Falschparken vor der Gutleutstraße 1 beenden
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Absperrung vor der Gutleutstraße 1 instand zu setzen und das bestehende Haltverbot zu verlängern. Dies soll dazu beitragen, das Falschparken in diesem Bereich zu beenden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Absperrung vor Liegenschaft Gutleutstraße 1:
Die Absperrung wird instandgesetzt.
Der Verlängerung in südwestliche Richtung bis zu dem vorhandenen Verkehrszeichen (VZ) 283-10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Absolutes Haltverbot - Anfang - Aufstellung rechts" wird ebenfalls entsprochen. Eine Verlängerung in den Kurvenreich ist allerdings aufgrund der Schleppkurve größerer Fahrzeuge (Bus-, LKW-, Einsatz- und Rettungsverkehr) nicht möglich. Gleiches gilt für Poller oder Fahrradbügel.
Die bestehende Haltverbotsbeschilderung wird mittels VZ 283-20 StVO "Absolutes Haltverbot - Ende - Aufstellung rechts" bis zur Lichtzeichenanlage fortgeführt.
Gegenüberliegende Seite der Gutleutstraße:
Eine Lösung mit Pollern oder anderen baulichen Elementen lässt sich aufgrund der Schleppkurve des Bus-, LKW-, Einsatz- und Rettungsverkehrs nicht realisieren. An der Örtlichkeit gilt bereits ein ortfestes Haltverbot mittels VZ 283 ff. StVO.
Die Hervorhebung dieses Haltverbots durch eine zusätzliche Grenzmarkierung ist nicht zulässig. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift 2025 zum VZ 299 StVO Randnummer II ist eine Grenzmarkierung an solchen Stellen nicht anzuwenden, an denen sich ein Halt- und Parkverbot sonst nicht durchsetzen lässt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2025OFOF 1659/1Falschparken vor der Gutleutstraße 1 beendenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Juni 2025OMOM 7166Falschparken vor der Gutleutstraße 1 beendenDirektanregung
- 10. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1892Falschparken vor der Gutleutstraße 1 beendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab