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Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten…

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Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 "Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen" mit Zusatzschild "Anlieger frei" analog der Einfahrt der Cassellastraße

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat beschlossen, das Verkehrszeichen 250 in der Steinauer Straße zu ändern, um das Verbot für Fahrzeuge aller Art mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" zu ersetzen. Dies geschieht analog zur Einfahrt der Cassellastraße und soll die Verkehrssituation für Anlieger verbessern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird entsprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. August 2025OFOF 758/11Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 „Verbot für Kraftfahrzeige über 3,5 Tonnen“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ analogOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 1. September 2025OMOM 7240Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 „Verbot für Kraftfahrzeige über 3,5 Tonnen“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ analogDirektanregung
  3. 10. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1847Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ analog
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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