ||
| a) Persönliche Ausgaben | keine | |
| b) Sachkosten |
| 1. Straßenbau | ||
| 6500m² à 1,30 € *) | 8.450 € | |
| *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30€/m² jährlich erforderlich | ||
| 2. Abschreibung (1.130.000 € / 30 Jahre) | 37.667 € | |
| c) Kapitalkosten | ||
| Kalkulatorische Verzinsung | ||
| 1,75 %* / 2 x (1.130.000 € - 745.000 €) / 2 | 3.369 € | |
| *) Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben vom 17.01.2023 | ||
| Jahresfolgekosten gesamt | 49.486 € | |
| Jahresfolgekosten gerundet | 50.000 € |
| 5. Jahreserträge: | ||
| Auflösung von Sonderposten (745.000 €/30 Jahre) | 24.832 € |
| 6. Leistungen Dritter: | ||
| Zuwendungen werden erwartet in Höhe von | ||
| Finanzhilfe des Bundes | 372.500,00 € | |
| Finanzhilfe des Landes | 372.500,00 € | |
| Gesamteinnahmen | 745.000,00 € |
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | keine |
8. Sonstiges: | entfällt |
Anlage 1_Planung (ca. 19 MB) Anlage 2_Kostenschaetzung (ca. 28 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Mai 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.06.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 80 und OA 556 = Annahme) FRAKTION (M 80 = Annahme, OA 556 = Ablehnung) Gartenpartei (M 80 = Ablehnung, OA 556 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung)