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Versetzen von Pollern im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring 398c und 414

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat entspricht der Anregung nicht. Der Bereich ist durch ein gesiegeltes Hinweisschild "Feuerwehrzufahrt Haltverbot nach StVO" eindeutig gekennzeichnet. Von zusätzlichen Beschilderungen ist gemäß Straßenverkehrsordnung abzusehen. Aufgrund der Parkverstöße in der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass auch nach Versetzen der baulichen Absicherung der Bereich durch mutwilliges Falschparken eingeschränkt würde. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme ST 1179/2022.

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