Glasfaseranschlüsse in Harheim
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Zusammenarbeit mit der Deutschen Giganetz GmbH zum Glasfaserausbau in Harheim. Trotz intensiver Gespräche wurde keine Kooperationsvereinbarung erzielt, da rechtliche Rahmenbedingungen und Kapazitätsengpässe hinderlich waren. Der Magistrat bleibt jedoch optimistisch, dass im kommenden Jahr ein geeignetes Unternehmen für den Ausbau gefunden werden kann.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Seit Einrichtung der Stabsstelle "Gigabit Performance-Center" zum 01. August 2024 wurden im Zeitraum Oktober 2024 bis einschließlich Juni 2025 zahlreiche Telefonate und persönliche Gespräche in unterschiedlicher Zusammensetzung mit dem Unternehmen Deutsche Giganetz GmbH geführt. Beiderseits war es erklärtes Ziel eine Kooperationsvereinbarung bis spätestens Mitte 2025 für drei nördliche Stadtteile Frankfurts abzuschließen. Dies wohl wissend, dass solche Vereinbarungen Absichtserklärungen sind und keinen rechtsverbindlichen Charakter haben. Die Rechtsgrundlage des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz lässt den Abschluss rechtlich bindender Verträge im Kontext des Glasfaserausbaus zwischen Kommunen und Unternehmen nicht zu. Es sei an dieser Stelle nochmal darauf hingewiesen, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau durch die Unternehmen mit teilweise neunstelligen Beträgen ohne öffentlichen Anteil finanziert wird. Daher besteht seitens der Kommune keine Entscheidungsbefugnis, welches Unternehmen wann und wo ausbaut. Dies ist Sache der Unternehmen, die sich lediglich einem Antragsverfahren, sofern Trassenaufbrüche erforderlich sind, stellen müssen. Im Ergebnis ist keine Vereinbarung zustande gekommen. Ursache dafür sind einerseits die in einem langen Abstimmungsprozess am Ende ergebnislos geführten Gespräche über die juristischen Anforderungen an den Wortlaut einer entsprechenden Vereinbarung. Zudem teilte die Deutsche Giganetz GmbH im Juni 2025 mit, dass vorhandene Kapazitätsengpässe keine zeitnahe Aufnahme von Werbeaktivitäten, die seitens des Unternehmens Voraussetzung für die Erreichung einer Vorvermarktungsquote sind, zuließen. Damit würde sich ein Ausbau erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt realisieren lassen. Da der Magistrat eine zügige und flächendeckende Versorgung des gesamten Stadtgebiets mit Glasfaser anstrebt, wurden und werden mit allen Unternehmen, die sich für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in Frankfurt interessiert haben, Gespräche geführt. Dabei handelt es sich um insgesamt acht Unternehmen. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass im Laufe des kommenden Jahres auch ein Unternehmen für den Ausbau in Harheim gefunden werden kann. Sobald dies zutrifft, wird sich die Stabsstelle Gigabit Performance-Center unaufgefordert mit dem Ortsbeirat in Verbindung setzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2024OFOF 170/14Rückverlegung der 25er Bushaltestelle nach Wiedereröffnung der S 6Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2024OMOM 5101Rückverlegung der Bushaltestelle der Linie 25 nach Wiedereröffnung der S 6Direktanregung
- 10. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 92 WochenSTST 1820Rückverlegung der Bushaltestelle der Linie 25 nach Wiedereröffnung der S 6Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab