Landwehrgraben
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, die Maßnahme zur Offenlegung und Renaturierung des Landwehrgrabens in Eschersheim nicht umzusetzen. Dies basiert auf der Einschätzung, dass die Kosten im Verhältnis zum Nutzen nicht optimal sind, obwohl die Maßnahme einen Beitrag zum Klimaschutz leisten könnte.
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Thema Sicherheit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zur Sicherung vor Räubern, Dieben und Raubrittern entstanden im Mittelalter, Ende des 14. Jahrhunderts, die so genannten Landwehren, das sind Gräben unterbrochen durch Gebüsch aus miteinander verschlungenen Dornenhecken die den möglichen Angreifern das Leben schwerer machen sollten. Ende des 18. Jahrhundert begann allmählich der Abbau und Verfall dieser Anlagen.
Der ehemalige Landwehrgraben in Eschersheim ist kein natürliches Gewässer, hat kein Einzugsgebiet und führt nur bei Regenwetter Wasser. Sicherlich trägt die Offenlegung und Renaturierung der Gewässer erheblich zum Klimaschutz bei. Im Fall des Landwehrgrabens aber, sind die Kosten im Verhältnis zum Nutzen nicht optimal.
Deshalb sieht der Magistrat zur Zeit von einer Umsetzung der Maßnahme ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Mai 2025OFOF 1024/9LandwehrgrabenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Mai 2025OMOM 6992LandwehrgrabenDirektanregung
- 10. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1842LandwehrgrabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab